Nachweis ePA Komponenten und Dienste bis 30.6.

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Heilberger
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Re: Nachweis ePA Komponenten und Dienste bis 30.6.

Beitrag von Heilberger »

liebe Kollegen! was braucht man jetzt als Minimalvariante, um den 1% Abzug zu vermeiden?? Genügt das upgrade der Kokobox?? Zusätzlich TM-upgrade?? Ansetzen einer Ziffer?? Ich möchte möglichst wenig machen, da die Abrechnung noch mit 21.2. und Transfer des Prüfmoduls aus 21.3. möglich ist. Angeblich sieht ja die KV an der eingereichten Abrechnung 21.3., ob man wirklich brav war?!!
rfbdoc
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Re: Nachweis ePA Komponenten und Dienste bis 30.6.

Beitrag von rfbdoc »

Sie müssen die Voraussetzungen für KIM und die ePA erfüllen.
d.h. KocoBox Upgrade das Kim/ePA Paket von TM
danach können Sie im Bereich der KVWL die Refinanzierung auf der KV Homepage durch entsprechende Erklärung beantragen.
Zumindest habe ich es so gemacht.
Ziffern muss man im Bereich der KVWL dazu nicht abrechnen, Ich habe bisher keinen Patienten, der die ePA nutzt.
Die eAU über KIM ist aufgeschoben auf den 1.1.22
R.F.B.
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