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Tach allerseits!
Irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch.
Um eine bereits per VPN angebundene Nebenbetriebsstätte an die TI anzuschließen, bräuchte man doch -rein technisch gesehen- nur den zusätzlichen Kartenleser, eine zweite SMC-B und die entsprechende Einrichtung im (wie gefordert mandatenfähigen) Konnektor.
Kann mir aber nicht vorstellen, daß das so einfach sein kann, da das bestehende eigene VPN doch garantiert wieder unter die Rubrik "total böse und unsicher" fällt und man deshalb wieder irgendeinen Telemed-Kram kaufen soll. Weiß da jemand genaueres?
Außerdem findet sich auch nirgendwo auf der CGM-Homepage ein "Erweiterungsangebot" zur Anbindung zusätzlicher Betriebsstätten, wie es z.B. Medatixx und quasi alle anderen gelistet haben. Kann doch nicht sein, daß man bei CGM pro Betriebsstätte ein "Vollpaket" bestellen muß und dann zum Schluß in jeder Betriebsstätte einen Konnektor stehen hat. Oder etwa doch?
McLeod hat geschrieben:Tach allerseits!
Irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch.
Um eine bereits per VPN angebundene Nebenbetriebsstätte an die TI anzuschließen, bräuchte man doch -rein technisch gesehen- nur den zusätzlichen Kartenleser, eine zweite SMC-B und die entsprechende Einrichtung im (wie gefordert mandatenfähigen) Konnektor.
Kann mir aber nicht vorstellen, daß das so einfach sein kann, da das bestehende eigene VPN doch garantiert wieder unter die Rubrik "total böse und unsicher" fällt und man deshalb wieder irgendeinen Telemed-Kram kaufen soll. Weiß da jemand genaueres?
Außerdem findet sich auch nirgendwo auf der CGM-Homepage ein "Erweiterungsangebot" zur Anbindung zusätzlicher Betriebsstätten, wie es z.B. Medatixx und quasi alle anderen gelistet haben. Kann doch nicht sein, daß man bei CGM pro Betriebsstätte ein "Vollpaket" bestellen muß und dann zum Schluß in jeder Betriebsstätte einen Konnektor stehen hat. Oder etwa doch?
Die NBS rechnet über die HBS ab, oder? Dann ist m.E. EIN Konnektor richtig (und mehr wird vermutl. auch nicht gefördert). Sie benötigen auch nur eine SMC-B (Nicht pro Kartenleser einer) - den können Sie bei Bedarf aus einem anderen leser remote "ausborgen" (in der TI-Konnektor-Konfig heisst der Punkt "remote Kartenleser ... da gibt man an, wo sich die Karte befindet). HBS+NBS wären also der selbe Mandant.
Ein Mandant kann übrigens nur EINEM Konnektor zugewiesen sein, daher "könnte" (da bin ich mir im Moment nicht mit den Abhängigkeiten sicher, aber Mandant-ID ist doch die BSNR?) es sein, dass ein eigener Konnektor in der NBS technisch ohnehin nicht geht. Die Kartenleser werden ja einem Konnektor zugeordnet, und ein Mandant hat max einen Konnektor. Da Mandant = BSNR ist (?) dürfte mehrere Konnektoren auf die selbe BSNR nicht gehen und abrechnungstechnisch kann/darf die NBS evtl keinen Konnektor auf die eigenen NBS-BSNR verwenden? (mal von o.g. Förderung abgesehen).
VPN ist übrigens ok. Aber: Latenz potentielles Problem (kann ich Ihnen bald genauer sagen). UND - jetzt kommt's - der Konnektor kann je nach Auslastung max +/- 15-20 Kartenleser bedienen.
Kann nmdoc nur zustimmen.
Genau so haben wir das im Einsatz.
HBS: Konnektor und 1 Lesegerät.
NBS: Nur Lesegerät, ist per VPN angebunden und im Konnektor registriert.
Was daran wirklich ärgerlich ist, ist der Umstand, dass dafür, dass ich eigentlich per Remote auf dem Server in der HBS arbeite ich dennoch für den Anschluss der NBS die 2000,- Euro an TurboMed zahlen muss, obwohl gar keine lokale Softwarefreischaltung an der NBS erfolgt.
VG Chefschwabe
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Chefschwabe hat geschrieben:Kann nmdoc nur zustimmen.
Genau so haben wir das im Einsatz.
HBS: Konnektor und 1 Lesegerät.
NBS: Nur Lesegerät, ist per VPN angebunden und im Konnektor registriert.
Was daran wirklich ärgerlich ist, ist der Umstand, dass dafür, dass ich eigentlich per Remote auf dem Server in der HBS arbeite ich dennoch für den Anschluss der NBS die 2000,- Euro an TurboMed zahlen muss, obwohl gar keine lokale Softwarefreischaltung an der NBS erfolgt.
VG Chefschwabe
hm ... dann haben Sie entweder etwas falsch bestellt oder sind falsch beraten/abgerechnet worden. In Ihrem Szenario würde eine Bestellung doch in etwa so aussehen:
Das würde mich jetzt auch interessieren, da wir das gleiche Problem haben.
Lt. KV bekommen wir für jeden Standort die Pauschale (also bei uns 2x) ersetzt. Davon müssen wir einen zusätzlichen Kartenleser und eine eigene SMC-B Karte für die Nebenstelle bezahlen.
Das könnte allerdings CGM auch so interprtieren, dass die Pauschale für sie ist und nicht für den Doktor....
turbotm hat geschrieben:Das würde mich jetzt auch interessieren, da wir das gleiche Problem haben.
Lt. KV bekommen wir für jeden Standort die Pauschale (also bei uns 2x) ersetzt. Davon müssen wir einen zusätzlichen Kartenleser und eine eigene SMC-B Karte für die Nebenstelle bezahlen.
Das könnte allerdings CGM auch so interprtieren, dass die Pauschale für sie ist und nicht für den Doktor....
CGM hat da aber nichts zu interpretieren. Sonst würde die KV ja die Beträge direkt an CGM abführen ... ähm bezahlen. Umgekehrt: Wenn die KV die Förderung zurück fährt, wird CGM ja auch nicht auf einmal weniger verlangen.
Also: Sie bezhalen CGM für das, was Sie beauftragen. Die KV bezahlt Ihnen etwas dafür, dass Sie bei der TI mitmachen.
Na dann......
Mir geht es so wie Chefschwabe. Angebot für 1499EUR Nebenstelle einrichten, glücklicherweise ohne weitere monatl. Servicegebühren. Ein zusätzliches Lesegerät muss man ja mitkaufen, bekommt man also auch nur für 559EUR. Sind Netto 2085EUR kommt noch die Karte dazu, 5 Jahre Mindestlaufzeit. (solange wird die ja niemals gebraucht werden, da System kommendes Jahr schon veraltet??)
Vielleicht weiß nmndoc von einem besseres "Angebot"?
nix für ungut.
Gruß
Maier
Hallo an Alle,
Ich habe auch eine HBSN und NBSN , die ich über ddie Hauptbetrriebstätte abrechne. Die TM Beratung lief auf bestellung 2x Konnektor und 2x Lesegerät auf vorgedruckten Formularen. Nur die Installationspauschale für 2 Praxis sollte weniger sein. Also scheint es eine übliche TM Praxis zu sein. Auch zur üblichen Praxis gehört das ich zwar TI Paket bestellt habe (vor 6 Wochen) seitdem kriege ich vom TM Telefonate ob ich es bestellt hatte und wohin habe ich die Formulare verschickt usw. Ein Termin zur Installation steht nicht, so dass mir unrealistisch der 2 Q 2018 vorkommt.
In der letzten Ausgabe der Ärztezeitung war die Anzeige des KoCoBox Herstellers, dass ab sofort ein Do it yourself Paket per online Shop zu kaufen geht.
Es sieht so aus ( habe ich kopiert):
"Bestellen Sie jetzt das TI-Bundle „Do-it-yourself“:
1 eHealth-Konnektor KoCoBox MED+ (QES-ready)
1 eHealth-Kartenterminal ORGA 6141 online inkl. gSMC-KT
Freischaltung VPN-Zugangsdienst
Secure Internet Service (SIS; mit 1,5 GB Datenvolumen)
Smarte Installationssoftware „KoCo Guide”
"Bitte beachten Sie, dass Sie zusätzlich das VSDM- bzw. TI-Integrationsmodul Ihres Software-Anbieters inklusive Einrichtungshinweis benötigen."
Meine Frage an alle TI Erfahreren ist: Brauchen wir von Turbomed einen Freischaltkode für den VSDM?
mit freundlichen Grüßen
Peter
peter hat geschrieben:...
In der letzten Ausgabe der Ärztezeitung war die Anzeige des KoCoBox Herstellers, dass ab sofort ein Do it yourself Paket per online Shop zu kaufen geht.
Es sieht so aus ( habe ich kopiert):
"Bestellen Sie jetzt das TI-Bundle „Do-it-yourself“:
1 eHealth-Konnektor KoCoBox MED+ (QES-ready)
1 eHealth-Kartenterminal ORGA 6141 online inkl. gSMC-KT
Freischaltung VPN-Zugangsdienst
Secure Internet Service (SIS; mit 1,5 GB Datenvolumen)
Smarte Installationssoftware „KoCo Guide”
"Bitte beachten Sie, dass Sie zusätzlich das VSDM- bzw. TI-Integrationsmodul Ihres Software-Anbieters inklusive Einrichtungshinweis benötigen."
Meine Frage an alle TI Erfahreren ist: Brauchen wir von Turbomed einen Freischaltkode für den VSDM?
mit freundlichen Grüßen
Peter
Mit Sicherheit brauchen Sie einen (kostenpflichtigen) Freischaltcode für das TI-Modul.
PS: Haben Sie denn das Angebot des Online-Shops schon Online gefunden? Ich suche bisher vergebens!
ich hab mal bei der TM-Hotline angefragt wie es sich mit dem TI-Modul und der Einrichtigungsanweisung verhält. Sobald ich Informationen hab schreib ichs hier rein.
Die hier zitierte Webseite, die es anbietet hat im Impressung CGM was verschiedene Interpretationen nahelegt. Mal sehen was wir von der Hotline erfahren.
Viele Grüße
Peter
peter hat geschrieben: Die TM Beratung lief auf bestellung 2x Konnektor und 2x Lesegerät auf vorgedruckten Formularen.
mit freundlichen Grüßen
Peter
Wie Arbeiten Sie denn mit TM an Haupt- und Nebenbetriebsstätte?
Wir haben die Nebenbetriebsstätte über RDP an den Server angeschlossen, da braucht es def. nur einen Konnektor.
Bis jetzt habe ich ohne Internetanbindung in der kleinen Nebenbetriebstätte (1x Woche- 3 bis 4 Stunden) auf einen PC gearbeitet. Die Daten habe ich per Hausbesuchsmodul übertragen.
Jetzt überlege ich mir gerade welche Anbindung und ob überhaupt sich lohnt.
VG Peter
Beispiel: Nebenbetiebsstätte(n) per VPN verbunden Technisch: 1x Konnektor (gesamt), 1x SMC-B (gesamt) und 1x Kartenleser (pro Betriebsstätte) ausreichend Erstattung: Hier wird's komplizierter:
Laut Aussage KV Bayern ist prinzipiell jede Betriebsstätte erstattungsberechtigt (egal ob Haupt- oder Neben-)
Die "Erstattungsprüfung" erfolgt automatisch über die Abrechnungsdatei(en). Damit das aber funktioniert, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Getrennte Abrechnungsdateien pro Betriebsstätte
2. Jede Betriebsstätte benötigt eine SMC-B
Kurzer Hintergrund (keine Gewähr auf die absolute Richtigkeit der Erklärung der KV Bayern): Die gemachten VSDM-Onllineabgleiche werden mit der BSNR der genutzten SMC-B in der Abrechnungsdatei vermerkt. Es wird dann seitens KV in der Abrechnungsdatei geprüft, ob zur Betriebsstätte gehörige VSDM-Onlineabgleiche stattgefunden haben. Diese Prüfung ist Grundlage für die automatische Erstattung. Es zählen aber wohl nur ein übereinstimmemeder Satz von Abrechnungs-BSNR und BSNR der SMC-B.
Heißt also in unserem oberen Beispiel:
Die technisch funktionierende Variante mit einer SMC-B ergibt schlußendlich nur 1x (automatische) Erstattung und man bleibt (zumidest vorerst) auf den Kosten der weiteren Kartenleser sitzen, wenn man mehr benötigt, als sowieso schon aufgrund der Anzahl der Ärzte gefördert wird.
Will man die volle Erstattungspauschale für jede Betriebsstätte, muß man den aufwendigeren Weg gehen. Ob hierzu wirklch das öminöse Erweiterunngspaket der CGM (1499,- + MwSt) nötig ist, wäre noch abschließend zu klären.
Die "Erstattungsprüfung" erfolgt automatisch über die Abrechnungsdatei(en). Damit das aber funktioniert, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Getrennte Abrechnungsdateien pro Betriebsstätte
2. Jede Betriebsstätte benötigt eine SMC-B
Das ist soweit richtig - und sowohl Aussage der KV als auch der nicht-TM TI-Experten die den Konnektor bei uns installiert haben sowie der CGM-TI Hotline.
Es gibt aber ein riesengroßes Problem:
Im Turbomed kann man (Stand 18.2.2) die SMC-B in den Praxisdaten zuordnen. Diese Einstellung scheint für die ganze Praxis zu gelten - man kann also der Betriebsstätte der Praxis keine spezielle SMC-B zuordnen! Damit sind alle Prüfnachweise, die die TI generiert nur einer SMC-B zugeordnet und die KV bekommt nix von der zweiten Karte mit. Pech bei der Erstattung der Kosten!
Ich deshalb habe bisher einmal im Quartal die SMC-B für die Praxis geändert - damit von beiden Karten Prüfnachweise generiert werden.
Laut TI-"Experten" müsste im Infomodel für jede Nebenbetriebsstätte ein Mandant angelegt werden, Turbomed sieht aber nur einen Mandanten pro Praxis vor. Damit gehen die Meinungen von CGM-Turbomed und CGM-TI auseinander....
Ich weiß nicht, ob nur die Erstattung das Problem ist. Wenn die Nebenbetriebsstätte nicht als TI betreibende bei der KV bekannt wird, werden demnächst 1% der Auszahlung einbehalten.
Bei uns wurde im Juni die TI in folgender Konstellation installiert und läuft, aber das Problem mit den Nebenbetriebsstätten ist nicht gelöst:
Hauptbetriebsstätte mit Turbomed-Terminalserver, Kocobox-Connector und Kartenterminal mit einer installierten SMC-B (Haupt-BSNR)
3 Nebenbetriebsstätten über eigenes VPN angebunden arbeiten per RDP-Sessions auf dem Terminalserver. Dort jeweils ein weiteres Kartenterminal, aber ohne SMC-B (die wurden bestellt und geliefert, bis jetzt aber nicht installiert).
Stammdatenabgleich funktioniert in allen Betriebsstätten und erfolgt über die SMC-B in der Hauptbetriebsstätte.
Wir erstellen nach wie vor eine gemeinsame Abrechnungsdatei für alle Betriebsstätten.
Laut KV Bayern bekommen wir jetzt anhand der eingereichten Abrechnung für das 2. Quartal die Kostenerstattung für eine Betriebsstätte (bei weitem nicht kostendeckend) und ab 2019 dann 1% Honorarabzug auf alle in den Nebenbetriebsstätten abgerechneten Leistungen.
In unzähligen Telefonaten mit dem Turbomed-Vertrieb Süd, der TI-Hotline und der KVB bekomme ich widersprüchliche Informationen und gegenseitige Schuldzuweisungen.
Am plausibelsten erscheint mir die Erklärung, dass die Gematik-Spezifikationen von der KVB und der CGM unterschiedlich interpretiert wurden. Das Problem sei bekannt, eine Lösung aber noch nicht in Aussicht (!)
Hat hier jemand die seitens KV verlangte Konfiguration am Laufen?
Mehrere Betriebsstätten
Pro Betriebsstätte eine SMC-B in Betrieb
Eine gemeinsame Abrechnungsdatei
lcer hat geschrieben:Ich deshalb habe bisher einmal im Quartal die SMC-B für die Praxis geändert - damit von beiden Karten Prüfnachweise generiert werden.
Das hatte ich mir auch schon überlegt.
Ich finde in der Abrechnungsdatei hinsichtlich des Stammdatenabgleichs nur Angaben zum Zeitpunkt, Ergebnis, Error-Code und eine "Prüfziffer des Fachdienstes der Onlineprüfung". Letztere müsste dann in verschlüsselter Form die entsprechende BSNR oder die Nummer der SMC-B enthalten.
Haben Sie bei der KV mal nachgefragt, ob dieser Trick funktioniert hat, d.h. ob Sie damit Prüfnachweise von mehreren BSNR in einer Abrechnungsdatei haben?
Haben Sie bei der KV mal nachgefragt, ob dieser Trick funktioniert hat, d.h. ob Sie damit Prüfnachweise von mehreren BSNR in einer Abrechnungsdatei haben?
na bei der KV ist das so:
Die Abrechnungsabteilung verweist auf die IT-TI-Abteilung.
Die wiederum erklärt es einem alles schön allgemein, da si nicht direkt in die Abrechnungsdaten schauen können.