AU bei Pravitpatienten
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AU bei Pravitpatienten
Eine Frage m. Bitte um Hilfe ans Forum:
gelegentlich brauchen auch Privatpatienten mal eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Bei Kassenpat. bekanntlich das im Original gelbe Muster 1a (1.2016).
Dies funktioniert bei mir bei Privatpat. nicht - nur das Muster 1a (10.2014) kann ich
aufrufen u. noch einige andere Formulare in den Zusatzeinstellungen des Formulars.
Vom Muster 10.2014 haben wir noch einen Stapel in der Praxis, der wird aber kleiner
da ich dieses Muster bis dato benutzt habe.
Kennt jemand eine Möglichkeit das aktuelle Kassenmuster auch bei Privatpat.
darzustellen ?
Vielen Dank
Frdl. Groß
Dr.Cramer,Neuwied
gelegentlich brauchen auch Privatpatienten mal eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Bei Kassenpat. bekanntlich das im Original gelbe Muster 1a (1.2016).
Dies funktioniert bei mir bei Privatpat. nicht - nur das Muster 1a (10.2014) kann ich
aufrufen u. noch einige andere Formulare in den Zusatzeinstellungen des Formulars.
Vom Muster 10.2014 haben wir noch einen Stapel in der Praxis, der wird aber kleiner
da ich dieses Muster bis dato benutzt habe.
Kennt jemand eine Möglichkeit das aktuelle Kassenmuster auch bei Privatpat.
darzustellen ?
Vielen Dank
Frdl. Groß
Dr.Cramer,Neuwied
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Re: AU bei Pravitpatienten
Das ist zwar keine Lösung des Problemes, aber wozu benötigen sie das au-Formular der Kassen für die Privatpatienten?
Ich schreibe das ganz einfach auf ein Privat-Rp.und hatte da noch nie Beanstandungen.
Ich schreibe das ganz einfach auf ein Privat-Rp.und hatte da noch nie Beanstandungen.
- mschiller
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Re: AU bei Pravitpatienten
Privatpatienten haben auf dem Kassenformular gar nichts zu suchen Ich hatte auch noch nie Probleme mit der AU auf Privatrezept
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Re: AU bei Pravitpatienten
Klicken Sie einfach oben auf AU, dann öffnet sich eine Maske wie für ein normales Privatrezept, wo Sie dann die jeweiligen Daten eingeben und fertig. Anschließend auf normales Privatrezeptpapier ausdrucken.
So mache ich das zumindest seit 6 Jahren...
So mache ich das zumindest seit 6 Jahren...
Re: AU bei Pravitpatienten
Man kann selbstverständlich das 1a Formular (als Blankodruck) auch für P Pat verwenden. Man muß aber nicht. Das Papier wird ja auch von mir bezahlt (wissen viele nicht, denken das kommt für nix vom Albrecht).
Gibt und gab keine Probleme.
moose
Gibt und gab keine Probleme.
moose
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Re: AU bei Pravitpatienten
Nee Nee, das stimmt nicht:
"Die Kosten für das Sicherheitspapier werden von den Kran-
kenkassen getragen.
Das Sicherheitspapier darf nur im Rahmen der vertrags-
ärztlichen Tätigkeit einer Ärztin/eines Arztes zum Einsatz
kommen. Das bedeutet, dass es nur für die Bedruckung
der GKV-Formulare (vertragsärztlichen Formulare)"
https://www.google.de/url?sa=t&source=w ... JEJXmQT4Hr
"Die Kosten für das Sicherheitspapier werden von den Kran-
kenkassen getragen.
Das Sicherheitspapier darf nur im Rahmen der vertrags-
ärztlichen Tätigkeit einer Ärztin/eines Arztes zum Einsatz
kommen. Das bedeutet, dass es nur für die Bedruckung
der GKV-Formulare (vertragsärztlichen Formulare)"
https://www.google.de/url?sa=t&source=w ... JEJXmQT4Hr
Re: AU bei Pravitpatienten
Das ist so nicht ganz richtig. Die Kosten sind geschickt versteckt in den Gebühren der KVN. Die Kassen zahlen da gar nichts, wirklich.
Man schaue sich mal die Formel der RLV Berechnung an. Was da alles darin versteckt wird, dass ich nicht das bekomme, was mir zu steht, geht auf keine Kuhhaut.
Ich hab das durch dekliniert.
moose
Man schaue sich mal die Formel der RLV Berechnung an. Was da alles darin versteckt wird, dass ich nicht das bekomme, was mir zu steht, geht auf keine Kuhhaut.
Ich hab das durch dekliniert.
moose
- Lazarus
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Re: AU bei Pravitpatienten
Wenn ich den zitierten Link ansehe, dann steht da genau das Gegenteil drin:moose hat geschrieben:Das ist so nicht ganz richtig. Die Kosten sind geschickt versteckt in den Gebühren der KVN. Die Kassen zahlen da gar nichts, wirklich.
Man schaue sich mal die Formel der RLV Berechnung an.
moose
"Die Kosten für das Sicherheitspapier werden von den Krankenkassen
getragen.
Das Sicherheitspapier darf nur im Rahmen der vertrags-
ärztlichen Tätigkeit einer Ärztin/eines Arztes zum Einsatz
kommen. Das bedeutet, dass es nur für die Bedruckung
der GKV-Formulare (vertragsärztlichen Formulare)
verwendet werden kann. Es ist nicht zulässig, dass das
Sicherheitspapier für Arztbriefe, Privatrezepte oder ähnliches
genutzt wird."
Also, wie sieht der Gegenbeweis aus? Wenn sich etwas anderes als da oben belegen lässt, werde ich mich gerne mit der IT-Abteilung der KV auseinandersetzen. Ich brauche dafür allerdings irgendetwas Belastbares
https://www.kvno.de/downloads/faxabruf/ ... anform.pdf
(KV Nordrhein, 2018)
- mschiller
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Re: AU bei Pravitpatienten
@Lazarus. Ich denke, dass ist mehr so ein Gefühlsding von @moose. Ich fühl mich ungerecht entlohnt und mach dann mir die Welt wie sie mir gefällt. Es gibt keine private Krankenversicherungdue den gesetzlichen Geld für irgendwas r rüberschiebt.
Re: AU bei Pravitpatienten
Die Kassen verdienen kein Geld, wer kein Geld verdient, kann auch nichts bezahlen. Die Patienten bedienen die Kassen mit Geld, daraus werden die Ärzte bezahlt und Sachkosten gedeckt. Eben auch das Blankopapier. Was übrig bleibt geht zum kleinen Teil an die Ärzte. Das Blankopapier haben ergo die Ärzte bezahlt, indem man die Zuwendungen um die Papierkosten reduziert, ua. Und wenn das nicht reicht macht die AOK z.B. tolle Berechnungen, wie man die Chronikerziffer zurückverlangen kann. Meine KV hat mir mal gesagt, das Papier sei kein Schmierpapier, ich würde es ja schliesslich indirekt bezahlen. Ich glaube meiner KV. Komischerweise verlangen einige Privatkassen den "Gelben Schein" der ja auch ein GKV Formular ist/war.
Ist halt alles nicht ganz einfach alles richtig zu machen.
moose
Ist halt alles nicht ganz einfach alles richtig zu machen.
moose
- RAMöller
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Re: AU bei Pravitpatienten
Damit ist nicht erklärt, warum das GKV Papier, dass die GKV Versicherten bezahlt haben, den PKV Versicherten zustehen sollte.
.Das GKV Honorar des Arztes wurde zwar um die GKV-Ausgaben gemindert, das PKV-Honorar hingegen nicht.
.Das GKV Honorar des Arztes wurde zwar um die GKV-Ausgaben gemindert, das PKV-Honorar hingegen nicht.
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