Zumutung Verordnung

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mschiller
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von mschiller »

@Geigenberger

ifap hat doch schon für die letzte Preiserhöhung vor nicht allzu langer zeit herhalten müssen, das ist doch längst kostenpflichtig dachte ich
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wahnfried
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von wahnfried »

mschiller hat geschrieben:@Geigenberger

ifap hat doch schon für die letzte Preiserhöhung vor nicht allzu langer zeit herhalten müssen, das ist doch längst kostenpflichtig dachte ich
Nee, das waren TurboMed-Software-Pflegekosten-Erhöhungen, die man auf die verringerten Werbeeinnahmen (auch TurboMed selbst vermittelt Werbung und nimmt dafür im Auftrag der Compugroup Werbeeinnahmen ein...) geschoben hat. Da ist aus Compugroup-Sicht offenbar noch Luft (=Ertragssteigerung) drin.

Grrsse, Wahnfried
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wahnfried
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Re: Zwangs-MIETE IPC3

Beitrag von wahnfried »

Kasimir hat geschrieben:Mal sehen, wie teuer das wird für jeden einzelnen.
Einen Zwangs-Kauf einer Medikamentendatenbank kann es doch aber nicht geben ... oder?
Das wäre dann wieder ein Thema für die KBV.
Da TurboMed ab Version 12.3.0. ohne Ifap-IPC3 nicht mehr zertifiziert wäre, kommt das tatsächlich bei monatlichen Kosten für das IPC3 auf eine ZWANGS-MIETE des IPC3 heraus (keinen Kauf...).

Der KBV dürfte das egal sein.

Grüsse, Wahnfried
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von lcer »

Hallo zusammen,

ich finde es ein wenig bedauerlich, dass hier so einseitig auf dem Update herumgehackt wird. Warum?

Ich erwarte von einem Softwareunternehmen das Bereitstellen einer Software, die meine Bedürfnisse erfüllt - soweit sind wir uns sicher einig. Im Falle der Arztpraxissoftware liegt das Problem ein wenig vielschichtiger denn: Ich kenne für meinen Bereich (Augenheilkunde) keine wirklich gute Software. Alle bieten irgendwelche Facharztmodule an oder sind sogar Augenarzt-exclusiv. Aber alle haben Ecken und Kanten (Wir haben bereits 4x gewechselt). Jeder Softwarehersteller muss zunächst die Vorgaben der KV/Kassen erfüllen. Da die sich ständig ändern, wird dort eine Menge Entwicklungsenergie verbracht. Erst dann wird der Workflow optimiert. Und da kommt dann der Preis ins Spiel. Jede Firma exisitert um Gewinn zu machen. Wie soll das Programm weiterentwickelt werden, wenn die Kosten für die GKV-Aktualisierungen draufgehen?Auch sind die meisten Ärzte nicht bereit, für täglich verwendete Software Geld auszugeben. Hat wirklich jeder Arzt auf jedem PC die Microsoft Software ordnungsgemäß lizenziert? Wer spart sich alles das Geld für einen Virenscanner? Wer würde wegen geringerer Softwarewartungspauschalen den Anbieter wechseln? Im Kassenarztsystem werden trotz steigender behördlicher Anforderungen keine Mittel für zeitgemäße EDV bereitgestellt (Weder von den Ärzten als Betriebskosten, noch von den Kassen). Dafür haben wir allen eine Pauschale für neue EGK-Geräte erhalten und darüber haben wir uns auch noch gefreut! Wie sinnlos.

Turbomed versucht wie alle anderen Hersteller auch, den Spagat zwischen den diversen Forderungen hinzubekommen. Nochmal als Schlaglichter:
billige Software - immer aktuell
einfache Bedienung - viele Funktionen
KV/Kassen-Anforderungen - Anwenderanforderungen

Ich mach mir da keine Illusionen. Turbomed kann es sicher nicht besser oder schlechter als alle anderen. Zugegeben, das letzte Update hatte ein paar besondere Schmuckstückchen zu biete. Ich plädiere jedenfalls dafür, unsere KV mit der gleichen Energie für die Zustände zu kritisieren wie Turbomed. Ebenso alle die Kollegen, die immer noch der Meinung sind, wir könnten auf EDV-Ausgaben am besten ganz verzichten. Deren Gemeckere bindet auch einen Haufen Servicekapazität der Softwarehersteller.

Jedenfalls geht mir die Kritik am Update etwas zu pauschal gegen den Hersteller des Updates.

Sicherheitshalber:
- ich habe mit Turbomed sonst nichts zu schaffen
- Turbomed sollte sich trotzdem anstrengen, die Probleme möglichst schnell zu lösen.

Grüße

Christoph
Kasimir
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Re: Zwangs-MIETE IPC3

Beitrag von Kasimir »

wahnfried hat geschrieben:Da TurboMed ab Version 12.3.0. ohne Ifap-IPC3 nicht mehr zertifiziert wäre, kommt das tatsächlich bei monatlichen Kosten für das IPC3 auf eine ZWANGS-MIETE des IPC3 heraus (keinen Kauf...).

Der KBV dürfte das egal sein.
Microsoft musste seinerzeit auch die Zwangsverschachtelung mit dem Internet-Explorer auflösen, auf Druck der anderen Browser-Anbieter.
Warum muss das hier in Bezug auf die Arzneimitteldatenbanken anders sein?

Aber es stimmt, der KBV wird es egal sein... die hoffieren mit ihren neuen AVWG-Verordnungsregeln ja eh nur die Krankenkassen, speziell die unsinnigen Rabattverträge.
Viele Grüße
Kasimir
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wahnfried
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Re: Zwangs-Verbindung IPC3

Beitrag von wahnfried »

Kasimir hat geschrieben:Warum muss das hier in Bezug auf die Arzneimitteldatenbanken anders sein?
...weil die paar Ärzte den Aufwand eines kartellrechtlichen Verfahrens nicht wert sind.

Und wohl auch, weil dem Programm-Hersteller die Fixierung auf eine Datenbank von der rechtlichen Seite nicht vorgeworfen werden kann (Firmenentscheidung, begründbar mit der Komplexizität der Interaktion). War ja bisher auch so und ist bei vielen anderen Programmen auch so - und wir haben ja deswegen zwar gelegentlich gejammert, aber nicht die Konsequenzen gezogen...

Wahnfried
Johnny
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von Johnny »

KBV Beschwerden bitte hierhin:

Prüfstelle, Derzernat 6-Informationstechnik Telematik, und Telemedizin, Tel. 030-4005 2121, E-Mail pruefstelle@kbv.de

(aus dem Nordlicht Aktuell 7/2012 S. 25)

Gruß aus Kiel

Johnny
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von lcer »

Johnny hat geschrieben:KBV Beschwerden bitte hierhin:

Prüfstelle, Derzernat 6-Informationstechnik Telematik, und Telemedizin, Tel. 030-4005 2121, E-Mail pruefstelle@kbv.de
eben nicht. Die prüfen nur, ob der Softwarehersteller die Vorgaben umsetzt. Beschwerden sollten über die Vorgaben an die jeweiligen KV-Vertreterversammlungen gehen. Dort sollten der Rahmen für Anforderungen an EDV-Systeme diskutiert werden.

Grüße

Christoph
Kasimir
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von Kasimir »

Ein bisschen hat die KBV schon was bemerkt:
http://www.kbv.de/presse/41725.html
Viele Grüße
Kasimir
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von lcer »

Kasimir hat geschrieben:Das Arzneimittelverordnungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) von 2006 schreibt vor, dass Arztpraxen nur noch Softwareprodukte nutzen dürfen, die eine manipulationsfreie Verordnung von Arzneimitteln gewährleisten. Aufgrund dieses gesetzlichen Auftrags und im Sinne der niedergelassenen Ärzte haben die KBV und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen entsprechende Vorgaben für Softwarehäuser gemacht und diese zum 1. Juli 2012 noch einmal konkretisiert. Die KBV prüft die Arzneiverordnungssoftware und übernimmt deren Zertifizierung.
Also sind wir seit 2006 manipuliert worden und haben das alles nicht gemerkt? Und erst jetzt rettet uns die Konkretisierung der KBV? Verhaltensforscher mögen mir gerne widersprechen, doch glaube ich schon, dass die Verordnungssoftware (TM+ifap) den geringsten Einfluß auf mein Verordungsverhalten hat. Da sind andere Medien weitaus wirksamer.

Für mich sieht das so aus, dass unsere eigene K(B)V einen Streit mit Compugroup führt, uns für dumm hält und damit die Softwarekosten einerseits und KV-Verwaltungskosten andererseits in die Höhe treibt. Hier werden aus meiner Sicht ausschließlich die Interessen der Politik und des KV-Apparates berücksichtigt. Wenn mir ein Produkt der Compugroup nicht gefällt, kann ich ja gerne selbst entscheiden, ein anderes Produkt zu verwenden. Wenn die KV ein Problem mit Compugroup hat, soll sie das bitte lösen, ohne uns da hineinzuziehen. Ich vermute mal, dass sich die fest angestellten Prüfstellenmitarbeiter beim Lesen dieses Forums aus Schadenfreude kaputtlachen.

Grüße

Christoph
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DrHJvdB
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von DrHJvdB »

Sehr geehrter Kollege,

die Sache ist schon komplizierter. So gab es in der Vergangenheit dem Hören-Sagen nach bei manch einem Programm ein Softwareverhalten, wodurch automatisch aut-idem-Kreuze bestimmter Hersteller gesetzt wurden. Ich finde es richtig, dass die KBV da aufpasst. Dass sie z.B. auch verlangt, dass der Workflow des Arztes nicht unterbrochen werden darf. Ich glaub auch nicht, dass die einen Krieg gegen einen Konzern führen.

Viele Grüße aus Kiel
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von danspie »

Icer hat geschrieben:
Wenn mir ein Produkt der Compugroup nicht gefällt, kann ich ja gerne selbst entscheiden, ein anderes Produkt zu verwenden
Ich glaube, sie argumentieren mit Verlaub etwas oberflächlich. Wenn ich mit einem Auto nicht zufrieden bin, kann ich es abgeben und mir ein Auto einer anderen Marke zulegen ohne großen Aufwand betreiben zu müssen. Mit unserer Praxissoftware haben wir uns sehr eng an einen Softwarehersteller gebunden, da die Umstellung der Praxissoftware einen extremen Aufwand bedeutet und einschneidend in die Praxisabläufe eingreift. Meine Begeisterung für Turbomed ist aber seit Übernahme von Compugroup erheblich abgekühlt. Durch die Compugroup hatten wir schon einige Kröten zu schlucken und eine Abgabe für Ifap wird von mir als die nächste Kröte empfunden....... Wohlgemerkt, hier spreche ich nicht von der missglückten Umstellung der Verordnung in Turbomed!
A. Spiegl
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von Roland_Colberg »

lcer hat geschrieben:Also sind wir seit 2006 manipuliert worden und haben das alles nicht gemerkt? Und erst jetzt rettet uns die Konkretisierung der KBV? Verhaltensforscher mögen mir gerne widersprechen, doch glaube ich schon, dass die Verordnungssoftware (TM+ifap) den geringsten Einfluß auf mein Verordungsverhalten hat. Da sind andere Medien weitaus wirksamer.
Die werbefreie Version von Turbomed kostet monatlich 40 Euro Aufpreis, der Ifap 30 Euro. Macht zusammen 840 Euro jährlich, bei 14000 Installationen also knapp 12 Mio. Euro, die sich die sponsornden Pharmaunternehmen das kosten lassen.

Meinen Sie, das machen die aus Nächstenliebe?

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wahnfried
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von wahnfried »

Roland_Colberg hat geschrieben:Die werbefreie Version von Turbomed kostet monatlich 40 Euro Aufpreis, der Ifap 30 Euro.
Hallo Herr Colberg,

meinen Sie den jetzigen Preis für "werbefreies" IfapPraxisCenter? dann kommen ja ab Oktober nach den Äußerungen der Compugroup in MT vermutlich monatlich 30-50 Euro noch dazu... (plus Märchensteuer, aber davon hat die Compugroup ja nix...).

Und eigentlich muß man ja auch den 25-Euro-Anteil der TurboMed-Software-Pflegekosten dazurechnen, der bereits 2009 wegen verringerter Werbeeinnahmen aufgeschlagen wurde. Ich habe übrigens nichts davon gehört, daß seitdem für die werbe"freie" Version von TurboMed weniger Zusatzkosten verlangt werden. (Was passiert eigentlich, wenn man die "werbefreie" Version von TurboMed mit der werbehaltigen des IPC nutzt?? Und womit würden wir zugekleistert, wenn unter Ersparnis der 25 Euro die Werbung unbehindert platziert werden dürfte??)

Das macht somit (für die Basislizenz) derzeit etwa 38 Euro für die eigentliche Software-Pflege (plus Zusatzkosten) und bisher 25/bald 55 bis 75 Euro für die aktuelle dynamische und/oder nichtdynamische Werbevermittlung (die ja nicht gering ist) - wer "werbefrei" arbeiten will, darf für die Basislizenz heute 38+65 Euro monatlich abdrücken und zukünftig 38+(95 bis 115). Alles auch immer OHNE MWSt...

Dazu kommen die Kosten für zusätzliche Ärzte/Betriebsstätten, Facharztmodule, eServices, ELAT, HzV, IV-Verträge, wer sich nicht zurückhält auch noch PraxisArchiv. Möchte zu gerne wissen, wieviel von solchen Einnahmen wirklich bei TurboMed landet.

Da hat doch mal Jemand, der sich auskennen müsste, von einer Erwartung der Compugroup berichtet, eine jährliche Steigerung (des Umsatzes??) um 30% als Zielvorgabe zu setzen...

Wenn das stimmt: was kommt dann in 2 Jahren, um diese Vorgabe auch nur annähernd zu erreichen?? Über eine Steigerung der Anwenderzahlen wird das schwierig.

sinnierend, Wahnfried
Kasimir
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von Kasimir »

Um wieder zum eigentlichen Thema des Threads zurückzukommen:
Ich habe heute testweise die neue Version 12.3.2. aufgespielt und erstmalig mit der neuen Verordnung gespielt:

Nach meiner Sicht finde ich folgendes veränderungswürdig:

- Das Hineinklicken in das kleine Feld, um das Medikament in die untere Hälfte der neuen Verordnung zu bringen, ist zu friemelig. Warum geht nicht ein Doppelklick allgemein in der Zeile? Alternative: Ich würde nicht schlecht finden, wenn man es per Drag and Drop nach unten transportieren könnte.

-Die merkwürdige Zeile "med" mit der Dosierung muss weg, sie ist total überflüssig. Ich weiß, man könnte sie wegfiltern, aber warum muss sie überhaupt erst erzeugt werden?

- Ich schaffe es nicht, dass die Dosierung aufs Rezept übernommen wird, nur per Infozeile geht es. -- Nachtrag: Ich habe es gefunden wie es geht, Turbomed beschreibt es ja im Internet bzw. bei TurbomedNet oder wie das jetzt heißt: Über STRG-E ist es einstellbar. Aber warum kann das mit dem Update nicht standardmäßig eingestellt sein, es ist doch ein wesentlicher Bestandteil der sog. neuen Verordnung?

- Die Druckvorschau muss noch editierbar sein oder es sollte wenigstens so sein, dass das Rezept, wenn man es noch aus dem Druckmanager oder der Vorschau heraus löscht, nicht trotzdem in der Kartei landet.

- Ich schaffe es nicht, den Ifap3 zu updaten. Wo geht das? Unter INFO vermutlich, aber es gibt dort bei "Update" keine Verbindung zum Server. Des Weiteren lief das Programm erst, nachdem ich den Ordner ifox3 umbenannt hatte, was aber zu verschmerzen ist.

Ich warte also noch, ob sich weiter was tut an den Arbeiten zur Praxistauglichkeit der Neuen Verordnung, ehe ich die Praxisrechner damit beehre.
Viele Grüße
Kasimir
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von DrHJvdB »

Also,

ich finde das alles auch einfach nur ärgerlich...allein, dass man sich damit so intensiv befassen muss. Ich hab das Update ja auch nur auf einem Laptop aufgespielt und warte jetzt das SonderUpdate ab.

Mein Rat und zugleich Wunsch an TM wäre, die Möglichkeit zuzulassen, auf Wunsch des Anwenders (könnte man ja in den Grundeinstellungen machen) einfach wieder die alte Verordnung zuzulassen. Codemäßig dürfte das nicht schwierig sein. TM hätte dann seine Pflicht getan und ne neue Verordnung ausgeliefert (ob die wirklich so sein muss, ist ne andere Frage), aber dem Arzt es überlassen, ob er es nutzt oder nicht

Ich glaube, TM würde unheimlich viele Kollegen damit so richtig glücklich machen. So würde ich es jedenfalls machen, wenn ich noch Chef bei TM wäre. Ist einfach ein gut gemeinter Rat...vielleicht hört ja noch jemand auf mich :-)

Dr. von der Burchard
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von Kasimir »

An Turbomed:
Könnte man nicht das gesamte untere Fenster der Neuen Verordnung weglassen und statt dessen gleich ein Rezeptformular auf dem Bildschirm erscheinen lassen? Der Sinn des unteren Fensters erschließt sich mir nicht wirklich. Was spricht dagegen, dass die im oberen Fenster markierten Medikamente gleich -wie früher - auf dem Rezeptformular erscheinen? WYSIWYG ist immer besser, einfacher , fehlerfreier und stört den Arbeitsablauf in der Praxis weniger. Wenn ich sehe, was auf dem Rezept nach dem Ausdruck stehen würde, kann ich viel besser Fehler erkennen als wenn ich das aus einer ellenlangen Zeile einer tabellenartigen Auflistung abstrakt herausfiltern muss. Auf einem Rezeptformular sehe ich das praktisch "reflexartig", das hat man sich in den vielen Jahren so angewöhnt.
Falls es um die Funktion der Dosierung und des Ausrechnens, wie lange ein Medikament reicht, sein sollte, könnte man dann nicht, so meine Laien-Meinung, z.B. auf dem WYSIWYG-Rezept in der Zeile unter dem Medikament vielleicht einfach z.B. mit Doppelklick die Dosierungs-Funktion und wahlweise mit Rechtsklick die Infozeilen-Funktion aufrufen...
Viele Grüße
Kasimir
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von urol »

Hallo,


eine unserer Arzthelferinen, die die letzten Wochen nicht anwesend war und heute in einer Filiale arbeiten mußte, hat zeitweise Rezepte von Hand ausgestellt.

Soviel zur einfachen Rezepterstellung, welche eigentlich intuitiv möglich sein sollte.

Ich kann`s nur so erklären, daß der Programmierer noch nie eine brummende Praxis von innen gesehen hat. Und ich glaube kaum, daß der Gesetzgeber solche Lösungen gewollt hat.
Gruß,


Urol
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wahnfried
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Re: Verordnungs-Übersichtlichkeit und WYSIWYG

Beitrag von wahnfried »

Kasimir hat geschrieben:An Turbomed:
Könnte man nicht das gesamte untere Fenster der Neuen Verordnung weglassen und statt dessen gleich ein Rezeptformular auf dem Bildschirm erscheinen lassen? Der Sinn des unteren Fensters erschließt sich mir nicht wirklich.
...BEIDES sollte gehen: Sowohl das listenmäßige Differenzieren zwischen Verordnungsinfo und Dosierung wie auch das Heraufsetzen der Packungsmenge oder das Umdefinieren der Rezeptart (z.B. "Auffüllen" eines BTM-Rezeptes mit dem wiederverordneten MCP oder so...) - als auch das Verändern der Infozeilen sowie Löschen und Hinzufügen von Eintragungen in der Druckvorschau (Medikamente oder auch Infozeilen, letztere auch ohne Zuordnung zu einem Medikament, sondern als Fortsetzung des Textes aus der darüberliegenden Infozeile...). Es sollte Jedem überlassen bleiben, mit welcher Art des Eintragsmanagements er glücklicher ist.

Zum Sinn des unteren Fensters:
Ich begrüsse es, daß man bei der Auswahl aus den Alt-Verordnungen im unteren Fenster sieht, was bereits ausgewählt ist - auch wenn man bereits aus der F8 oder dem Ifap auswählt. Dumm nur, daß in dem unteren Fenster nur so wenige Medikamente angezeigt werden. Wer mit Monitor-Auflösung 1024x768 arbeitet, kann dort nur 3-4 Medikamente sehen - und wenn das vierte dazukommt, VERKLEINERT sich sogar das Fenster noch um einen Scrollbalken unten (den seitlichen kann ich ja problemlos verstehen...), so dass das Vierte bereits gar nicht mehr zu sehen ist.

@TurboMed:
Viele Praxen arbeiten durchaus mit der Monitor-Auflösung 1024x768, die 15-Zöller und viele Notebooks haben diese. Aber daß dies dann ein die Übersicht begrenzender Faktor wird (wie schon bisher diese unsinnigen ZWEI Werbefenster beim Aufrufen der Eigenen Liste der Medikamente!!) bekommt man nur mit, wenn man sich als Testpraxen auch die "Minimalisten" heranholt.
Oder wenn man selber Praxis-Arbeitsablauf-orientiert zu denken gelernt hat.

Ohne Patienten kann man am PC die feinsten Pünktchen anklicken und sich dabei voll auf den Monitor und die Maus konzentrieren, aber mit einem Patienten dabei hört man dann (hinterher von der MFA...) selbst nach einer langen Besprechung zusammen mit jenem, daß der Doktor sich mal wieder nur mit dem Computer beschäftigt habe...

Grüsse, Wahnfried
miwo
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Re: Verordnungs-Übersichtlichkeit und WYSIWYG

Beitrag von miwo »

wahnfried hat geschrieben: Viele Praxen arbeiten durchaus mit der Monitor-Auflösung 1024x768, die 15-Zöller und viele Notebooks haben diese. Aber daß dies dann ein die Übersicht begrenzender Faktor wird (wie schon bisher diese unsinnigen ZWEI Werbefenster beim Aufrufen der Eigenen Liste der Medikamente!!) bekommt man nur mit, wenn man sich als Testpraxen auch die "Minimalisten" heranholt.
Wir arbeiten auch mit 1024x768er Monitoren.
Was mir aber beim Lesen dieses Wahnfried-Kommentars auffiel: Warum eigentlich ist diese eindrucksvoll aufwendigere Art der Verordnung nicht bei den Tests der Testpraxen sichtbar geworden? Gab es da einen anderen Ablauf?
Viele Grüße
miwo
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