Zusätzliche Kartenterminals für das E Health Upgrade

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Saugguat
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Zusätzliche Kartenterminals für das E Health Upgrade

Beitrag von Saugguat »

Laut KV werden ja im Rahmen des Upgrades zusätzliche Kartenterminals gefördert, pro 625 angefangene Scheine eins. Zählen dafür immer noch die Fallzahlen aus den Quartalen 3,4/2016 und 1,2/2017? Kommt das Geld und man darf selbst entscheiden ob man die will? Ich finde da keine gescheite Information drüber, weiss jemand was? Ist ja eh die Frage, ob man sich weitere KT in die Praxis stellt, haltbar sind sie ja wieder nur 5 Jahre ...
baerdoc
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Re: Zusätzliche Kartenterminals für das E Health Upgrade

Beitrag von baerdoc »

Die Auszahlung der TI-Förderung wird bei jeder KV anders organisiert. Bei einigen ist aber noch gar nichts organisiert.
Einige Angaben findet man auf der CGM Seite: https://www.cgm.com/de/telematikinfrast ... rzt.de.jsp

Aktuelle Informationen findet man wahrscheinlich nur bei der eigenen KV. Die KV Berlin teilte mir dazu folgendes mit:
"der aktuelle Sachstand ist, dass eine Möglichkeit im Online-Portal eingerichtet wird, wo der Arzt durch Setzen eines „Häkchens“ das erfolgte Update zum eHealth-Konnektor bestätigt. Die KV überweist dann den gem. Anlage 32 BMV-Ä vereinbarten TI-Erstattungsbetrag. Zu einem späteren Zeitpunkt soll dann eine Funktionalität vorhanden sein, durch die die KV den Erstattungsanspruch direkt aus den mit der Quartalsabrechnung übermittelten Daten auslesen kann.

Für die Ermittlung der weiteren stationären Kartenterminals ist gem. Anlage 1 der Anlage 32 die jeweilige durchschnittliche Anzahl der Betriebsstättenfälle mit persönlichem Arzt-Patienten Kontakt der Quartale 3 und 4 des Jahres 2016 und der Quartale 1 und 2 des Jahres 2017 maßgeblich. (Bei NL nach dem 31.03.2015 gilt mindestens der Fachgruppendurchschnitt).
Anzahl der Betriebsstättenfälle bzw. Anzahl der zusätzlichen Kartenterminals In Vertragsarztpraxen: 1 je angefangene 625 Betriebsstättenfälle.
Diesen Wert ermittelt die KV aus den hier vorliegenden Abrechnungsdaten ohne weitere Mitteilung durch Ihre Praxis.
Weitere Informationen erfolgen zum gegebenen Zeitpunkt über unseren Praxisinfodienst sowie auf unserer KV-Homepage."
Saugguat
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Re: Zusätzliche Kartenterminals für das E Health Upgrade

Beitrag von Saugguat »

Fallzahlen von vor 3 Jahren zu nehmen spiegelt aber nicht den aktuellen Bedarf wieder ... wie planen Sie das? In jedes Behandlungszimmer ein Kartenterminal?
In Bawue gibt es eine PseudoGOP zum Signalisieren der Betriebsbereitschaft.
rfbdoc
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Re: Zusätzliche Kartenterminals für das E Health Upgrade

Beitrag von rfbdoc »

Im Bereich der KVWL ist das nach meinem Kenntnisstand wie folgt geregelt.

Sie erhalten die Förderung unabhängig davon ob Sie die Geräte kaufen oder nicht.
Ich denke die Zahl 1 Kartenterminal pro 625 Fälle wird sich aus dem Fallzahldurchschnitt der vergangenen 4 Quartale vor dem Zeitpunkt des Förderantrags errechnen.

Sie müssen das Kocobbox Upgrade installieren, den eHB Ausweis bestellen und freischalten und können dann über den kostenfreien Notfalldatenmagent Editor Notfalldaten lesen und schreiben. Dazu muss der eHBA in das Kartenterminal gesteckt, welches in der Praxis bereits vorhanden ist. Weitere Kartenterminals für die Sprechzimmer werden wie oben beschrieben gefördert, müssen aber nicht zwingend gekauft werden, wenn Ihnen die vorhande Hardware in der Praxis für Ihre Arbeit ausreicht.

Damit können Sie nach meinem Verständnis die Förderung beantragen. Zum "Beweis" gegenüber der KV reicht es nach meinem Verständnis aus, wenn Sie bei einem einzigen Patienten einen Notfalldatensatz mit dem Editor anlegen, wobei ich nicht sicher bin, ob es dieses "Beweises" überhaupt bedarf. Vermutlich reicht die Erklärung, dass Sie alle Fördervoraussetzungen erfüllen, gegenüber der KV aus.

Ganz klar ist es tatsächlich nirgens beschrieben. Die obige Darstellung ergibt sich aus einem Telefonat mit der TI Abteilung meiner KV.

Da weitere verpflichtende TI Anwendungen auf Herbst 2021 verschoben wurden kann man damit erst einmal starten und die Förderungen beantragen. Schliesslich sind wir ja schon für das Kocobox Upgrade zur Kasse gebeten worden. Das Geld muss ja auch irgendwie wieder zurück kommen.

Den eHBA sollte man nach meiner Einschätzung somit zeitnah beantragen um wie o.b. die TI Förderung beantragen zu können. Die Kartenterminals kann man immer noch bestellen (dann läuft auch die Garantie erst später ab :-)

Mit KIM kann man noch warten, bis weitere TI Anwendungen (eAU ) verpflichtend sind. Ob man mit dem Notfalldatensatz Management wirklich Geld verdienen und ob es tatsächlich Praxisrelevant ist, kann vermag ich nicht zu beurteilen.
R.F.B.
avd
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Re: Zusätzliche Kartenterminals für das E Health Upgrade

Beitrag von avd »

Wir haben das Konnektor-Update zwangsweise durchgeführt und das KocoBox-Service-Tool mit dem KoCoBox-E-Health-Editor installiert. Einen elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) haben wir allerdings bislang nicht - wird dieser wirklich vorausgesetzt, um die Erstattung auszulösen? Wird nämlich nicht explizit erwähnt...

Bei der KVWL steht:
"Die Praxen haben Anspruch auf die Pauschalen für die Erstattung der Kosten für die Nutzung der Telematikinfrastruktur inklusive der Fachanwendungen, wenn sie das eHealth-Update auf Ihrem Konnektor installiert haben. Arztpraxen mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt müssen zusätzlich die PVS-Module für die Fachanwendungen „NFDM“ und „eMP“ installieren, um in der Lage zu sein, diese Fachanwendungen zu nutzen".
Bei der KVN steht:
"Bei nachweislichem Vorhalten der Fachanwendungen Notfalldatenmanagement (NFDM) / elektronischer Medikationsplan (eMP) besteht gemäß der Anlagen 1 und 5 der TI-​Finanzierungsvereinbarung (Anlage 32 BMV-​Ärzte) Anspruch auf Erstattung der folgenden TI-​Finanzierungspauschalen: [...]. Die Kennzeichnung der Betriebsbereitschaft der Komponenten sowie die Erklärung des Vorhaltens der Fachanwendung Notfalldatenmanagement und/oder elektronischer Medikationsplan erfolgt durch einmaliges Ansetzen der GOP 97131 auf einem beliebigen Behandlungsfall des entsprechenden Quartals. [...].
Oder reichen Konnektorupdate und KoCoBox-E-Health-Editor-Installation aus?
rfbdoc
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Re: Zusätzliche Kartenterminals für das E Health Upgrade

Beitrag von rfbdoc »

EHBA wird nämlich nicht explizit erwähnt...
NDFM geht nur mit eHBA, daher kommt man ohne eHBA vermutlich nicht aus

eMP geht nur mit BMP
BMP ist aber nach meinem Gefühl eine Katastrophe, das versteht kein Patient mehr.
Welcher 80 jährige Patient kommt mit einem Medikationsplan auf der eGK klar ?

Die Politik hat versprochen dass die TI für Ärzte kostenneutral ist. Daher interpretiere ich die Regeln so, dass meine Auslagen für die TI auch rückerstattet werden.
R.F.B.
caesar
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Re: Zusätzliche Kartenterminals für das E Health Upgrade

Beitrag von caesar »

Die Politik hat versprochen dass die TI für Ärzte kostenneutral ist. Daher interpretiere ich die Regeln so, dass meine Auslagen für die TI auch rückerstattet werden.
...sie kann doch gar nicht kostenneutral sein, weil bei der einfachen Milchmädchenrechnung von Preisen für Geräte und Karten einfach die keinesfalls zu vernachlässigenden Fakten fehlen:
Platz für Installation, Zeitbedarf für Installationen und Konfigurationen
dauernder Strommehrverbrauch
erhöhte Druckkosten wie Strom, Toner Papier (hier wird besonders der grüne Aspekt konterkariert) Einverständniserklärungen etc, pAU und pRp und pMP bleiben ja trotzdem
(viel) höherer Zeitaufwand beim allein Lesen der Chipkarten, erneutem Lesen und Beschreiben mit Pin-Eingaben, gehäufteren Updates des PVS, Ärger, Abstürzen, Supporttelefonaten, sowohl für Ärzte als auch für Helferinnen, für bald jeden Vorgang wird die Chipkarte erstmal rausgekramt, muss geholt werden, weil nicht am Mann etc., gefragt werden, erklärt werden
...und dann noch die schlechte Funktionalität von Modulen wie NFDM, schlechte Performance der Implementierung in ein ohnehin überlastetes und fehlerhaftes PVS-Programm mit nahezu Zerstörung der Work-Life-Balance
Ich bin kein Feind von Technik, aber hier steht die Zweckmäßigkeit vieler Features in Relation zum Aufwand definitiv nicht auf der Seite von Ärzten, Helferinnen und Patienten
...und dann ist da ja nach den neuesten Verhandlungen zwischen KBV und Krankenversicherungen auch netto nicht mehr Geld für mehr Aufwand eingeplant, also fehlt es nach Abzug der vormals verhandelten Erstattungsbeträge anderswo bei uns auf irgendeine Weise..
meint Caesar
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