Datenschutzverordnung - Markierung Patienten

Fragen, Anregungen oder Tipps und Tricks? Hier ist der erste Anlaufpunkt.
Nicht sicher, wo ein Thema hingehört? Hier hinein - wir kümmern uns! :)

Moderator: Forum Moderatoren

Forumsregeln
TM-Startforum - "offen für alle Themen".
Beiträge, die in einen anderen Bereich passen, werden bei Bedarf verschoben.
baerdoc
Beiträge: 387
Registriert: Montag 19. August 2013, 10:34
10
Hat sich bedankt: 1 time
Bedankt: 6 times

Re: Datenschutzverordnung - Markierung Patienten

Beitrag von baerdoc »

Bezüglich der Frage zur kostenlosen Kopie der Patientenunterlagen bei Anforderung durch einen Patienten habe ich von der Ärztekammer Berlin folgenden Info-Verweis erhalten:
https://www.aerztekammer-berlin.de/10ar ... rlagen.pdf

Letzter Absatz von Punkt 5:

"Eine abweichende Regelung besteht nach der DSGVO (drittens) auch für den Aspekt der
Kostentragung für die angefertigten Kopien der Patientenunterlagen. Insoweit bestimmen
§ 10 Abs. 2 BO und § 630g BGB, dass Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten
herauszugeben sind. Es wurden insoweit bislang erstattungsfähige Papierkosten in Höhe
von 50 Cent pro Seite für die ersten 50 Blatt und 15 Cent für jedes weitere Blatt bzw.
bei elektronischen Patientenunterlagen in Höhe der anfallenden Materialkosten als erstattungs-
fähig erachtet. Demgegenüber sieht Art. 15 Abs. 3 DSGVO grundsätzlich die kostenfreie
Bereitstellung der Datenkopie vor; eine Kostentragungspflicht besteht danach nur bei Anforderung
mehrerer Exemplare von Datenkopien ab dem zweiten Exemplar. Ob in Anbetracht
dessen die bisherigen Regelungen zur Kostenerstattung aufrechterhalten werden können,
erscheint fraglich. Insoweit ist die weitere Rechtsentwicklung abzuwarten.
Zur Vermeidung datenschutzrechtlicher Sanktionen sollte die Übersendung einer geforderten Kopie der
Patientenakte (bis auf Weiteres) nicht von der Kostenerstattung durch die Patientin/den Patienten abhängig gemacht werden.
"


:oops: Schöne Pfingsten!!! :oops:
frabu
Beiträge: 310
Registriert: Mittwoch 9. April 2008, 20:33
15
Bedankt: 3 times

Re: Datenschutzverordnung - Markierung Patienten

Beitrag von frabu »

In der Version TM 18.2.2.3686 erscheint (wie oben bereits von Kasimir erwähnt) ein desktop-Icon für eine Einwilligungserklärung. Drauf geklickt ist auch ein Verweis auf den Pfad der bgelegten Einwilligunsgerklärung.
1. Soll diese also (händisch) gescant und abgespeichert werden und hiermit verlinkt werden?
2. Hat jemand eine solche Einwilligungserklärung in der neusten Version gefunden? (Die TM-Hilfe spuckt in der-Index-Suche interessanterweise keine Treffer für die Begriffe "Datenschutz" odrr Einwilligungserklärung" aus.)
frabu
______________________________________

Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin
TM 24.1.2.6138
kalli
Beiträge: 253
Registriert: Freitag 22. August 2008, 08:03
15
Wohnort: Leverkusen

Re: Datenschutzverordnung - Markierung Patienten

Beitrag von kalli »

Auskunft von einem Juristen der Ärztekammer Nordrhein: Grundsätzlich genügt ein Aushang in der Praxis, der die Patienten informiert - und ein Eintrag in der Karteikarte, dass die Info vom Patienten mit Einverstnändnis zur Kenntnis genommen wurde! Diese Info aber nicht pauschal, sondern etwas detailliert: Datenverarbeitung in der Praxis, im Fremdlabor, in der PVS.... Ausdruck, Unterschrift, einscannen sind also nicht zwingend erforderlich!

Da mache ich mir einen Komplexsteuerung, die das einfach in der Kartei ablegt. Gibt es eine Möglichkeit, über die Komplexsteuerung gleich ein Icon auf dem Desktop des Patienten mit zu hinterlegen?
rfbdoc
PowerUser
Beiträge: 2918
Registriert: Sonntag 30. April 2006, 19:31
17
Hat sich bedankt: 28 times
Bedankt: 49 times

Re: Datenschutzverordnung - Markierung Patienten

Beitrag von rfbdoc »

Über die Komplexsteuerung geht das glaube ich nicht. AlternatiV könnte man in der Kartei einen Texteintrag z.B. mit der Artspalte DSGV angelegen und diesen Text über die Schnellübersicht auf dem Desktop anzeigen lassen.
Ähnlich verfahren wir mir Impfungen u.a. anderen Erinnerungen
R.F.B.
Christoph Ameling
Beiträge: 32
Registriert: Sonntag 16. April 2006, 09:40
17
Wohnort: 48429 Rheine

Re: Datenschutzverordnung - Markierung Patienten

Beitrag von Christoph Ameling »

In der Komplexerstellung kann man über den Punkt "Desktop-Formular erstellen" auch ein entsprechendes Symbol erstellen und positionieren.
Christoph Ameling
Hausarztpraxis am Humboldtplatz
Humboldtplatz 22c
48429 Rheine
rfbdoc
PowerUser
Beiträge: 2918
Registriert: Sonntag 30. April 2006, 19:31
17
Hat sich bedankt: 28 times
Bedankt: 49 times

Re: Datenschutzverordnung - Markierung Patienten

Beitrag von rfbdoc »

Da habe ich wohl etwas übersehen.
Der Schnelltext hat jedoch einen Vorteil gegenüber dem Desktopicon: Wenn irgendwann die Anzeige des Inhaltes nicht mehr erwünscht sein sollte muss nicht bei jedem Patienten einzeln das Desktopicon gelöscht werden. Man ändert einfach die rtf Datei und der Eintrag wird dann bei allen Patienten nicht mehr angezeigt.
R.F.B.
frabu
Beiträge: 310
Registriert: Mittwoch 9. April 2008, 20:33
15
Bedankt: 3 times

Re: Datenschutzverordnung - Markierung Patienten

Beitrag von frabu »

Die KV BaWü hat sich nun (endlich) gemeldet. Sie hat ein Muster "Einwilligungserklärung Erhebung/Übermittlung von Patientendaten"; es würde ausreichen, diese Info - so "empfiehlt" die KVBW - mehrfach in der Praxis auszulegen, "am besten laminiert" sowie zusätzlich auszuhängen. Der Aushang allein sei "umstritten", deswegen doppelt gemobbelt. Es wird auch ein Eintrag in die Akte "empfohlen", dass informiert wurde.
frabu
______________________________________

Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin
TM 24.1.2.6138
Benutzeravatar
RAMöller
Beiträge: 1311
Registriert: Montag 4. Januar 2010, 20:42
14
Hat sich bedankt: 3 times
Bedankt: 13 times

Re: Datenschutzverordnung - Markierung Patienten

Beitrag von RAMöller »

Das soll man laminiert auslegen?:

https://www.kvbw-admin.de/api/download.php?id=2808
frabu
Beiträge: 310
Registriert: Mittwoch 9. April 2008, 20:33
15
Bedankt: 3 times

Re: Datenschutzverordnung - Markierung Patienten

Beitrag von frabu »

Die Antwort der KVBW im Wortlaut:
"...Da unser Muster "Einwilligungserklärung Erhebung/Übermittlung von Pat.Daten" mehrere Punkte und Rechtsgrundlagen beinhaltet, hier folgende Erläuterung:

• Datenverarbeitung: Rechtsgrundlage Behandlungsvertrag – keine weitere schriftliche Einwilligung nötig
• Informationspflicht über die Datenverarbeitung: keine weitere Unterschrift bzgl. Kenntnisnahme vorgeschrieben.
Wir empfehlen die Auslage von mehreren Exemplaren, am besten laminiert, um diese zum Lesen zur Verfügung zu stellen. Der Aushang ganz alleine ist umstritten, da Banken Prozesse wegen nur 'ausgehängten' AGBs verloren haben. Beides - Aushang und ausgelegte Exemplare - sichern ab.
aber
• Datenübermittlung (Arztbriefe nach Vorgabe des § 73 1b SGB V): Hierfür muss zwingend eine schriftliche Einwilligung des Patienten vorliegen.

Deshalb haben wir der Einfachheit halber alle Punkte in unser bisheriges Formular 'Einwilligung zur Datenweitergabe' (zur Nachweisbarkeit) gleich mit eingebaut. Die Idee dahinter, alles gleich gut abzusichern.
Da Sie im Zweifel nachweisen müssen, dass die Einwilligung gegeben und die Informationspflicht erfüllt wurde. Das Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein empfiehlt zum Beispiel ein Eintrag in der jeweiligen Akte, dass informiert wurde.
(https://www.datenschutzzentrum.de/artik ... chten.html)
..."
frabu
______________________________________

Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin
TM 24.1.2.6138
frabu
Beiträge: 310
Registriert: Mittwoch 9. April 2008, 20:33
15
Bedankt: 3 times

Re: Datenschutzverordnung - Markierung Patienten

Beitrag von frabu »

Das Laminieren, Auslegen, Aushängen bezieht sich demzufolge m.E. nur auf die "Informationspflicht".
Ich habe daher folgendes Dokument ausgewählt:
https://www.kvbw-admin.de/api/download.php?id=2956
frabu
______________________________________

Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin
TM 24.1.2.6138
Krichbaum
Beiträge: 8
Registriert: Sonntag 14. November 2010, 11:49
13

Re: Datenschutzverordnung - Markierung Patienten

Beitrag von Krichbaum »

baerdoc hat geschrieben:
kalli hat geschrieben:... Also lässt man besser Jeden in der Praxis einmal vorsorglich unterschreiben. Einscannen, Desktopsymbol.

Wie geht das vom Ablauf her am einfachsten?
Mein Plan dafür:
1.) Information des Patienten an der Anmeldung über die Datenschutzverordnung per Aushang.
2.) Aufruf eines (selbst erstellten) TurboMed-Formulars über einen Button in der TM-Symbolleiste
3.) Übergabe der Patientendaten durch das Turbomed-Formular an ein (selbst erstelltes) PDF-Formular mit den rechtlich notwendigen Infos zum Datenschutz + digitalem Unterschriftenfeld.
4.) Patient auf Unterschriften-Pad unterschreiben lassen und in PDF einfügen.
5.) Abspeichern des PDF in der Patientenakte und auf Wunsch Ausdruck für den Patienten.
6.) TM-Formular legt ein Symbol zur erfolgten Datenschutzerklärung auf dem Desktop an und schließt die Dokumentation -> Zeigt bei späteren Besuchen der Anmeldung, dass bereits eine Datenschutzerklärung vorliegt

Punkt 1,2,3,5,6 sind eigentlich recht einfach zu programmieren und sollten im Ablauf nur ca. 2-3 Mouseclicks erfordern.
Zu Punkt 4 suche ich gerade ein preiswertes Unterschriften-Pad, das man einfach einbinden und konfigurieren kann. Falls jemand Vorschläge hat, bitte melden.

PS: Bin mal gespannt, ab wann CGM-Turbomed ein kostenpflichtiges Zusatzmodul für die Datenschutzdokumentation anbietet - Vielleicht bin ich ja schneller :-)

Genau so macht es jetzt die Compugroup und bedient sich dabei eines "signpads" von Stepover, welches sie zum gleichen Pries verkauft wie es Stepover anbietet (oder das war nur der Messepreis...)
Forti
Beiträge: 479
Registriert: Sonntag 14. August 2011, 16:28
12
PVS: Allerlei
Konnektortyp: "alle"
Hat sich bedankt: 31 times
Bedankt: 9 times

Re: Datenschutzverordnung - Markierung Patienten

Beitrag von Forti »

Wirtschaftlichkeit Pad?

Kostet einige hundert Euro, ersetzt nicht den Zeitaufwand.
Alternative: A5-Bogen, Unterschrift, Ablage (oder Scan als PDF/A oder TIF mit qual. Signatur der erfassenden Person - Revisionssicherheit). Kostet pro Blatt böse gerechnet 5ct inkl. Toner. Zeitaufwand ist gleich -> 1.000 Einwilligungen = 50 Euro.

So oder so sind ja an die Archivierung der Unterlagen per "Ersetzendem Scannen" im Gesundheitswesen gewisse Anforderungen gestellt: https://www.bsi.bund.de/DE/Publikatione ... x_htm.html


Mal so ein paar Mutmaßungen ohne Rechtsverbindlichkeit:

Zunächst einmal ist für DSGVO-konforme Einwilligung m.W. keine Form vorgeschrieben. Allerdings ist es für die Beweisbarkeit sinnvoll, einen Nachweis zu führen. Ein Eintrag ist ein Anscheinsbeweis, eine einfache Unterschrift natürlich optimal - auch wenn selbst diese angefochten werden könnte, wenn Pat. nur "zwischen Tür und Angel" ohne aktive Information unterschrieben haben will.
Und warum bei Kassenpat. eine (widerrufliche!) Einwilligung einholen? Solange es sich um die gesetzlichen Leistungen handelt, wäre ein Widerruf ein lästiges Problem - zumindest solange die Einwilligung nicht nur ergänzend und explizit unter Einschluss der ohnehin bestehenden Rechtsgrundlage nach DSGVO/BDSG stattgefunden hat. Schließlich ist dann eine neuerliche Belehrung erforderlich. Und eine Willigung einzuholen für etwas, was ohnehin erlaubt ist, ist wiederum eine überflüssige Datenerhebung - rechtmäßig?

Bei Wahlleistungen und Privatpat. sieht es natürlich anders aus.

Nur... wenn es um die berufliche Schweigepflicht als solche geht, insbesondere Übermittlung an Dritte usw., ist Datenschutz nach BDSG/DGSVO nicht allein betroffen. Und da sind wir wieder bei Schriftform. Wird diese wirklich rechtssicher per Pad eingeholt? Vielleicht, aber was passiert dann? Sicheres PDF/A, das mittels Signatur nochmals bestätigt und dann revisionssicher abgelegt wird? (Bestätigung der Echtheit: eHBA oder qual. Signatur der einholenden Person (MFA)).

Bevor ich da an ein Unterschriftenpad denke, würde ich mir Gedanken um die grundlegenden Aspekte machen. Nur so als Idee aus dem Tagesgeschäft heraus...

VG
Forti
--
Beste Grüße
Forti
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Thomas und 56 Gäste