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Neue Kollegin im HZV

Verfasst: Montag 29. September 2025, 20:16
von turbotm
Wieder mal eine Nervenkriese mit TM.
Eine neue Kollegin macht jetzt HZV AOK.
Praxisdaten --> Kollegin bearbeiten --> IV-Daten eingegeben
Alle Daten der Kollegin überprüft.
Vorsorgesystem --> Verwalten --> AOK Vertrag aktiviert.

Und nu, „Lesen der Arztinformation in Memory DB fehlgeschlagen. Fehlercode -114“
Habe ich irgendetwas vergessen?
Gilt die Teilnahme erst ab dem nächsten Quartal?
HÄVG-ID.jpg

Re: Neue Kollegin im HZV

Verfasst: Sonntag 5. Oktober 2025, 09:05
von turbotm
Ich muss das leider nochmals hoch holen, hat keiner eine Idee??
Bin langsam am Verzweifeln.
Danke

Re: Neue Kollegin im HZV

Verfasst: Dienstag 7. Oktober 2025, 18:34
von turbotm
Falls jemand mal das gleiche Problem hat hier nun die Lösung.
Geholfen hat der Thread: ServicePack 1 im Q1/2023 zur Version 23.1.1 --> irgendeine Schwachsinnszuordnung defekt....
Tatsächlich war es die Zuordnung der Betriebsstätten bei der Kollegin in den Praxisdaten.
Dort stand bei sie arbeitet für: an der ersten Stelle die Nebenbetriebsstätte, an der zweiten Stelle die Hauptbetriebsstätte.
Nach Löschen des ersten Eintrages und wieder einfügen ist die Reihenfolge geändert, an erster Stelle steht die Hauptbetriebsstätte und nun ist der MemoryDB Fehler 114 verschwunden und alles funktioniert.
Ein doppeltes Hoch auf die Programmierer von TM, über 10 Stunden eigene Zeit verbraten und vom Rest will ich gar nicht reden.
Wenn ich so Medizin machen würde, wäre ich längst im Knast.

Re: Neue Kollegin im HZV

Verfasst: Donnerstag 9. Oktober 2025, 21:14
von DC19
Tut mir Leid für Ihre Mühe.

Aus reiner Neugier: ist die Kollegin angestellt?

Reicht es bei zwei Ärzten nicht aus das nur ein Arzt HzV macht (Softwarelizenzen) und LANR nicht BSNR Bezug im HzV. Da die Kollegin innerhalb der Praxis den HzV Bezugsarzt vertreten kann? Sonst hätte ich bedenken wenn es eine Angestellte Ärztin ist und Sie die Praxis verlässt….

Grüße und weiterhin gute Nerven:-)

Re: Neue Kollegin im HZV

Verfasst: Freitag 10. Oktober 2025, 17:18
von turbotm
Soweit mir bekannt, dürfen angestellte Ärztinnen gar kein HZV machen. Voraussetzung ist die KV Zulassung. Angestellte Ärzte müssen immer auf der LAN des KV Inhabers abrechnen.
Bei uns ist das Problem die Nebenbetriebsstätte.
Damit geht das Problem weiter, denn das Zertifikat auf dem USB Stick für das HÄVG Prüfmodul listet nur die Hauptbetriebsstätte auf.
So dass wir jetzt in die zweite Runde gehen, wer muss es richten, HÄVG oder CGM.
Mal sehen...
Vielleicht ist auch die Lösung, alle Patienten nur noch auf die Hautpbetriebsstätte einschreiben.

Re: Neue Kollegin im HZV

Verfasst: Samstag 11. Oktober 2025, 12:03
von DC19
Wir hatten damals im HzV den Zweiten Arzt angezeigt, und er hat ganz normal auf seine LANR auf dem HzV Schein gearbeitet. Geht ohne Probleme. In der HzV Abrechnungen waren auch die Fälle/Leistungen des "Praxisinternen Vertretungsarztes".

Bzgl. des HzV Keys.: Wäre es für Sie eine Möglichkeit die Umstellung abzuwarten? Es gab dieses Jahr im Sommer ein Rundschreiben vom HzV das der Key in Q4? wegfällt und es eine Softwarelösung mittels Tunnel zur HzV Prüfung kommt.... Damit würden die Patienten bei Ihnen bleiben... weil ich hätte die Sorge bzgl. LANR Bezug im hzV was den Bezugsarzt angeht... und dem Wegfall der/des angestellten Arztes... Hatte diese Situation noch nicht, deswegen bin ich dankbar für Ihre Beurteilung.

Ein schönes Wochenende.

Re: Neue Kollegin im HZV

Verfasst: Montag 13. Oktober 2025, 18:35
von turbotm
Genau das haben wir heute gemacht. Vom USB HZV Key auf virtuellen Key umgestellt, und davon nun zwei hinterlegt, einen für die Haupt- und einen für die Nebenbetriebsstelle. Der freundliche Herr vom Medi hats in wenigen Minuten via Team-Viewer Sitzung installiert und nun funktioniert alles wie es soll.

Re: Neue Kollegin im HZV

Verfasst: Montag 13. Oktober 2025, 18:37
von turbotm
DC19 hat geschrieben: Samstag 11. Oktober 2025, 12:03 Wir hatten damals im HzV den Zweiten Arzt angezeigt, und er hat ganz normal auf seine LANR auf dem HzV Schein gearbeitet. Geht ohne Probleme. In der HzV Abrechnungen waren auch die Fälle/Leistungen des "Praxisinternen Vertretungsarztes".

Bzgl. des HzV Keys.: Wäre es für Sie eine Möglichkeit die Umstellung abzuwarten? Es gab dieses Jahr im Sommer ein Rundschreiben vom HzV das der Key in Q4? wegfällt und es eine Softwarelösung mittels Tunnel zur HzV Prüfung kommt.... Damit würden die Patienten bei Ihnen bleiben... weil ich hätte die Sorge bzgl. LANR Bezug im hzV was den Bezugsarzt angeht... und dem Wegfall der/des angestellten Arztes... Hatte diese Situation noch nicht, deswegen bin ich dankbar für Ihre Beurteilung.

Ein schönes Wochenende.
Hier zwar KI generiert aber so hatte ich es auch im Kopf
"Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) sind eine gültige KV-Zulassung als Vertragsarzt und ein genehmigter Arztsitz."

Re: Neue Kollegin im HZV

Verfasst: Dienstag 14. Oktober 2025, 22:59
von DC19
Schön dass bei ihnen die Umstellung geklappt hat.

Verstehe bloß nicht ganz ihr Zitat. Es ist klar dass es einer KV Zulassung bedarf….

Ich wollte nur als „Strategische“ Überlegung äußern, dass ich es vermeiden würde einen Angestellten Arzt als Hauptbehandler innerhalb des HzVs zu wählen… wenn er weg geht sind diese weiter bei Ihm wegen dem LANR Bezug im HzV - und Sie können im Behandlungsfall „nur“ die 0004 nehmen. Eine Umschreibung dauert schon eine Weile…. Aber vielleicht war es einfach eine ungefragte „Sorge“.

Und nein: die LANR des Angestellten geht auch auf dem HzV Schein…Obwohl Sie der Hauptbetreuer sind.

Ich arbeite seit 2020 in einer Praxis, zu erst als Angestellter Arzt, und habe die HzV Fälle der damaligen Inhaberin mit meiner LANR, später mit eigener Zulassung innerhalb der Praxis, behandelt. Ab 2023 haben wir die Rollen getauscht und die Patienten umgeschrieben. Ab 2026 arbeitet die Kollegin ohne HzV (gekündigt-umschreiben abgeschlossen) und behandelt mit ihrer LANR meine HzV Patienten innerhalb der Praxisinternen Vertretung weiterhin.

Gutes gelingen mit Ihrer Nebenbetriebsstätte.