Zumutung Verordnung

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Michael Hamm
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von Michael Hamm »

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Lieber Wahnfried,

Vielen Dank für die Rückmeldungen und auch für die Kritik. Frust habe ich nicht, bin nur sehr verärgert, wie zahlende Kunden behandelt werden. Turbomed ist an und für sich ein gutes Programm. Ich nutze es schon seit 9 Jahren intensiv. Ich stimme Ihnen zu, dass wir auf der sachlichen Ebene bleiben sollten. Hier geht es aber nicht um eine Kampagne gegen Turbomed, sondern um fehlerhafte Software und um die Zwangsanbindung einer fehlerhaften Datenbank.

Compogroup und Turbomed beachten Bundesgesetzte nicht (§ 73 SGBV, siehe letzter Beitrag von mir) als auch die angeblichen Zertifizierungsvorgaben unserer Bundes KV, die sehr einseitig interpretiert werden. Caesar führte es noch genauer aus als ich. Vollste Zustimmung meinerseits ! Alleine an das Chaos bei den Kodierrichtlinien sei noch einmal erinnert.

Ich habe seit Juni, vor dem Zwangsupdate, gebeten, beides zur Verfügung zu stellen)

1) Alte Verordnung nach §73 Abs 8 SGBV mit eigenen manipulations und werbefreien Listen.

2) Neue Verordnung gemäß Vorgaben ohne Behinderung des Workflow

Beides erfolgte bis heute nicht !

Meine nochmals ganz sachliche Frage ohne emotionale Färbung meiner Wortwahl lautet, wie lange nehmen wir das noch hin??

Ich habe rechtswirksam gegen diese massiven Fehler protestiert und der Geschäftsführung Zeit bis zur Medica für eine Lösung eingeräumt.

Viele liebe kollegiale Grüße an alle aus Hamm
vg
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von vg »

Liebe Kollegen,
großes Verständnis für mäßigende Worte des hochgeschätzten Moderators. Großes Verständnis aber auch für die offensichtlich neue Qualität „Wutausbruch“, jetzt mehrfach im Forum.

Kann man aus einem Programm ein Schrottprogramm machen?

Nehmen wir mal ein solides Mittelklasseauto ohne Schnickschnack. Macht was ich will, kleine Reparaturen erledigt man selbst, große Durchsicht Werkstatt.
Jetzt kommen da so Optimierer und bekleben meinen Wagen komplett mit Werbestickern, sogar an der Windschutzscheibe kleben welche, das Navi fordert mich auf, nur noch bei einer bestimmten Tankstelle ranzufahren, immer über die gleiche Mautstelle, vor Spoilern, Zierleisten, Anbauten kann man sich kaum noch retten und der Lack wird monatlich erneuert. Natürlich darf ich nichts davon abbauen oder verändern, steht so im Kleingedruckten.
Verdammte Schrottkiste!!! ….Ooops!

Lieber Wahnfried, herzlichen Dank für tausende Tips. Die machen den Praxisalltag leichter. Aber programmieren, um Fehler auszubügeln, wessen Aufgabe ist das eigentlich? Ich erwarte und verlange von Turbomed unnützes Beiwerk zumindest entfernen zu dürfen. Ja, ich stimme hier einer Fristsetzung zu. Bis dahin halte ich mich mit Schimpfworten zurück.
Freundlichst
Vg
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wahnfried
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Re: kopiert aus "TurboMed EDV GmbH ist erloschen"

Beitrag von wahnfried »

Da diese Beiträge sich auf die Verordnungsart und den mehrfach geäußerten Wunsch nach der alten Verordnung beziehen, habe ich sie mal hierher kopiert. Ich denke, dass diese Frage hier besser aufgehoben ist.

Grüsse, Wahnfried




Re: TurboMed EDV GmbH ist erloschen

Beitrag von Geigenberger » 23.11.2012, 10:40

... das Ermöglichen eines einfachen "Umschaltens" ist aber vielleicht einer Firma nicht so ohne weiteres möglich:

Da gibt es eben dann das hier:

Anlage 23 zu § 29 Bundesmantelvertrag – Ärzte bzw.
§ 15 Bundesmantelvertrag – Ärzte/Ersatzkassen
[Link dazu: http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... ftware.pdf , eingefügt von Wahnfried ]

Frau Ramm hätte dies vielleicht viel früher in die Diskussion einfügen sollen. TurboMed wären dann sicherlich einige unschöne threads hier erspart geblieben.

A. Geigenberger



Re: TurboMed EDV GmbH ist erloschen

Beitrag von DrHJvdB » 23.11.2012, 11:02

Was steht denn da genau drin? Sind da nicht nur gewisse Pflichtangaben gefordert, die man ohne weiteres in die alte VO hätte einbauen können?

DrHJvdB



Re: TurboMed EDV GmbH ist erloschen

Beitrag von wahnfried » 23.11.2012, 11:06
Geigenberger hat geschrieben:... das Ermöglichen eines einfachen "Umschaltens" ist aber vielleicht einer Firma nicht so ohne weiteres möglich:

Da gibt es eben dann das hier:

Anlage 23 zu § 29 Bundesmantelvertrag – Ärzte bzw.
§ 15 Bundesmantelvertrag – Ärzte/Ersatzkassen

Frau Ramm hätte dies vielleicht viel früher in die Diskussion einfügen sollen. TurboMed wären dann sicherlich einige unschöne threads hier erspart geblieben.

A. Geigenberger
Da dies mit dem Thema des Threads nichts zu tun hat (auch ein durchaus berechtigtes Einstimmen in die bereits seit langem diskutierten Kritikpunkte - die Frau Ramm insofern ja auch bestens kennt - ist am Thread-Thema vorbei...) würde ich vorschlagen, dies in den Thread "Zumutung Verordnung" zu kopieren und dort weiterzudiskutieren.

Grüsse, Wahnfried


Re: TurboMed EDV GmbH ist erloschen

Beitrag von Geigenberger » 23.11.2012, 12:01
Geigenberger hat geschrieben:- Ich machte auf der einen Seite nie einen Hehl daraus, dass mich zum Beispiel die Programmänderungen bzgl. der Rezeptverordnung massiv ärgern; dabei sparte ich auch nicht mit drastischen Worten.
... na ja; dazu passt es schon auch, aber sicherlich noch mehr zum Thema "Zumutung Verordnung.

Das Kopieren des Beitrags habe ich versucht. Ich kann aber nur den ganzen Thread kopieren, nicht einzelne Beiträge.
Und dieser Thread ist ja durchaus schon ein eigenständiges Thema.

A. Geigenberger
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von wahnfried »

Hallo, zu den oben kopierten Beiträgen:

Die derzeitige Zertifizierung von TurboMed bezieht sich auf die Neue Verordnung. Da würde ich davon ausgehen, dass ein Anpassen der alten Verordnung vielleicht die Zertifizierung neu erforderlich werden lassen würde. Das könnte ein hoher Aufwand sein.

Nun ist es allerdings so, daß bei reaktivierter Alter Verordnung die Zugriffe immer auf die ergänzten Listen innerhalb TurboMed zugreifen, so wie diese für die Neue Verordnung vorgehalten werden. Das heißt:
-- In der "Eigenen_Liste_Medikamente" sind die Rabattvertrags-Informationen drin, beim Aufrufen des Ifap hat man dann alle erforderlichen Unterlagen und Informationen auch verfügbar (Teilbarkeit, Verordnunghinweise, Fachinfo).
-- Nur der direkte Einsprung in die Verordnungshinweise klappt nicht aus der Liste der Altverordnungen, jedoch durchaus in der Eigenen_Liste_Medikamente, wenn man (wo vorhanden)auf das Ausrufezeichen klickt - ist allerdings Fummelarbeit...
-- Der Button "Bib" ist sogar auch in der Liste der Altverordnungen vorhanden und ruft genau die Angaben zum hervorgehobenen Medikament auf. Iinsofern dürften es wirklich nur wenige Pflichtpunkte sein, die bei der (bei aktuellem Programmstand reaktivierten) Alten Verordnung nicht hundertprozentig erfüllt wären.

Habe ich etwas übersehen?

Grüsse, Wahnfried
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von Kasimir »

wahnfried hat geschrieben:Insofern dürften es wirklich nur wenige Pflichtpunkte sein, die bei der (bei aktuellem Programmstand reaktivierten) Alten Verordnung nicht hundertprozentig erfüllt wären.

Habe ich etwas übersehen?

Grüsse, Wahnfried
Genau so sehe ich das auch.
Vielleicht noch Implementierung der Rabattvertragsspalte in der Liste der bisherigen Verordnungen des Patienten und die Möglichkeit, dass sich das Programm auch in der alten Verordnung das Aut-idem-Kreuz patientenbezogen merkt, dann sind meiner Meinung nach definitiv alle Anforderungen erfüllt. - Das muss doch machbar sein!
Viele Grüße
Kasimir
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