Mobiler Kartenleser ohne automatisches Löschen?

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HoTsoft
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Mobiler Kartenleser ohne automatisches Löschen?

Beitrag von HoTsoft »

Guten Tag Kollegen,
Wer viele Hausbesuche fährt wie wir auf dem Lande kennt das Zeit-Problem des quartalsweisen Neueinlesens von Versicherungskarten bei den lieben Senioren.
Leider macht unser Hagenuk HML 825 offenbar schlapp.
In Deutschland gibts offenbar aktuell kein Gerät, das die eingelesenen Karten über den Quartalswechsel hinweg speichert, da das nicht den KBV-Normen entspricht.

Kann trotzdem jemand helfen, ob sowas evtl. im Ausland erhältlich ist?
Oder gehen Lesegeräte für andere Berufssparten für unseren Zweck?

Gruß und Dank!
TH
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wahnfried
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Re: Mobiler Kartenleser ohne automatisches Löschen?

Beitrag von wahnfried »

...diese Geräte waren vor zwei bis drei Jahren noch in BaWü zulässig, evtl. auch noch aktuell und für Zahnarztpraxen wohl auch.

Neugeräte gibt es natürlich nicht mehr. ebay-Suche? Dort zur Zeit auch nix derartiges (aber durchaus neue/neuwertige KVK-Lesegeräte stat./mobil, aber stolzer Preis...).

Grüsse, Wahnfried
msey
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Re: Mobiler Kartenleser ohne automatisches Löschen?

Beitrag von msey »

... ich halte die Thematik dieses Threads für sehr bedenklich....

Gruß, MSey
Johnny
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Re: Mobiler Kartenleser ohne automatisches Löschen?

Beitrag von Johnny »

@msey,

:?: :oops:

Johnny
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wahnfried
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Re: Mobiler Kartenleser ohne automatisches Löschen?

Beitrag von wahnfried »

msey hat geschrieben:... ich halte die Thematik dieses Threads für sehr bedenklich....

Gruß, MSey
Hallo,

die Zulässigkeit der "alten" mobilen Lesegeräte in BaWü für Arztpraxen war vor 3 Jahren eine ganz offizielle Sache. Nehmen wir doch mal an, daß HoTsoft aus BaWü kommt. Was ist dann an den sachdienlichen Hinweisen bedenklich? Und wenn HoTsoft nicht aus BaWü käme, so bekommt sie/er hier keine Aufforderung zu unerlaubten Handlungen, sondern ebenfalls nur sachliche Aufklärung.

Es ist korrekt, daß in den meisten KV-Bereichen, diese "nicht-löschenden" mobilen Lesegeräte nicht mehr verwendet werden dürfen. Dies einzuhalten, liegt in der Verantwortung jedes Praxisinhabers. Ob diese Erlaubnis zum Weiterbenutzen der mobilen Lesegeräte alter Spezifikation in BaWü (oder evtl. auch anderswo) aktuell noch gilt, weiß ich nicht. Vielleicht weiß ein in BaWü Niedergelassener Genaueres?

Daß diese Alt-spezifizierten Geräte in Zahnarztpraxen verwendet werden dürfen, ist fast ein satirisches Element (wegen der Häufigkeit von Hausbesuchen in der Zahnmedizin... 8) ). Aber es gibt zumindest keine mir bekannte Bestimmung dagegen.

Grüsse, Wahnfried
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