E-Arztbrief: Kosten?

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mhh
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E-Arztbrief: Kosten?

Beitrag von mhh »

Liebe Kollegen,

war am überlegen ob E-Arztbrief Sinn macht.

Derzeit versende ich meine Briefe per TobitFaxware direkt aus Word vom Arbeitsplatz weg. Das geht mit wenigen Klicks und der Brief ist beim Empfänger. Verlässlich, mit Übertragungsprotokoll etc. Laufende Kosten: keine. Erreichbarkeit von Überweisern: hervorragend (alle). Der Empfänger kann, bei ähnlicher FAX-Software, den Brief elektronisch in die jeweilige Akte einbinden.

Nun kommt aber der E-Arztbrief. Da steht man vor einem Dschungel, von Transparenz keine Spur.

Ich benötige einen KV-SaveNET Anschluss. Hier habe ich an I-Motion gedacht (10,-EUR/Monat). Dazu muss dann aber auch noch TurboMed in der Lage sein, den Brief via KV-Connect zu versenden. Diese Funktionalität kostet, .....wieviel?? oder geht das nur mit Telemed (30,--EUR /Monat, also 300% teurer für die gleiche Leistung!).

Oder ist diese E-Arztbrief Funktionalität bei TM schon im happigen Monatsbetrag enthalten??? :?:

Wer kann mir helfen? Wenn ich meinen TM-Händler anrufe, bin ich mir unsicher, ob es da nicht einen Interessenskonflikt bei der Beratung gibt. :-)

Gruß
Martin
Martin H.
wiwi1304
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Re: E-Arztbrief: Kosten?

Beitrag von wiwi1304 »

Hallo mhh,
ich möchte mit meinem Forenbeitrag auf die angesprochene fehlende Transparenz beim eArztbrief und die Kosten eingehen.

Um die sogenannten Insellösungen der einzelnen Software-Anbieteter zu überwinden hat die KV Telematik, eine Tochtergesellschaft der KBV, für einzelne Anwendungen, die nachstehend aufgeführt werden, Spezifikationen erstellt und veröffentlicht. Der Oberbegriff für die Anwendungen ist KV Connect. Die Softwarehäuser haben die (freiwillige) Aufgabe mit Ausnahme der 1-Click-Abrechnung( die verpflichtend umgesetzt werden musste) übernommen, diese KV-Connect-Spezifikationen umzusetzen und als Anwendung in ihr jeweiliges PVS zu implementieren. Welches Softwarehaus welche dieser vielen Spezifikationen als Anwendungen bereits umgesetzt hat und ab welchem Zeitpunkt für die Anwender diese zur Verfügung stehen, kann auf der KV Telematik-Website
http://www.kv-telematik.de/partner-und- ... t-register nachgelesen werden.

KV-Connect ist der Kommunikationskanal ins Praxisverwaltungssystem (PVS) und aus diesem heraus. Er steht ausschließlich im Sicheren Netz der KVen (SNK) zur Verfügung. Nur Berechtigte haben Zugang zu diesem Netz. KV-Connect überzeugt dabei durch die sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die automatisch erfolgt und erlaubt somit eine sichere Übertragung von Daten und Dokumenten im Sicheren Netz der KVen (SNK).
KV-Connect ermöglicht – direkt aus dem jeweiligen PVS heraus – den sicheren Datenaustausch zwischen Ärzten, Psychotherapeuten, KVen und weiteren medizinischen Partnern, beispielsweise Krankenhäusern.
Nach umfangreichen Prüfungen hat der TÜV Saarland bestätigt, dass KV-Connect alle Kriterien des strengen Anforderungskataloges zur Zertifizierung "Geprüfter Datenschutz" des TÜV Saarland erfüllt.
Jedes von der KBV zur Übertragung der -1Click-Abrechnung- an die KV zertifizierte PVS kann bereits die KV-Connect-Technologie einsetzen.

Die Anwendung elektronische Arztbrief (eArztbrief) mittels KV-Connect ermöglicht somit eine schnelle und sichere Übermittlung medizinischer Informationen.
Der Arztbrief wird wie gewohnt erfasst und anschließend direkt aus dem PVS wie bei einer E-Mail über den Kommunikationskanal KV-Connect an den gewünschten Empfänger versendet. Anlagen wie Befunde oder auch bewegte Bilder können zusammen mit dem eArztbrief versendet werden.
Der eArztbrief wird in einem lesbaren Format (PDF/A) geliefert, das revisionssicher archiviert und optional (später verpflichtend 2018?) qualifiziert elektronisch signiert werden kann/muss.
Der Empfänger kann den eArztbrief, sofern gewünscht, direkt auf Knopfdruck in seine Patientenakte übernehmen.
Erstellung, Versand und Übernahme funktionieren ohne Medienbrüche und ohne Zeitverzögerung.
Mit dem Erhalt des eArztbriefes kann sich der Empfänger auf den Termin mit dem Patienten entsprechend vorbereiten und ist nicht mehr auf das Mitbringen durch den Patienten angewiesen.
Außergewöhnlich ist dabei, dass erstmals Arztbriefe zwischen Praxisverwaltungssystemen unterschiedlicher Hersteller ausgetauscht werden können. Software-Insellösungen sollten damit der Vergangenheit angehören.
Bereits seit Ende 2015 ist der elektronische Arztbrief per KV-Connect für ca. 75 % der eingesetzten PVS verfügbar sein. KV-Connect wird von 16 KVen unterstützt und gewährleistet die elektronische Kommunikation KV-übergreifend.
Vorteile gegenüber Fax
Zeitersparnis kompensiert die anfallenden geringen monatlichen Kosten. Der eArztbrief (PdF-Dokument) wird bzw. kann nach Lesebestätigung automatisch der Patientenakte des betreffenden Patienten hinzugefügt werden. Zeitaufwändiges einscannen der eingehenden Faxe entfällt. Hochrechnungen ergeben, dass eine Arzthelferin in einer Hausarztpraxis wenigstens 1 Stunde am Tag mit Scannen und Zuordnen von Faxen beschäftigt ist.
Kein Aufbewahren des Faxes als Originaldokument erforderlich. So wird eine doppelte Datenvorhaltung – durch Scannen elektronisch und als Fax schriftlich - vermieden.
Mehr Rechtsicherheit durch den Einsatz der QES für den Empfänger. Mittels Fax gesendete Arztbriefe sind oftmals vom Versender nicht unterschrieben.
Sämtliche Anforderungen des Datenschutzes werden erfüllt.
eHealth-Gesetz sieht ab 01.01.2017 eine Förderung vor – Die Übermittlung eines elektronischen Briefes mit KV Connect wird mit 55 Cent vergütet, sofern der Arztbrief mit der QES (qualifizierte elektron. Signatur) „unterschrieben“ wird. Erstmalig erhält dann auch der Empfänger eines eArztbriefes eine Vergütung.
Ab 2018 werden elektronische Briefe nur noch vergütet, wenn für die Übermittlung die Telematikinfrastruktur genutzt wird.
Die Deutsche Telekom rüstet derzeit ihr Kommunikationsnetz auf eine digitale Datenübermittlung um. Dies hat zur Folge, dass analoge Telefonverbindungen gegen sogenannte Voice over IP-Verbindungen ausgetauscht werden. In diesem Zusammenhang werden auch analoge Faxanschlüsse abgeschaltet bzw. kostenpflichtig umgestellt werden müssen.

Faxbetrieb und Datenschutz
Die Nutzung des Telefaxdienstes bringt im Vergleich mit der "normalen" Briefpost größere Risiken für die Vertraulichkeit der Nachrichten mit sich. Die Informationen werden unverschlüsselt versandt, der Empfänger erhält sie also in unverschlossener Form - wie auf einer Postkarte.
Der Telefaxverkehr ist wie ein Telefongespräch abhörbar.
Die Adressierung erfolgt durch eine bloße Zahlenfolge (Eingabe der Telefon-Nummer). Adressierungsfehler und damit einhergehende Fehlübermittlungen sind wahrscheinlicher. Dass eine Fehlübermittlung stattgefunden hat, fällt häufig nicht auf, insbes. nicht, dass das Schreiben den Adressaten nicht rechtzeitig oder gar nicht erreicht hat. Ein "OK"-Sendebericht bietet keinerlei Gewähr für die richtige und vollständige Ankunft des Fax beim (richtigen) Empfänger.
Werden personenbezogene Daten per Telefax übertragen, so ist zu gewährleisten, dass diese bei der Übertragung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder gelöscht werden können (Transportkontrolle). Der Transport beginnt mit der Absendung des Fax und endet mit der Entgegennahme durch den vorgesehenen Empfänger.
Nicht selten steht das Fax des Empfängers unmittelbar hinter dem Empfangstresen, so dass eingehende Faxe auch von Unbefugten gelesen werden können.
Die Deutsche Telekom rüstet derzeit ihr Kommunikationsnetz auf eine digitale Datenübermittlung um. Dies hat zur Folge, dass analoge Telefonverbindungen gegen sogenannte Voice over IP-Verbindungen ausgetauscht werden. In diesem Zusammenhang werden auch analoge Faxanschlüsse abgeschaltet bzw. umgestellt werden müssen.

Bei Telefaxübermittlungen ist daher insbesondere Folgendes zu beachten:
Vor Absendung ist die Richtigkeit der eingegebenen Nummer im Rahmen einer Abgangskontrolle zu überprüfen.
Bei besonders vertraulichen Sendungen ist auf eine Übermittlung per Telefax zu verzichten. Was am Telefon aus Gründen der Geheimhaltung nicht gesagt werden darf, darf auch nicht ohne besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Verschlüsselungsgeräte) gefaxt werden. Das gilt insbes. für rechtlich besonders geschützte personenbezogene Daten, z.B. solche, die einem besonderen Berufs- oder Amtsgeheimnis unterliegen (Sozial-, Steuer-, Personal- und medizinische Daten).
Sensible personenbezogene Daten sind nur ausnahmsweise in Eilfällen per Telefax zu übermitteln; in diesen Ausnahmefällen ist der Sendezeitpunkt mit dem vorgesehenen Empfänger telefonisch abzustimmen, damit Unbefugte keine Einsicht nehmen können. Der Empfänger sollte das Fax an seinem Gerät erwarten.
Jeder Sendung sollte ein Vorblatt vorangestellt werden, welches den Absender, dessen Telefax- und Telefonnummer sowie die Anzahl der insgesamt gesendeten Seiten ausweist. Das Sendeprotokoll sollte mit dem Vorgang über einen bestimmten Zeitraum (zumindest ein Jahr aufbewahrt werden. Wegen mangelhafter Manipulationssicherheit haben sie vor Gericht allerdings keine Beweiskraft (siehe Urteil des OLG München vom 16.12.1992).
Das Telefax-Gerät ist so aufzustellen, dass nur Befugte ankommende Dokumente an sich nehmen und vom Inhalt auslaufender Dokumente Kenntnis erhalten können. Gegebenenfalls sind Geräte zu verwenden, die durch mechanische Vorrichtungen (z.B. Hauben o.ä.) verhindern, dass Unbefugte Zugriff auf angekommene Telefaxe erhalten. Vor Absendung des Faxes kann gegebenenfalls eine telefonische Rücksprache mit dem Empfänger erforderlich sein.

Konsequenterweise sollte auf eine Übermittlung von Patientendaten per Fax möglichst verzichtet werden.

Anwendungen

Derzeit gibt es in KV-Connect bereits neun nutzbare Anwendungen
Das sind:
- eArztbrief
- 1-Click-Quartalsabrechnung
- eHKS-Doku (Dokumentation zum Hautkrebsscreening
- eKoloskopie-Doku
- eDialyse-Doku
- eNachricht (elektronische Nachricht-ohne PdF/A-Arztbrief)
- eDMP (Übermittlung der DMP-Bögen an die Auswertungsstellen (Leipzig, Bamberg, bzw. Berlin oder München)
- eDoku (z.B. Hörgeräte, Molekurgenetik etc)
- Dale-UV mit der gesetzlichen Unfallversicherung (für D-Ärzte)

Diese weiteren Anwendungen befinden sich in der konkreten Umsetzung:

-Labordatenaustausch - zunächst die Befundrückmeldung vom Labor zur Praxis. Spätestens ab 2018 dürfen Laborbefunde nur noch im SNK (sicheren Netz der KVen) oder einem Netz, das vergleichbare Sicherheitsanforderungen erfüllt, übertragen werden.

-eTerminservice Der eTerminservice wird zur Zeit nur den Terminservicestellen der KVen angeboten. Im weiteren Verlauf ist geplant, den Dienst auch direkt für Versicherte zu öffnen, die dann selbständig Termine suchen und buchen können; der Zeitplan hierfür soll voraussichtlich ab Februar 2016 veröffentlicht werden.

-Sektorübergreifende Qualitätssicherung (sQS) (erste Anwendung ist die Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie; über weitere Dokumentationen entscheidet der GBA- Gemeinsame Bundesausschuss)
-ePVS ePVS via KV-Connect ist der Nachfolger von ePVS via D2D. ePVS ist also der neue sichere Weg Abrechnungsdaten der Privatliquidation einfach und bequem aus der Anwendung heraus an seinen Abrechnungsdienstleister via KV-Connect zu übertragen.


Kosten
SafeNet/FlexNet

Die Einwahl ins sichere Netz der KVen darf ausschließlich mit KV SafeNet (Hardware-VPN bzw. KV-FlexNet (Software-VPN) erfolgen. In Niedersachsen ist die Einwahl z.B. mit KV FlexNet zulässig. Einige andere Landesdatenschützer fordern dagegen als Einwahl zwingend SafeNet.

Anfallende Kosten für den Anwender:
- FlexNet keine
- SafeNet ab 10 € monatlich

KV-Connect
Anfallende Kosten für den Anwender:
- Bei Softwarehäusern mit geringem Marktanteil oftmals kostenlos
- Bei den anderen Softwarehäusern ab 10 € monatlich
- Bei der Compugroup - z.B. Turbomed 14,90 € zzgl. Mwst. monatlich und einmaliger Freischaltungsgebühr von 49 €.

QES
Ab 2017 fallen noch zusätzliche monatliche Kosten für die QES (qualifizierte elektronische Signatur) an, die der Gesetzgeber für den eArztbrief zwingend vorschreibt. Ab 2018 muss auch der elektronische Medikamentenplan mit der QES „unterschrieben“ werden. Die Ärztekammern werden deshalb in diesem Jahr damit beginnen, den elektronischen Heilberufeausweis - eHBA – auszustellen.
Monatlich anfallende Kosten ab 6 € für die QES.

Mfg.
WiWi
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Re: E-Arztbrief: Kosten?

Beitrag von Geigenberger »

mhh hat geschrieben:Wer kann mir helfen? Wenn ich meinen TM-Händler anrufe, bin ich mir unsicher, ob es da nicht einen Interessenskonflikt bei der Beratung gibt. :-)
... jaaa ---- so was gibt's 8) :D :D
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Re: E-Arztbrief: Kosten?

Beitrag von mschiller »

Cui bono?

und der oder diejenige soll das ganze bitteschön auch bezahlen.Ich jedenfalls hab dazu keine Lust.
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Lazarus
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Re: E-Arztbrief: Kosten?

Beitrag von Lazarus »

Die Erwähnung einer Fax-Haube und telefonische Vorankündigung von Faxen erinnert mich an alte Zeiten der Diskussion um Datensicherheit von Faxen. Wer hat heute noch eine Fax-Haube? :-)
Wenn es noch etwas dauern sollte mit dem e-Brief, kann man sich ja sicherheitshalber so eine Haube besorgen.
http://www.frilich.de/index.php/produkt ... haube.html

Ich schlage eine Sammelbestellung vor :-) :-) :-)
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Re: E-Arztbrief: Kosten?

Beitrag von mhh »

Hallo Wiwi,

das war ja ein lexikalischer Beitrag zum Thema der keine Wünsche offen lässt. Ausser Ihre Einwände gegen das FAX: z.B. wer scannt heute noch Faxe? Diese werden bei mir direkt in die Akte als PDF abgespeichert. Wenn man die Rechtssprechung heute ansieht: zwanghaft ist das Aufbewahren von gescannten Dokumenten längst nicht mehr, so jedenfalls mein Kenntnisstand. Das FAX ist eine Punkt zu Punkt Verbindung... etc.

Jetzt fallen eben im günstigsten(!) Falle Kosten von 332 EUR /Jahr an, wenn dann noch Kosten für die Signatur im Jahr 2018 dazu kommen wirds noch erheblich teurer. Dafür könnte man sich schon jetzt 1x jährlich eine neue Tobit-Software kaufen :-)

Beste Grüße
Martin
Martin H.
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EXEWERKER
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Re: E-Arztbrief: Kosten?

Beitrag von EXEWERKER »

Nur das die Tobit Software überhaupt keine Beweiskraft (Stichwort: Schriftformgebot des BGB) entfaltet. Es ist eben nur "Textform".
EX EWERKER :-)
mhh
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Re: E-Arztbrief: Kosten?

Beitrag von mhh »

Nachtrag:

Da ja der E-Arztbrief nur den Kollegen zugestellt werden kann, die ebenfalls über die entsprechende Einrichtung verfügen, muss ich ja noch nachschlagen, wem ich jetzt faxe und wem ich maile.... ich brauche also beide Techniken und das Nachschlagewerk muss dann regelmässig aktualisiert werden.... das ist echte Zeitersparnis :-)

Meine Briefe sind nicht immer im Wortlaut identisch mit meinen Karteikarteneinträgen, es gibt sogar für sehr häufig wiederkehrende Fälle, vorformulierte Briefe. Wie soll das mit dem E-Brief gehen? Bislang ist das bei TM einfach die Wahl des richtigen Schnellbriefes und fertig ist die Sache. Geht das auch mit E-Briefen :?:
Nach Sichtung des entsprechenden Videos von TM, ist die Erstellung eines E-Arztbriefes deutlich umständlicher als die jetzige Schnellbriefvariante.

Zur QES (qualifizierte elektronische Signatur): wer darf die ärztliche Identitätskarte denn nutzen: nur der Arzt? Muss ich also für jeden eingehenden Brief die Identitätskarte in ein ensprechendes Lesegerät einführen, den Brief dann 'qualifiziert' annehmen und darf dann erst lesen? Ist das dann die Zeitersparnis?

Das Gleiche dann nochmals beim Versenden der Arztbriefe??? Wieder E-Ausweis in Lesegerät schieben, PIN eingeben und dann versenden. Zeitersparnis?

Wer garantiert den korrekten Empfänger? Beim Fax gab es von Wiwi den Einwand man könnte den falschen Adressaten aus dem FAX-Adressbuch auswählen, und jetzt kann der falsche Überweiser bei der Aufnahme des Patienten ausgewählt werden. Das ist doch ein und dasselbe Problem?

Warum fallen für den E-Arztausweis jährliche Kosten von rund 95 EUR an? Einmalkosten kann ich verstehen, aber warum muss ich den Ausweis mieten?

Ich habe gelesen, dass bereits über 20.000 Ärzte den E-Arztbrief verwenden. Da frage ich mich: wo sind die :o

FAZIT
Nachdem ich mich jetzt ein paar Tage mit der Problematik beschäftigt habe, wünsche ich mir derzeit, dass der E-Arztbrief dasselbe Schicksal erfährt, wie die E-Post seinerzeit. Wer erinnert sich? Aber leider waren bei uns die Lobbyisten tatkräftiger, so dass der Kelch an uns nicht vorübergeht. Für mich ist der Datenschutz ein genauso vorgeschobenes Argument wie die Schnelligkeit. Bei mir verlässt in über 80% der Fälle der Brief taggleich zur Patientenvorstellung die Praxis per FAX. In rund 20% muss ich noch auf Laborwerte/Histos warten. Die Zeitbremse sitzt doch nicht beim Übermitteln, sondern beim Diktieren (wers noch macht) und beim Lesen. Beides wird mit E-Briefen nicht beschleunigt. In all den vielen Jahren sind keine Datenschutzprobleme aufgetreten. Bei euch Kollegen etwa?

Wir sind mal wieder in das ökonomische Räderwerk geraten.
Martin H.
mhh
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Re: E-Arztbrief: Kosten?

Beitrag von mhh »

EWERKER hat geschrieben:Nur das die Tobit Software überhaupt keine Beweiskraft (Stichwort: Schriftformgebot des BGB) entfaltet. Es ist eben nur "Textform".
Es geht kaum mehr um Medizin, nur noch um Juristerei.... es ist zum ..... als ob wir sonst keine Probleme hätten!
Martin H.
wiwi1304
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Re: E-Arztbrief: Kosten?

Beitrag von wiwi1304 »

Hallo mmh,
Ihr Kostenvergleich Fax gegenüber dem eArztbrief mit KV Connect ist für Praxen außerhalb Niedersachsen zutreffend. In Niedersachsen wären es aber nur 212 € für Turbomed-Anwender. Zuzüglich 72 € jährlich für die vom Gesetzgeber geforderte Signatur.
Ich will gar nicht bestreiten, dass Fax günstig ist, aber bezüglich Datenschutz und Dokumentation eben grenzwertig. Muss halt jeder für sich entscheiden, was ihm der Datenschutz und die Vorschriften des § 630 ff BGB wert sind.
Aber für die nahe Zukunft hat der Gesetzgeber im SGB V vorgegeben, wie und auf welchem Wege die Kommunikation zu erfolgen hat. Das zum 01.01.2016 in Kraft getretene eHealth-Gesetz hat den Weg vorgezeichnet.
Und im SGB V steht seit 01.01.2016 im § 291 f Abs. 2 Satz 1 SGB V folgendes: Dass Nähere, insbesondere über Inhalt und Struktur des elektronischen Briefs, zur Abrechnung, zu Regelungen, die eine nicht bedarfsgerechte Mengenausweitung vermeiden, und Einzelheiten zu den Sicherheitsmaßnahmen, regelt die Kassenärztliche Bundesvereinigung im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Gesellschaft für Telematik in einer Richtlinie.“ Weiter steht im Satz 2 „In der Richtlinie ist festzulegen, dass für die Übermittlung des elektronischen Briefs zugelassene Dienste nach § 291b Absatz 1e „genutzt werden“ , sobald diese zur Verfügung stehen.“
Gem. § 291b Abs.1e muss die Gesellschaft für Telematik bis zum 31. Dezember 2016 sichere Verfahren zur Übermittlung medizinischer Dokumente über die Telematikinfrastruktur in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit festlegen und diese Festlegungen auf ihrer Internetseite veröffentlichen.
Weiter heißt es dann noch in Satz 4 „Die für das Zulassungsverfahren erforderlichen Festlegungen sind bis zum 31. März 2017 zu treffen und auf der Internetseite der Gesellschaft für Telematik zu veröffentlichen.“
Außerdem sei noch auf §§ 67 Abs. 1 und 2 SGB V und 87 Abs. 1 Satz 6 SGB V hingewiesen. Sh. nachstehend.
§ 67 Elektronische Kommunikation
(1) Zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung soll die papiergebundene Kommunikation unter den Leistungserbringern und mit den Krankenkassen so bald und so umfassend wie möglich durch die elektronische und maschinell verwertbare Übermittlung von Befunden, Diagnosen, Therapieempfehlungen, Behandlungsberichten und Unterlagen in Genehmigungsverfahren, die sich auch für eine einrichtungsübergreifende fallbezogene Zusammenarbeit eignet, ersetzt werden.
(2) Die Krankenkassen und Leistungserbringer sowie ihre Verbände sollen den Übergang zur elektronischen Kommunikation nach Absatz 1 finanziell unterstützen.
§ 87 Abs. 1 Satz 6
Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen prüfen, inwieweit bislang papiergebundene Verfahren zur Organisation der vertragsärztlichen Versorgung durch elektronische Kommunikationsverfahren ersetzt werden können. 7Das Ergebnis der Prüfung ist dem Bundesministerium für Gesundheit spätestens am 31. Dezember 2016 vorzulegen.

Mit dem eHealth-Gesetz hat der Gesetzgeber der KBV und den Krankenkassen viele Vorgaben ins SGB V geschrieben und zudem mit Fristen und Sanktionen versehen. Werden die Fristen nicht eingehalten, drohen finanzielle Einbußen.

Das läuft nach meiner Einschätzung darauf hinaus, dass die Zeit für postalische Briefe und Fax spätestens 2018 abgelaufen ist. Also investieren Sie nicht mehr als nötig in Tobit-Software.

Noch einige Anmerkungen zu Ihrem Nachtrag:
Geht das auch mit E-Briefen?
Antwort ja und im KV-Connect-Adressbuch sind ausschließlich berechtigte Ärzte gelistet und kein Friseur oder Optiker. Faxe von Ärzten mit medizinischem Inhalt sollen bei dem genannten Personenkreis auch schon das ein oder andere Mal eingegangen sein.

Wer darf die ärztliche Identitätskarte denn nutzen: nur der Arzt? Muss ich also für jeden eingehenden Brief die Identitätskarte in ein ensprechendes Lesegerät einführen, den Brief dann 'qualifiziert' annehmen und darf dann erst lesen?
Das Gleiche dann nochmals beim Versenden der Arztbriefe??? Wieder E-Ausweis in Lesegerät schieben, PIN eingeben und dann versenden.

Antwort: Den eHBA mit Ihrer elektronischen Unterschrift (6-stelliger PIN) benötigen Sie nicht zum Lesen eines Briefes, sondern zum Unterschreiben. Wenn Sie mehrere Briefe im zeitlichen Zusammenhang unterschreiben wollen, ist das mit der Stapelsignatur möglich. Den elektronischen Medikationsplan und die Notfalldaten auf der eGK werden Sie zukünftig mit dem eHBA auch unterschreiben(signieren) müssen. Das Muster 10 (Laborauftrag) werden Sie zukünftig auch mit dem eHBA unterschreiben können. Das Muster 10 als Vordruck muss dann nicht mehr ans Labor versandt werden. Die Labore sind an dieser Anwendung übrigens sehr interessiert.
Die Arbeitsabläufe in Ihrer Praxis werden sie ein wenig anders gestalten müssen; aber zeitaufwendiger wird das elektronische signieren nicht sein, wenn es sich eingespielt hat. Am Anfang vermutlich schon, wie alles Neue.

Warum fallen für den E-Arztausweis jährliche Kosten von rund 95 EUR an? Einmalkosten kann ich verstehen, aber warum muss ich den Ausweis mieten?

Antwort: Wer ein Dokument mit Hilfe einer qualifizierten Signatur elektronisch unterzeichnet, muss sich bei einem Zertifizierungsdienst (https://www.nrca-ds.de/ZDAliste.htm /Akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieter) anmelden, der seine Tätigkeit bei der Bundesnetzagentur angezeigt hat. Ab der Anzeige des Betriebs können Zertifikate für qualifizierte elektronische Signaturen ausgestellt werden.
Die Ärztekammern legen in der Regel fest, mit welchen Zertifizierungsdiensteanbietern sie zusammenarbeiten.
Sinn dieser Regelungen ist insbesondere, die Identität des Zertifikatinhabers sicherzustellen und die sichere Aufbewahrung und Zurverfügungstellung des Zertifikats zu gewährleisten. Das Zertifikat dient der Identifikation einer Person und muss daher sicher aufbewahrt werden, damit es nicht unzulässig verändert werden kann. Die Feststellung, wer ein Zertifikat beantragt, muss über ein sicheres Verfahren getroffen werden. Ein solches Verfahren ist zum Beispiel Postident, bei dem man seinen Personalausweis oder Reisepass in einer Filiale der Deutschen Post AG vorlegen muss, wenn man den Antrag auf ein Zertifikat stellt. So kann man sicher sein, wem ein Zertifikat gehört. Was im Einzelfall für den Registrierungsprozess ausreichend ist, beschreibt der ZDA in Zusammenarbeit mit der zuständigen Ärztekammer.
Bei einer zuverlässigen Zertifizierungsstelle ist somit nachvollziehbar, zu welcher Person ein Zertifikat gehört. Mit Hilfe des Zertifikats kann festgestellt werden, ob eine elektronische Signatur wirklich von einer bestimmten Person stammt.
Hinweis: Ein Großteil dieser Antwort wurde von der Website https://de.wikipedia.org/wiki/Qualifizi ... e_Signatur kopiert.

Der Zertifizierungsdiensteanbieter lässt sich die vorgenannte Dienstleistung vom Nutzer (Arzt) bezahlen.

Freundliche Grüße
wiwi
mhh
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Re: E-Arztbrief: Kosten?

Beitrag von mhh »

Hallo Wiwi,

vielen Dank für die (wieder) sehr ausführliche Antwort!!

Mit ist schon klar, dass die gute alte Post und das gute alte FAX zum alten Eisen gehören soll, so ist es beschloßen und für uns bindend. Mein Tobit werde ich dann abschalten können.

Es gibt aber noch eine datenschutzrechlich unbedenkliche Alternative: man druckt den Brief wieder aus, also so wie früher, und gibt den Brief gleich dem Patienten mit. Dagegen ist datenschutzrechtlich nichts einzuwenden.

Sobald ich einen klaren Nutzen erkennen kann, bin ich offen für Neues. Aber weder der E-Brief mit seiner notwendigen Legitimierung via PIN etc. noch das kommende E-Rezept können mich derzeit überzeugen. Beides wird voraussichtlich mehr Zeit benötigen als mein bisheriger Workflow und dabei ohne wirklichen Zusatznutzen für den Patienten(!) sein, für andere mag es Zusatznutzen geben. Die Verbesserung im Datenschutz ist, in Anbetracht sonstiger datenschutzrechlicher Probleme die wir kennen, marginal. Dafür habe ich weniger Zeit für meine Patienten.

Was für eine Praxis betreiben Sie denn, Wiwi, welche praktischen Erfahrungen im täglichen Umgang mit E-Briefen haben Sie, wieviel Briefe machen Sie am Tag?

Schönen Abend!
Martin
Martin H.
moose
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Re: E-Arztbrief: Kosten?

Beitrag von moose »

Wenn dieser EHealh Quatsch wirklich kommt, dann werden wir Unmengen Zeit, für das Menschenwohl sinnlose Tätigkeiten, aufwenden. Zeit die den Menschen dann fehlt.

Der Mensch ist von Natur mit Augen und Finger ausgestattet, um damit schnell schwachsinnige Tätigkeiten zu erledigen. Er hat aber keine Organe, die Ehealth Blödsinn genau so schnell abhandeln lässt.

Ich bekomme 40 Faxe täglich mit Befunden, das sind Blätter. Die legen meine MFA in Tagesablagen. Entweder die werden gleich in die Akte gescanned, händisch per Scanner, bekommen ein Zeichen

"Scanned"

und kommen dann in das Fach scanned. Ich schaue die durch und ab in den Shredder

oder ich habe die im Fach not scanned.

dann lese ich die durch mach mein Zeichen drauf und lege in das Fach Not scanned zurück.
Die MFA holt die da raus und scanned, ab in den Shredder.

nebenbei gebe ich Anweisungen, die aus den Befunden erforderlich werden.

Das ist alles Abends pünktlich abgearbeitet.

ich kann mich mit Papier frei bewegen, mit EHealth Quatsch kann ich das nicht

Kein System des Ehealth Blödsinns, kann so beschaffen sein, dass es schneller ist als das aktuelle.

Es gibt da keine Moderne hardware dafür. Nur im Film gibts so was.

Wir haben wieder ein Modul, die Arbeit zu versauern.

Und ich bin kein ewig gestriger Doc, ich kann mit hardware und software umgehen, ich versteh was davon.

Um in die Haut zu schneiden brauch ich ein Skalpell oder einen Laser. Mit Gedankenschneiden funzt das noch nicht.

Wir haben nicht das Equipment für Ehealth, noch lange nicht :twisted:
moose
Kasimir
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Re: E-Arztbrief: Kosten?

Beitrag von Kasimir »

Das ganze E-Health-Zeug wird nur immer weiter ausgeweitet, weil es dieses prinzipielle Misstrauen der Kostenträger gegen die Leistungserbringer gibt, sprich, man will noch mehr Kontrolle.
Und wie immer in unserem Gesundheitswesen ergreifen gleich alle möglichen Schmarotzer die Gelegenheit, um daran mitzuverdienen...
Viele Grüße
Kasimir
mhh
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Re: E-Arztbrief: Kosten?

Beitrag von mhh »

Hallo Kollege moose,

so wie Sie wollte ich mich zwar nicht ausdrücken, allerdings kann ich auch nicht widersprechen..... :-)

bei mir läuft es (fast) genauso. Die eingehenden Briefe/Befunde müssen ab jetzt dann Ihre Arzthelferinnen ausdrucken und hinlegen... damit haben sich die ganzen Datenschutzargumente, die meineserachtens vorgeschoben sind, hinfällig. Allerdings nur, falls Ihre Arzthelferinnen Ihren Arztausweis benutzen dürfen, dazu benötigen sie dann noch die PIN... das geht wegen Datenschutz schon gar nicht....

Ich schätze ungefähr 2 Minuten mehr Zeitaufwand pro Brief nachdem ich das Video von TM gesehen habe.
Das bedeutet für mich, bei 20-40 Briefe pro Tag, ein Arbeits-Mehraufwand von bis zu 1 1/2 Stunden pro Tag! :oops:

Dazu wird dann noch der zeitliche Mehraufwand für das e-Rezept kommen.... etc.

Dann gibt es eben weniger Termine für Patienten, aber das darf ja auch nicht sein..... oh wenn ich nur alt genug wäre, dann würde ich JETZT den Kittel an den berühmten Nagel hängen, das ist gewiss.
Martin H.
mhh
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Re: E-Arztbrief: Kosten?

Beitrag von mhh »

Kasimir hat geschrieben:Das ganze E-Health-Zeug wird nur immer weiter ausgeweitet, weil es dieses prinzipielle Misstrauen der Kostenträger gegen die Leistungserbringer gibt, sprich, man will noch mehr Kontrolle.
.....
Das ist ein bekanntes Prinzip: man will die Macht zentralisieren.

Leute mit Freiheiten sind denen doch ein Dorn im Auge. Nieder mit allen Selbstständigen. In der Medizin sind sie auf dem besten Wege es zu erreichen.
Martin H.
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Re: E-Arztbrief: Kosten?

Beitrag von wiwi1304 »

Hallo mmh,
ich betreibe keine Praxis, sondern arbeite seit nunmehr 29 Jahren bei einer KV. Zu meinem Aufgabenbereich gehören u.a. die Praxis-EDV-Beratung, Fragen zur elektronischen Gesundheitskarte, Fragen zur Telematikinfrastruktur etc. Die Arbeitsabläufe in Arztpraxen sind mir aus dieser Tätigkeit bekannt. In den vergangenen 29 Jahren habe ich aufgrund meiner Beratungstätigkeit viele Arztpraxen besucht und mir deren Praxisabläufe genau angeschaut. Insofern glaube ich einen ganz guten Überblick über die Abläufe zu haben.
Wenn ich in diesem Forum zu den Auswirkungen des eHealth-Gesetzes Stellung nehme oder darüber informiere, bedeutet das nicht, dass ich alle Vorgaben des Gesetzgebers teile.
Ihrem Forenbeitrag habe ich schon entnommen, dass Sie den Workflow für eingehende und ausgehende Faxe optimiert haben. Trotzdem glaube ich, dass die KV Connect-Anwendungen eArztbrief, eDMP, eDoku, eLabor zu einer Entbürokratisierung in den Arztpraxen beitragen werden. Außerdem bekommen Sie, ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Beitrag von EWERKER, auch mehr Rechtssicherheit. Diese wird durch die QES (qualifizierte elektronische Signatur) noch erhöht. Demgegenüber stehen die Kosten für die Anwendungen und die Signatur. Kostengünstiger als mit Fax wird es für Sie persönlich vermutlich nicht werden. Bei anderen schon, wenn ich lese, dass eine Mitarbeiterin der Praxis täglich die Faxe erst einscannen muss. Wenn man die Zeit und die Kosten dafür auf den Monat umrechnet, ist die monatliche Gebühr von 14,90 € zzgl. Mwst für alle KV-Connect- Anwendungen (eArztbrief, eDMP, eDoku, eLabor, 1-Click-Abrechnung) ein Schnäppchen und zwar auch dann noch, wenn die Kosten für die QES in Höhe von 6-7 € dazukommen.
Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang auf das von den Ärzten im Empfangsbereich der Arztpraxis befürchtete Chaos bei Einführung der Krankenversichertenkarte ab Oktober 1994 hinzuweisen. Was schwappten seiner Zeit die Emotionen bei den dazu stattgefundenen Infoveranstaltungen hoch. Die Realität war aber, dass die Befürchtungen nicht eintraten und 6 Monate später war man froh, dass die Patientendaten nicht mehr händisch im PVS erfasst werden mussten, wie zu Zeiten des Krankenscheins. Oder wenn ich an die Quartalsabrechnungen vor 1989 erinnere, als die Kranken- und Überweisungsscheine noch sortiert bei der KV eingereicht werden mussten. Die Praxis war für die Patienten mit Hinweis auf die Erstellung der Quartalsabrechnung für mindestens einen Tag geschlossen. Heute dagegen ist die Quartalsabrechnung im Regelfall in einer Stunde erledigt.
Ihren nachstehenden Beitrag vom heutigen Tage kann ich übrigens nicht nachvollziehen.
Die eingehenden Briefe/Befunde müssen ab jetzt dann Ihre Arzthelferinnen ausdrucken und hinlegen... damit haben sich die ganzen Datenschutzargumente, die meines Erachtens vorgeschoben sind, hinfällig.
Wieso müssen die Briefe/Befunde ausgedruckt und aufbewahrt werden? Fragen Sie mal „Ewerker“ mit welchem Turbomed-Modul sie rechtssicher archivieren können. Die Helferin benötigt den eHBA auch nicht zum Ausdrucken. Abgesehen davon, dass der Ausdruck nicht erforderlich ist. Der eHBA wird zum Unterschreiben eines Dokumentes (Arztbrief, elektron. Muster 10 etc) benötigt und den eHBA sollen Sie auch nicht aus der Hand geben oder geben Sie Ihre EC-Karte Ihrer Mitarbeiterin?
Meinen Beitrag möchte ich mit dem folgenden Zitat von Georg Christoph Lichtenberg schließen „ Es ist nicht gesagt, dass es besser wird, wenn es anders wird. Wenn es aber besser werden soll, muss es anders werden.“
Grüße,
wiwi
msey
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Re: E-Arztbrief: Kosten?

Beitrag von msey »

Hallo WiWi,
wie ist das datenschutzmäßige Haftungsrisiko geregelt, wenn wir vom Gesetzgeber zwangsweise genötigt, den Praxisstecker ins Internet stecken? Im Zeitalter gehackter Parlamente, NSA etc glaubt doch keiner mehr an echten Datenschutz.
Ich erwarte hier vom Gesetzgeber exakte technische und softwaretechnische Definitionen, die von mir fertig konfektioniert angestöpselt werden (müssen). Es geht hier um Patientendaten!!!! Letztlich hafte im Moment ja ich, doch dann kommt ein ominöses schwarze Kistchen, hier weiß ich nicht, was passiert und wo diese Daten hingehen!
Also möge doch bitte die KV/Gesetzgeber/Kasse zu mir kommen, den Kram anschliessen, verplomben und sagen: Wir als KV/Gesetzgeber/Kasse haften!

Ihre anderen Ansichten, insbesondere zu Kosten und workflow, teile ich als " Papierloser" ausdrücklich.

Herzliche Grüße
MSey
nmndoc
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Re: E-Arztbrief: Kosten?

Beitrag von nmndoc »

msey hat geschrieben:Hallo WiWi,
wie ist das datenschutzmäßige Haftungsrisiko geregelt, wenn wir vom Gesetzgeber zwangsweise genötigt, den Praxisstecker ins Internet stecken? Im Zeitalter gehackter Parlamente, NSA etc glaubt doch keiner mehr an echten Datenschutz.
Ich erwarte hier vom Gesetzgeber exakte technische und softwaretechnische Definitionen, die von mir fertig konfektioniert angestöpselt werden (müssen). Es geht hier um Patientendaten!!!! Letztlich hafte im Moment ja ich, doch dann kommt ein ominöses schwarze Kistchen, hier weiß ich nicht, was passiert und wo diese Daten hingehen!
Also möge doch bitte die KV/Gesetzgeber/Kasse zu mir kommen, den Kram anschliessen, verplomben und sagen: Wir als KV/Gesetzgeber/Kasse haften!

Ihre anderen Ansichten, insbesondere zu Kosten und workflow, teile ich als " Papierloser" ausdrücklich.

Herzliche Grüße
MSey
Es ist schon Lustig dass von offizieller Seite das Thema Datenschutz/Sicherheit immer dann aufgegriffen wird, wenn es darum geht, etwas zu "verkaufen" (aufzunötigen).
Umgekehrt sind es aber die gleichen Institutionen, die weder ihre eigenen Systeme im Griff haben - noch es so genau nehmen, wenn es z.B. an anderer Stelle um Patientendaten geht zB eGK + co die trotz erheblicher Mängel und Bedenken einfach mal ausgerollt wird - so als befände man sich in einer Art Testumgebung.
Da diese "Detailfragen" die maßgeblichen Stellen aber nicht interessieren, bleibt als eigentlicher Grund für die Einführung, wohl nur noch die Kontrolle.
wiwi1304
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Re: E-Arztbrief: Kosten?wie ist das datenschutzmäßige Haftun

Beitrag von wiwi1304 »

Hallo msey,
ich bin kein Jurist, aber der Meinung, dass Sie nicht haften, wenn Sie bei der Absicherung Ihres Praxisverwaltungssystems sich konsequent an die Vorgaben der Gematik/ des BSI zukünftig halten werden.

Solange Sie nur die vom Gesetzgeber vorgegebenen Anwendungen wie z.B. Versichertenstammdatenprüfung = Zugriff von Ihrem PC auf den Krankenkassenserver und Rückmeldung vom Krankenkassenserver oder die eArztbrief-Kommunikation vom Praxis-Verwaltungssystem aus machen, befinden Sie sich im geschlossenen Netz der Gematik. Das bereits bestehende SNK (Netz der KVen) bekommt einen Zugang zum Netz der Gematik. Beides sind geschlossene Netze, zu denen nur berechtigte Personen Zugang haben. Der Konnektor der Gematik, der im versiegelten Zustand ausgeliefert wird, regelt dann zur Sicherheit der Praxen, den Datenverkehr. Die eGK-Lesegeräte werden dann über Ihr hauseigenes Netzwerk direkt an den Konnektor angeschlossen und nicht mehr wie heute an das Praxisverwaltungssystem.
Sie können für die Versichertenstammdatenprüfung auch einen sogenannten Stand-Alone-Rechner nutzen, auf dem keine Patientendaten liegen. Dann hat nur dieser Rechner eine Verbindung zum Gematik-Netz, also nach außen. Der Konnektor ist an diesem PC angeschlossen und das eGK-Kartenlesegerät ist mit dem Konnektor verbunden. Ihr Praxisverwaltungssystem ist weiterhin offline. In den Chip der eGK wird bei der Prüfung ein Vermerk geschrieben, dass die Karte geprüft wurde und an welchem Tage die Prüfung stattgefunden hat. Sie müssen in diesem Fall die eGK ein zweites Mal in ein Kartenlesegerät stecken, dass wie heute direkt an Ihrem Praxisverwaltungssystem angeschlossen ist. Der Prüfvermerk und das Datum werden dann aus der eGK ausgelesen und ins Praxisverwaltungssystem übertragen und am Ende des Quartals mit der Quartalsabrechnung an die KV übertragen.
Nachteil und Mehrarbeit ist in diesem Fall, dass die eGK zweimal gesteckt werden muss. Einmal in das Lesegerät, dass am Konnektor des Stand-Alone-Rechners angeschlossen ist und anschließend in das Lesegerät, das am Praxisverwaltungssystem angeschlossen ist.
Mit dem Praxisverwaltungssystem direkt ins Internet zu gehen, davon kann ich nur abraten.

Grüße, wiwi
mhh
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Re: E-Arztbrief: Kosten?

Beitrag von mhh »

wiwi1304 hat geschrieben:....
Ihren nachstehenden Beitrag vom heutigen Tage kann ich übrigens nicht nachvollziehen.
Die eingehenden Briefe/Befunde müssen ab jetzt dann Ihre Arzthelferinnen ausdrucken und hinlegen... damit haben sich die ganzen Datenschutzargumente, die meines Erachtens vorgeschoben sind, hinfällig.
Wieso müssen die Briefe/Befunde ausgedruckt und aufbewahrt werden? Fragen Sie mal „Ewerker“ mit welchem Turbomed-Modul sie rechtssicher archivieren können. Die Helferin benötigt den eHBA auch nicht zum Ausdrucken. Abgesehen davon, dass der Ausdruck nicht erforderlich ist. Der eHBA wird zum Unterschreiben eines Dokumentes (Arztbrief, elektron. Muster 10 etc) benötigt und den eHBA sollen Sie auch nicht aus der Hand geben oder geben Sie Ihre EC-Karte Ihrer Mitarbeiterin?
Meinen Beitrag möchte ich mit dem folgenden Zitat von Georg Christoph Lichtenberg schließen „ Es ist nicht gesagt, dass es besser wird, wenn es anders wird. Wenn es aber besser werden soll, muss es anders werden.“
Halo Wiwi,

ein aufrichtiges Dankeschön für Ihren Beitrag, den ich aus theoretischer Sicht auch voll und ganz Teile!

Aus praktischer Sicht sieht die Sache anders aus. Ich kann keine Beschleunigung des Vorgangs erkennen, wenn ich jeden geschriebenen Brief mit meinem eHBA mit Pineingabe unterschreiben muss der die Praxis verlässt. Bei mir verlässt der Brief mit dem Patienten die Praxis, zeitgleich! DAs geht nur wenn ich nciht ständig irgendwo eine eHBA Karte mit PIN einlesen muss.

Auch werde ich nicht schneller, wenn ich jeden Brief in der Akte lesen muss, statt ihn in einem Posteingangsfach zu haben, in dem ich in kürzester Zeit zahlreiche Briefe und Labore in einem Rutsch durchscannen kann. Das geht wesentlich rascher als in jeder elektronischen Akte. Auch die Gefhr wesentliches vor lauter Klickerei zu übersehen ist geringer. Und das ist auch der Grund, wenn ich den zeitlichen Mehraufwand des Aufrufens jeder einzelnen Akte vermeiden möchte, dass meine Arzthelferinn die eingehenden Briefe ausdrucken soll. Ich habe einfach nicht die Zeit jede Akte aufzurufen die mit neuen Briefen/Befunden per e-Post versorgt wurde. Ist mein Einwand jetzt verständlich. Ich sehe pro Tag zwischen 60 und 70 Patienten!

Im übrigen bin ich keineswegs gegen Neuerungen: ich habe in Praxis seit über 10 Jahren(!) die Online-Terminvergabe für meine Patienten, ich habe Hitpanel als Aufrufsystem, etc., also alles Dinge die mir und meinen Mitarbeitern Zeit sparen. Ich bin nicht 'von gestern', sondern bin ausgesprochen zeitökonomisch. Und da passt mir derzeit der e-Arztbrief gar nicht.

Natürlich kann man sich an alles gewöhnen und Totschlagargumente a la Lichtenberg helfen da leider auch nicht weiter.

Mein Motte ist: 'sapere aude'.

Gruß
Martin
Martin H.
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