Abrechnung Corona-Impfung Datenschutz Diagnosen

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gezscho
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Abrechnung Corona-Impfung Datenschutz Diagnosen

Beitrag von gezscho »

Wir legen für die Coronaimpfung pro Patient 1 GKV-Schein mit der KASSE "KV Sachsen-LGST" an und hinterlegen hier ICD "U11.9" und die impfbezogenen Abrechnungsnummern.

Frage: Wie wird verhindert, dass bei der Quartalsabrechnung diese Pseudo-Kasse sämtliche Dauerdiagnosen aller Patienten (inkl der geimpften Privatpatienten) erfährt?
(Wenigstens die Dauerdiagnosen der GKV-Patienten sollten bei der KV in sicheren Händen sein, hofft man.)

Die Hotline sagt: Bei GKV-Patienten ist diese Übertragung nicht mit vertretbarem Aufwand zu verhindern.
Bei Privatpatienten könnte jede Dauerdiagnose unter F3 händisch einem Fall zugeordnet werden.

Idee: Für die Knappschaft gibt es seit langem eine gesonderte Abrechnungsmöglichkeit. Könnte man vielleicht so etwas für die Corona-Impf-Kasse bauen??

Gruß in die Runde
rfbdoc
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Re: Abrechnung Corona-Impfung Datenschutz Diagnosen

Beitrag von rfbdoc »

war auch hier schon mal Thema
viewtopic.php?f=11&t=8454&start=15#p52958
Wir legen bei Privatpatienten eine entsprechenden Kassenfall an (in NRW: WL anderer Kostenträger) und nehmen in Kauf, dass damit dann auch Dauerdiagnosen an den Kostenträger übermittelt werden, der wie alle im System der Geheimhaltungspflicht unterliegt. Alles andere scheint mir nicht praktikabel. Das ist der Preis dafür dass er die Impfung aus dem System heraus finanziert erhält...
TurboMed könnte natürlich eine Option konfigurieren mit der man bei diesem einzelnen Behandlungsfall die Übertragung der Dauerdiagnosen ausschalten kann, ob daran seitens der Programmierung Interesse besteht wage ich zu bezweifeln.

In Anbetracht der "Ausnahmesitutation Coronakrise" kann ich das persönlich mit meinem Gewissen vereinbaren, wissend, dass ich damit auf "dünnem Eis" stehe.
R.F.B.
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Re: Abrechnung Corona-Impfung Datenschutz Diagnosen

Beitrag von W. Steuber »

Prinzipiell geht die Abrechnung ja an die KV, die dann im Weiteren für die "Kostenerstattung" zu sorgen hat.
Da würde ich bei Kassenpatienten und deren Abrechnung primär die Datenschutzanforderungen in die Verantwortung dieser Institution verorten.
Die Abrechnungsvorschriften derselben sind jedenfalls eindeutig, so dass in der Praxis kein Spielraum bleibt.
Bei Privatpatienten wird ja eh ein Extrafall angelegt, bei dem dann lediglich die Impfleistung und Impfdiagnose übergeben wird.
rfbdoc
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Re: Abrechnung Corona-Impfung Datenschutz Diagnosen

Beitrag von rfbdoc »

Bei Privatpatienten wird ja eh ein Extrafall angelegt, bei dem dann lediglich die Impfleistung und Impfdiagnose übergeben wird
Die Dauerdiagnosen werden ebenso übermittelt, und dort liegt das Datenschutzproblem.
R.F.B.
W. Steuber
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Re: Abrechnung Corona-Impfung Datenschutz Diagnosen

Beitrag von W. Steuber »

Wenn das so bei TM ist, sollte der Gedanke an einen Wechsel nicht ferne liegen ... :wink:
.... würde aber dennoch die Verantworung für die Datensicherheit bei der KV verorten :twisted: .
rfbdoc
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Re: Abrechnung Corona-Impfung Datenschutz Diagnosen

Beitrag von rfbdoc »

.... würde aber dennoch die Verantworung für die Datensicherheit bei der KV verorten
Sehe ich genau so, ist vermutlich aber bei anderen Systemen allerdings nicht anders, sodass ein PVS Wechsel an dieser Stelle nicht hilft.
Standardmässig werden bei einem Behandlungsfall immer Dauer- und Quartalsdiagnosen übermittelt. Genau genommen müssten Sie den Privat- Patienten komplett neu aufnehmen, und auf dem neuen Patienten nur die Corona Impfung als alleinige Leistung abrechnen und dokumentieren. Dann fehlt die Dokumentation natürlich in der originären Kartei.

Von daher "delegiere" ich die Verantwortung ebenfalls an die KV.
R.F.B.
DC19
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Re: Abrechnung Corona-Impfung Datenschutz Diagnosen

Beitrag von DC19 »

Guten Morgen,

ich habe mal bei uns geschaut. Bei Privatpatienten mit dem Kostenträger BAS als KV Schein, sind lediglich auf dem KV Schein die Diagnosen der Impfung zu sehen, das bedeutet für mich, dass auch nur dieses übertragen werden sollten. Die Diagnosen auf dem Privatschein sind nicht aufgeführt im KV Schein.

Heißt das jetzt dass trotzdem alle Diagnosen übermittelt werden?

Mit freundlichen Grüßen

D.C.
docspang
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Re: Abrechnung Corona-Impfung Datenschutz Diagnosen

Beitrag von docspang »

Habe schon vor Monaten deshalb bei TM nachgefragt, und es bleibt leider dabei: Man muß (aufwendig) mit den persönlichen Daten des Pat. einen NEUEN Patienten anlegen, NICHT nur einen weiteren Behandlungsfall - NUR DANN werden die Dauerdiagnosen des Privatfalls nicht zur KV oder Herrn Jens S. mitübertragen (beim Kassenbahndlungsfall aus dem Privatpat. heraus eben schon). TM hat sich an einer Lösung natürlich nicht interessiert gezeigt; darin ist ja nix verdient.... Jetzt habe ich manche Pat. beim Aufruf eben 3 - 4-fach (Privat, Land BW, BAS, KV...) :cry:
Kasimir
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Re: Abrechnung Corona-Impfung Datenschutz Diagnosen

Beitrag von Kasimir »

Ich habe, weil ich diese Funktion gar nicht so falsch finde, in den Grundeinstellungen bei "Diagnosen" -> "Kodierrichtlinien", die Einstellung "Kategorisierung der Dauerdiagnosen bei Verlassen des Patienten" aktiviert gelassen (das war ja mal Pflicht).
Dadurch kann man nun komfortabel jede Diagnose für jeden Patientenfall als "nicht abrechnungsrelevant" markieren (nur für den entsprechenden Fall und nur für das entsprechende Quartal).

Wer dieses nicht aktiviert hat und es jetzt tut, muss allerdings damit rechnen, dass man nun bei jedem Patienten, der nicht kategorisierte DD hat, gefragt wird...
Viele Grüße
Kasimir
rfbdoc
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Re: Abrechnung Corona-Impfung Datenschutz Diagnosen

Beitrag von rfbdoc »

Da im GKV System Dauer- und Quartalsdiagnosen übermittelt werden müssen, werden alle Praxen dieses Problem haben.
Im Grunde müsste man die KV für die Problematik sensibilisieren. Von dort könnten nur die Impfcodierungen an den Kostenträger weitgeleitet werden.
R.F.B.
Pastorius
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Re: Abrechnung Corona-Impfung Datenschutz Diagnosen

Beitrag von Pastorius »

Die Kategorisierung der Dauerdiagnosen hilft leider überhaupt nicht. Egal, ob und wie kategorisiert wird, die Dauerdiagnosen werden in jedem Fall übertragen. Wer sehen möchte, was da so alles mit der Quartalsabrechnung übertragen wird, kann einfach das kommentierte KVDT-Listing nach der (Probe-)Abrechnung durchsehen.
Befremdlich finde ich auch, daß jetzt die Pandemie als billige Rechtfertigung für ganz offensichtliche Datenschutzverstöße herhalten soll. Die unkontrollierte Weitergabe von eindeutig personell zugeordneten Diagnosen z.B. hinsichtlich genetischer Handicaps oder Substanzmißbrauch können auch dem konsiliantesten Privatpatienten die Freude an der Impfung verderben. Daß es "schon gut gehen wird" haben auch die VW-Vorstände geglaubt, als sie ihre Mogel-Diesel lancierten.
gezscho
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Re: Abrechnung Corona-Impfung Datenschutz Diagnosen

Beitrag von gezscho »

Die rege Diskussion freut mich sehr - danke!
Vermutlich ist nicht jede Praxissoftware so "lieb" und bei neuem GKV-Behandlungsfall gleich alle vorbestehenden Dauerdiagnosen mit in die Abrechnung.
Allerdings kenne ich niemanden, der den Überblick über Funktionalitäten mehrerer oder aller Praxissoftwares hätte.

Ich wende mich heute an den Datenschutzbeauftragten der KV Sachsen und bitte ihn, sich das mal anzusehen.
Wer Gleiches bei seiner KV tun möchte, möge das bitte tun. Die Verantwortlichkeit muss zumindest benannt werden, finde ich.

Ich habe bisher ca. 30 Privatpatienten gegen Corona geimpft und werde vermutlich bei allen über F3, Karteiartspalte "dd" alle Dauerdiagnosen einem Privatfall dieser Patienten zuordnen.
Das soll laut TM Hotline dazu führen sollte, dass diese Dauerdiagnosen bei Abrechnung des Kassenfalles nicht mit übertragen werden (ich hoffe, das stimmt).
Es ist unbezahlte Arbeit aber meine Schweigepflicht ist mir heilig.
rfbdoc
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Re: Abrechnung Corona-Impfung Datenschutz Diagnosen

Beitrag von rfbdoc »

Auch das löst das Problem nur vordergründig.
Wenn Sie jetzt einen neuen Privatfall anlegen sind die Dauerdiagnosen diesem neuen Privatfall nicht mehr zugeordnet und erscheinen nicht auf der Rechnung. Dauerdiagnosen sind im Grunde keinem Behandlungsfall zuzuordnen, da sie naturgemäß behandlungsfallsunabhängig sind.
Vermutlich sind von dieser Thematik alle Praxen in der BRD betroffen. Einzig die KV könnte alle Diagnosen ausser den Covidsepzifischen Diagnosen für Impfung oder Testung (bei den Testungen nach Coronatestverordnung existiert ja dieselbe Datenschutzproblematik) herausfiltern und alle anderen abblocken. Sie steht nach meinem Rechtsempfinden hier in der Pflicht.
R.F.B.
gezscho
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Re: Abrechnung Corona-Impfung Datenschutz Diagnosen

Beitrag von gezscho »

Habe mich heute des Problems noch mal kurz angenommen, da die KV-Abrechnung fertig werden muss. Ich habe im 25 Privatpatienten gegen Corona geimpft.

Der Datenschutzbeauftragte der KV hat das Problem Anfang Juni zur Kenntnis genommen.
Sein Fazit: Die ärztliche Schweigepflicht erstreckt sich bei KV-Abrechnung auch auf die Körperschaft der KV.
Einfluss auf die Funktionsweise von Turbomed beim Mix von Privat- und Kassenfall hat man natürlich von Amts wegen nicht.
Der KV-Vorstand wird informiert und um Entscheidung gebeten, ob hier Ärzte informiert werden müssen.

Meine Lösung:
Jeder aktive Privatfall wird geöffnet, wenn kein aktiver Fall vorliegt, lege ich einen neuen an.
(Tipp: in letzterem Fall ist der aktuelle Fall der KV-Kassenfall und die Neuanlage ohne Chipkarte findet die bisherige Privatkasse nicht -> Liste aller Behandlungsfälle, hier den letzten Privatfall anklicken, dann STRG-ALT-P - bingo.)

Ich wechsle dann zu den Diagnosen, markiere alle Dauerdiagnosen und verschiebe diese mit F8 ins Quartalsdiagnosenfeld. Jetzt sind Dauerdiagnosen auch im KV-Impffall nicht mehr enthalten.
Nach vollzogener Abrechnung werde ich bei den 25 Patienten die verschobenen Diagnosen wieder mit wenigen Klicks pro Person zu Dauerdiagnosen machen. Für die paar Tage schreibe ich natürlich keine Privatrechnungen in diesen Fällen.
rfbdoc
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Re: Abrechnung Corona-Impfung Datenschutz Diagnosen

Beitrag von rfbdoc »

Ihr Engagement in Ehren. Die Großzahl der Praxen, mich eingeschlossen, wird das so nicht umsetzen, u.a. weil die Datenschutzproblematik gar nicht erkannt wird.
Nach mündlicher Mitteilung wird die KV die Dauerdiagnosen nicht an das BAS übermitteln und nicht lesen.
Ich sehe hier die von uns bezahlte und uns vertretende KV in der Pflicht bei allen Behandlungsfällen BAS (oder bei uns in Westfalen Lippe "WL anderer Kostenträger") die Dauerdiagnosen abzublocken bzw. nicht zu lesen, aus Gründen des Datenschutzes. Die IT der KV ist dazu sicher in der Lage und sie müssen die Problematik kennen, da alle EDV Systeme an diesem Punkt identische Daten übermitteln.
Gut und wünschenswert wäre, die jeweilige KV hätte ihr Mitglieder zu der Thematik im voraus informiert.
R.F.B.
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