Nachweis ePA Komponenten und Dienste bis 30.6.

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Heilberger
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Nachweis ePA Komponenten und Dienste bis 30.6.

Beitrag von Heilberger »

Liebe Kollegen! Angeblich muß man bis 30.6. der KV nachweisen, daß man die technischen Voraussetzungen für die Befüllung der ePA hat. Ich habe bislang nur den unsinnigen Ausweis bestellt und möchte eigentlich warten, bis es nicht mehr anders geht, da ich von dem TI-Scheiß weiterhin überhaupt nichts halte. 1% Abzug ist mir aber zuviel. Außerdem ist der Trick mit der eAU ab 1.10. unschlagbar. Wer keine AU erstellen kann, kann ja nicht operativ tätig sein. WER sollte die Pat. dann krankschreiben!! Aber ich möchte eben noch warten. IHRE Erfahrungen?? Gibt es schon eine KV, die einem das Messer auf die Brust setzt??
rfbdoc
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Re: Nachweis ePA Komponenten und Dienste bis 30.6.

Beitrag von rfbdoc »

Wenn Sie an die TI angeschlossen sind benötigen Sie
-eHBA
-Konnektorupgrade (kommt automatisch, ebenso wie die Rechung)
-Tm Update 21.3.x
und das ePA Paket von TM

KIM ist soweit ich es verstanden habe noch für die ePA noch nicht erforderlich, sondern erst zum 01.10.2021 für die eAU
Weitere Info:
https://www.youtube.com/watch?v=xtfOpEa ... K8&index=1
R.F.B.
avd
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Re: Nachweis ePA Komponenten und Dienste bis 30.6.

Beitrag von avd »

Heute Email der KVN: Honorarkürzung wegen Nichtinstallation der Anwendung zur elektronischen Patientenakte (ePA-Anwendung) in der Praxis

"Sehr geehrte Damen und Herren,
ab 01.07.2021 besteht die Pflicht der Installation der ePA-Anwendung in der Praxis. Ab diesem Zeitpunkt besteht für die KV´en die Verpflichtung, bei Praxen ohne eine Vorhaltung der notwendigen Komponenten und Dienste eine Kürzung des Honorars um 1 % vorzunehmen. Aufgrund der aktuellen Probleme bei der Beschaffung und Installation der Komponenten wird die KVN zunächst für 3/21 die Kürzung nicht vollziehen, wenn zumindest die Bestellung der Komponenten vor dem 01.07.2021 erfolgt ist und nachgewiesen werden kann. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn auf einem beliebigen Behandlungsfall in 3/21 die Pseudo-GOP 97133 dokumentiert wird. Die maßgeblichen Bestellunterlagen sind für eine eventuelle weitergehende Prüfung in der Praxis vorzuhalten. Bei Bestellung erst ab dem 01.07.2021 erfolgt die Kürzung dann nicht, wenn die Installation der Anwendung noch im 3. Quartal 2021 erfolgt. [...]"
rfbdoc hat geschrieben: Wenn Sie an die TI angeschlossen sind benötigen Sie
-eHBA
-Konnektorupgrade (kommt automatisch, ebenso wie die Rechnung)
-Tm Update 21.3.x
und das ePA Paket von TM
- zu eHBA: wo am besten bestellen, Bundesdruckerei? Telekom? Medisign?
- zu Konnektorupgrade: handelt es sich um das vom letzten Jahr (eine Rechnung kam bereits) "E-Health Upgrade Version 2.3.24"?
- zu ePA-Paket von TM: bitte, wo kann ich das denn bestellen (finde überall nur CGM-Werbequatsch aber keinen Link)?
- dieses KIM brauche ich vorerst nicht bis zum 1.10. mit der Zwangs-eAU? https://kim-shop.cgm.com/

Vielen Dank für nützliche Infos und herzliche Grüße ans Forum
rfbdoc
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Re: Nachweis ePA Komponenten und Dienste bis 30.6.

Beitrag von rfbdoc »

1) eHBA
Ist egal wo Sie den bestellen. Bundesdruckerei hat feste Laufzeit 5 Jahre, ich habe deshalb bei SHC bestellt mit Kündigungsmöglichkeit nach 2 oder 3 Jahren. Die Kosten bezogen auf 5 Jahre variieren nur gering.
2) Konnektorupdate
Konnektorupdate kommt angeblich im Juni 2021, die Rechnung folgt bestimmt. Das Update vom Sommer 2020 bezog sich auf andere Funktionalitäten im Zusammenhang mit dem eHBA.
3) ePA Paket von TM
Ausser Werbeangeboten habe ich da auch noch nichts gelesen. Ich habe es auch noch nicht bestellt und weiß nicht genau was darin enthalten ist. Mit der 1% Kürzung drohen die KV´ en immer, setzen das meist aber nicht 1:1 um. Wenn man im 3. Quartal die ePA umsetzt ist man vermutlich auch noch früh genug.
4) KIM
Aus meiner Sicht ist Kim ist erst ab Oktober 2021 notwendig

Das alles ohne Gewähr. Bin für Kommentare, Ergänzungen und Korrekturen dankbar.
R.F.B.
Randolf
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Re: Nachweis ePA Komponenten und Dienste bis 30.6.

Beitrag von Randolf »

Hallo
Danke an rfbdoc für die die hervorragende Darstellung vom " Stand der Dinge" . Bin auch der Auffassung , daß man die Dinge herankommen lassen muß. Zu Zeit dominiert noch die Pandemie das Geschehen, aber der "Kelch der TI" wird nicht mehr an uns vorbeigehen. Wenn man keinen Systemausstieg in Erwägung zu zieht, wird man sich fügen müssen diesen überteuerten Kram zu erwerben.

Unsere Standesvertreter haben einfach den Interessenvertretern der Telematikindustrie zu viel Entgegenkommen gezeigt. Persönlich überstuerze ich nichts. Wir haben auch bei der der Koco-Box lange zugewartet, sogar fast ein Jahr Strafe gezahlt und dann dem monetären Druck nachgegeben. Kenne jedoch Kollegen welche wg. dieser und der vorangegangen TI-Drangsalierung in diesem Frühjahr nach ca 10 Jahren KV Tätigkeit, lange vor Renteneintritt, die Praxis ohne Nachfolger einfach so geschlossen und da nicht weiter mitgemacht haben.
Am Wochenende geht zunächst die Bestellung vom eHBA in die Post, dann sehen wir mal in Ruhe weiter . Aber Danke für die Hilfe und Klarstellung hier im Forum
Schönes Wochende Randolf
Johnny
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Re: Nachweis ePA Komponenten und Dienste bis 30.6.

Beitrag von Johnny »

Dankie avd,
selbes Schreiben auch hier von der KVSH mit dieser Drohung. :evil:
Unsere Standesvertreter versagen total! Warum weil Sie von der Politk so in die Mache genommen werde, daß sie quasi jeden Tag mit einem Bein im Gefängnis stehen! :oops:

Danke rbdoc für die, wie immer, kompetenten Antworten und Ratschläge! :-)

Grüsse aus dem trüben wolkenbverhangenen Kiel
Johnny
Heilberger
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Re: Nachweis ePA Komponenten und Dienste bis 30.6.

Beitrag von Heilberger »

Hallo!
gestern Fax von der KVB. Bestellung der Komponenten muß bis 30.6. erfolgen. Nachweis aber nicht notwendig. Es genüge, wenn mit der Abrechnung 3/2021 die Installation nachgewiesen ist. Da wir ab 1.10. die eAU erstellen müssen, werden wir wohl spätestens im September den Dreck installieren müssen. Außer Spahn verschiebt generell nochmal alles. Gruß
doctoni
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Re: Nachweis ePA Komponenten und Dienste bis 30.6.

Beitrag von doctoni »

Ich möchte erst mal nur die eAU zum 1.10 machen, die anderen Anwendungen werde ich noch abwarten.

Ich würde gern korrigiert werden, wenn ich das falsch sehe, was dafür benötigt wird:
eHBA2 für 100 € jährlich
KIM Schnittstelle für 14,90 € monatlich
KIM Email für 6,55 € monatlich

Wäre man so nicht erst mal für kleines Geld einsatzbereit und weiter arbeitsfähig ??

Weiß jemand, was passiert, wenn man keine eAU ausstellen kann ?
lotterie
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Re: Nachweis ePA Komponenten und Dienste bis 30.6.

Beitrag von lotterie »

doctoni hat geschrieben:Ich möchte erst mal nur die eAU zum 1.10 machen, die anderen Anwendungen werde ich noch abwarten.

Ich würde gern korrigiert werden, wenn ich das falsch sehe, was dafür benötigt wird:
eHBA2 für 100 € jährlich
KIM Schnittstelle für 14,90 € monatlich
KIM Email für 6,55 € monatlich

Wäre man so nicht erst mal für kleines Geld einsatzbereit und weiter arbeitsfähig ??

Weiß jemand, was passiert, wenn man keine eAU ausstellen kann ?
...nein, ist man nicht.Ab 1.7. brauchst du verbindlich ePA sonst 1% Umsatzabzug und ab 1.10 eAu, sonst wieder Geldabzug. Man kommt nicht mit kleinem Geld rum...
Blöd dass ich als Kind nicht gut Fußballen konnte, dann müsste ich mir das nicht antun :mrgreen:
doctoni
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Re: Nachweis ePA Komponenten und Dienste bis 30.6.

Beitrag von doctoni »

Es ging mir konkret nur um die eAU, nicht um die ePA !!

Schon aufgrund des Datenschutzes finde ich die ePA schwierig.


Sollten dann die vorgeschlagenen Maßnahmen eHBA2
KIM Schnittstelle
KIM Email
nicht ausreichen ??
rfbdoc
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Re: Nachweis ePA Komponenten und Dienste bis 30.6.

Beitrag von rfbdoc »

Sollten dann die vorgeschlagenen Maßnahmen eHBA2
KIM Schnittstelle
KIM Email
nicht ausreichen ??
Ich vermute JA.

Allerdings kommt man um ePA nicht umhin, wenn man nicht 1% Honorarkürzung hinnehmen möchte.
An diesem Punkt habe ich alle Werbebroschüren nicht wirklich verstanden, ob da ein ePA Modul in TM automatisch enthalten ist oder zusätzlich bestellt werden muss.
R.F.B.
h-o
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Re: Nachweis ePA Komponenten und Dienste bis 30.6.

Beitrag von h-o »

rfbdoc hat geschrieben:An diesem Punkt habe ich alle Werbebroschüren nicht wirklich verstanden, ob da ein ePA Modul in TM automatisch enthalten ist oder zusätzlich bestellt werden muss.
ePA muss freigeschaltet werden, was halt einmalig Geld für einen Freischaltcode kostet. Im TM ePA-Paket für 299 EUR im April (zur Zeit 349 EUR) ist auch eRezept mit drin (sowie eAU und eArztbrief).

Für die ePA-PVS-Anpassung im Juli gibt es 150 EUR einmalig von der KV zurück, für die später ebenfalls erforderliche eRezept-Anpassung des PVS (wohl erst Ende des Jahres) dann einmalig 120 EUR von der KV, so dass man von den 299 EUR einiges von der KV zurückerhält.

Bei ePA gibt es dann noch die 10 EUR-Pauschale (je Patient), wenn eine Praxis die ePA eines Patienten das erste Mal befüllt (die anderen Centbeträge nach GOP lassen wir mal weg).

Und das Kocobox-Konnektor-Upgrade, das in KW 26 kommen soll, kostet 400 EUR von CGM-Seite, weil (völlig überraschend) das gleichzeitig auch der Erstattungsbetrag der KV ist.

Ansich wird das ePA-Modul aber schon in TM mit drin sein, aber erst ab 3. Q/2021. Nach Freischaltung erscheint auf dem Patientendesktop das ePA-Icon, das anhand der Farbe den ePA-Zugriffsstatus in Bezug auf den jeweiligen Patienten anzeigt (rot = kein Zugriff der Praxis, gelb = Zugriff zeitlich abgelaufen, grün = Zugriff erlaubt).
vondoczudoc_2021_06_16.gif
Zumindest ist das so geplant. Denn momentan befindet sich das noch "in Entwicklung", wie man hier im ePA-Webinar-Video von Ende Mai sieht, wo noch einiges hakt (ab ca. 21:10 min).

Zitat: "Wir sind noch mitten in der Entwicklung... und ich kann hier nicht live in die ePatientenaktie springen...leider ist das Testsystem heute nicht verfügbar...blablabla"

Das Sprichwort "mit heißer Nadel gestrickt" scheint hier wohl fast untertrieben :lol:
Sie haben keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Nachweis ePA Komponenten und Dienste bis 30.6.

Beitrag von u.dittmann »

h-o hat geschrieben: Zitat: "Wir sind noch mitten in der Entwicklung... und ich kann hier nicht live in die ePatientenaktie springen...leider ist das Testsystem heute nicht verfügbar...blablabla"
Das Sprichwort "mit heißer Nadel gestrickt" scheint hier wohl fast untertrieben :lol:
Den Eindruck hatte ich bei der Präsentation leider auch. Dumm nur, dass der Arzt per Schreiben der KV quasi dazu gezwungen wird, das sofort zu bestellen :cry:
Ich würde gerne auch lieber erst einmal abwarten, bis die technischen Kinderkrankheiten beseitigt sind.
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Re: Nachweis ePA Komponenten und Dienste bis 30.6.

Beitrag von DocET »

Wo kann man bei der CGM einfach nur die ePA-Bestellung auslösen?

Ich finde nur ein "EPA-PLUS-PAKET + NFDM + EMP PER FAX BESTELLEN"
https://www.cgm.com/deu_de/lp/ti-mehrwe ... bomed.html

Dort gibt's die ePA nur gemeinsam mit einer KIM-Praxiskommunikationsschnittstelle und folgenden (nicht benötigten) Leistungen (mit Fußnote 3), die nur BIS Verfügbarkeit über KIM KOSTENFREI bereitgestellt werden, und DANACH???
- QS-Hörgeräteversorgung
- eHKS-Versand
- TSS-Abrechnungsinformation
- 1-Click-Abrechnung
- eDMP-Versand
- TSS-Vermittlungcode

Dank für den Link zur einfachen ePA-Bestellung, falls der existiert, Gruß, DocET
rfbdoc
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Re: Nachweis ePA Komponenten und Dienste bis 30.6.

Beitrag von rfbdoc »

Wo kann man bei der CGM einfach nur die ePA-Bestellung auslösen ?
Genau das Frage ich mich auch.
Ich spekuliere ob das ePA Plus Paket dafür überhaupt erforderlich ist.
In der Karteikarte gibt es unter unter Kommunikation bereits in Version 21.2.x einen Menüpunkt ePA Dokument hochladen. Möglicherweise reichen TI-Anschluss, eHBA und das im Juni kommende KocoBox Upgrade für die ePA aus.
Ich warte erst einmal KocoBox Upgrade und im folgenden das Update TM 21.3.x ab und sehe dann weiter.
Dazu könnte man auch die Meinung vertreten, dass die gesetzlich geforderten Standards, also auch die ePA, über die normale TM Wartungsgebühr und die Rechnung für das KocoBox Upgrade abgegolten sind.
R.F.B.
Heilberger
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Re: Nachweis ePA Komponenten und Dienste bis 30.6.

Beitrag von Heilberger »

liebe Kollegen! was braucht man jetzt als Minimalvariante, um den 1% Abzug zu vermeiden?? Genügt das upgrade der Kokobox?? Zusätzlich TM-upgrade?? Ansetzen einer Ziffer?? Ich möchte möglichst wenig machen, da die Abrechnung noch mit 21.2. und Transfer des Prüfmoduls aus 21.3. möglich ist. Angeblich sieht ja die KV an der eingereichten Abrechnung 21.3., ob man wirklich brav war?!!
rfbdoc
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Re: Nachweis ePA Komponenten und Dienste bis 30.6.

Beitrag von rfbdoc »

Sie müssen die Voraussetzungen für KIM und die ePA erfüllen.
d.h. KocoBox Upgrade das Kim/ePA Paket von TM
danach können Sie im Bereich der KVWL die Refinanzierung auf der KV Homepage durch entsprechende Erklärung beantragen.
Zumindest habe ich es so gemacht.
Ziffern muss man im Bereich der KVWL dazu nicht abrechnen, Ich habe bisher keinen Patienten, der die ePA nutzt.
Die eAU über KIM ist aufgeschoben auf den 1.1.22
R.F.B.
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