Willkommen im Club. Ist bei uns -mit allerdings nur noch einer Nebenbetriebsstätte- das gleiche Spiel. CGM (TI, Vertiebspartner und Co.) meint, alles richtig gemacht zu haben, weil ja ein "Prüfnachweis da ist und alle Abrechnungsziffern des Behandlungsfalls auf die Nebenbetriebsstätte eingetragen sind". Das soll angeblich angeblich enstprechend der GEMATik-Spezifikation genügen, weil -laut CGM- eine "Nebenbetriebsstätte keine eigene SMC-B benötigt".Roland_Colberg hat geschrieben:Wir erstellen nach wie vor eine gemeinsame Abrechnungsdatei für alle Betriebsstätten.
Laut KV Bayern bekommen wir jetzt anhand der eingereichten Abrechnung für das 2. Quartal die Kostenerstattung für eine Betriebsstätte (bei weitem nicht kostendeckend) und ab 2019 dann 1% Honorarabzug auf alle in den Nebenbetriebsstätten abgerechneten Leistungen.
In unzähligen Telefonaten mit dem Turbomed-Vertrieb Süd, der TI-Hotline und der KVB bekomme ich widersprüchliche Informationen und gegenseitige Schuldzuweisungen.
Am plausibelsten erscheint mir die Erklärung, dass die Gematik-Spezifikationen von der KVB und der CGM unterschiedlich interpretiert wurden. Das Problem sei bekannt, eine Lösung aber noch nicht in Aussicht (!)
Ich bin da im Moment diesbezgl. aber eher skeptisch. Würde man nämlich dieser Argumentation folgen, ergäbe sich für eine 5-BS-Praxis folgende Situation:
Ein DIY-Bundle + 4 zusätzliche Kartenleser + 1 SMC-B kaufen (Kosten gesamt ca. 5700,- €) und volle Erstattung für 5 Betriebsstätten erhalten (im Moment wohl ca. 15.000,- €).
Kann wohl irgendwie nicht so wirklich im Sinne des Erfinders sein...
Und maßgeblich ist eigentlich auch nur die Meinung der KV (wer zahlt, schafft an) und CGM hat sich als Lieferant nach diesen Vorgaben zu richten. Prinipiell 'ne ganz einfache Sache...
Interessant ist auch, daß die CGM-anhängigen Menschleins alle so getan haben, als hätten Sie von der Geschichte noch nie was gehört. (Geht jetzt schon ein paar Wochen hin und her).