E-Rezept als SMS

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Alexander69berlin
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E-Rezept als SMS

Beitrag von Alexander69berlin »

Ich kann plötzliche die E Rezepte nicht mehr als SMS verschicken. Es gibt keine Fehlermeldung aber die SMS kommt nicht bei den Patienten an. Hat noch jemand diese Probleme? Früher ging es ohne Probleme. Ich weis nicht ob das auch durch das letzte Zwischen Update passiert ist.
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FortiSecond
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Re: E-Rezept als SMS

Beitrag von FortiSecond »

Ich könnte mir gut vorstellen, dass diese Funktionalität bewusst durch CGM deaktiviert wurde, um Sie oder sich selbst zu schützen.
Dabei würde mich nicht überraschen, wenn CGM eine kommunikative Dysfunktion zeigt. Die haben halt viel wichtigere Dinge zu tun: Konnektoren verticken...

Alternativ ist denkbar, dass das SMS-Gateway vorübergehend verschlossen ist durch hohes Volumen, ausstehende Rechnungsbeträge etc.
Eine Fehlermeldung wäre dennoch sinnvoll.

Und nicht auszuschließen wäre auch noch, dass das Modul nach dem Update die Zielrufnummer unvollständig oder falsch verschickt (hust)...

Ansonsten:
In SH hat das ULD vor Wochen die klare und aus meiner Sicht einzig richtige Aussage getroffen, dass der unverschlüsselte Versand per E-Mail und SMS unzulässig sei. Das eRp an sich allerdings nicht.
Denn beides ist auf den Inhalt bezogen deutlich unsicherer als eine E2E-veschlüsselte WhatsApp-Nachricht, die ja eigentlich "nur" das Problem des "wer mit wem kommuniziert" aufweist.
Und das wird nicht besser, wenn es außerhalb von SH passiert :wink:

Datenschutz ist hier kein Hemmschuh, sondern so ein Awareness-Ding, das wir den Praecox-Managern (m/w/d) zu verdanken haben.
Als DSB berate ich ja positiv, also wie etwas auf zulässige Art umgesetzt werden kann. Das erfordert aber einen gewissen Respekt im Umgang mit Daten und Verständnis für die Übermittlung durch die Verantwortlichen.
Weshalb man die Idee der Übermittlung per E-Mail und SMS überhaupt propagieren konnte, ist mir schleierhaft.
Die gebotene Beteiligung von zuständigen DSB und ggf. eine DSFA muss hier mindestens fahrlässig "vergessen" worden sein - oder man hat das Paket trotz (hoffentlich) erhaltener kritischer Stellungnahmen durchgezogen.

Aber selbst wenn eine andere KV oder die gematik trotzdem an dieser Übermittlung festhalten möchten und das für zulässig halten sollten: Schön für sie. Diese Auffassung ist sicherlich erlaubt.
Blöd nur, dass die KVen oder die gematik die Verantwortung der Praxen für ihre Datenverarbeitung nicht übernehmen müssen (bzw. dürfen!).
Haftbar bleibt bei einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde (mit erwartbaren Unannehmlichkeiten und hohem Kostenrisiko) zuvorderst "der Verantwortliche", und das ist regelmäßig die Praxisinhaberin bzw. der Praxisinhaber.
Gleiches gilt für etwaige Zivilforderungen durch Betroffene, wobei hier die Gerichte zunächst nach dem tatsächlichen materiellen oder immateriellen Schaden fragen dürften.

Ergo: Seien Sie doch froh, wenn Sie hier nicht auf dünnem Eis unterwegs sind. Aus DSB-Sicht würde ich meinen Klienten sicherlich raten, so etwas nicht vor einer rechtsverbindlichen Entscheidung über die Zulässigkeit anzugehen.
--
TurboMechaniker seit 1992, kann auch etwas T2, Medoff, ALBIS, inSuite
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