KVN Diagnose-/ Abrechnungscheck Barmer/ Dt. BKK/ KKH/ hkk

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XRAY
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KVN Diagnose-/ Abrechnungscheck Barmer/ Dt. BKK/ KKH/ hkk

Beitrag von XRAY »

Habe heute ein Schreiben der KVN erhalten zur Plausibilitätsprüfung verschlüsselter Chroniker-Diagnosen fürs Jahr 2015 betreffend Barmer/ Dt. BKK/ KKH/ hkk.
Bei z.B. einmalig angegebener, ggf. auch fachfremder Chroniker-Diagnose möge man prüfen, warum diese in den Folgequartalen ggf. nicht erneut verschlüsselt wurde.
Eine Patientenliste zum Abarbeiten wird online bereitgestellt. Man bedanke sich für die Mithilfe.

Als wären die Gründe des Praxisbesuchs stets die gleichen..., und je mehr man in der Vergangenheit verschlüsselt hat, um die jeweiligen Beschwerden exakt abzubilden,
desto mehr darf man jetzt nachträglich überprüfen... :roll: (ich bemängele weiterhin, dass es in diesem Forum keine kotzenden Smilies gibt... :mrgreen: )

Frustriert, xray
msey
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Re: KVN Diagnose-/ Abrechnungscheck Barmer/ Dt. BKK/ KKH/ hk

Beitrag von msey »

... Daurdiagnosen stehen bei mir immer als DD bzw in der F11 immer unten. Deswegen kann ich die Entrüstung nicht nachvollziehen. Sie werden bei Abrechnung immer übertragen - sofern eingestelt.
msey
Beiträge: 243
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Re: KVN Diagnose-/ Abrechnungscheck Barmer/ Dt. BKK/ KKH/ hk

Beitrag von msey »

Ergänzung: das abgeschnittene Bein bleibt abgeschnitten ( DD bzw F 11 unten) auch wenn der der Patient 10 Jahre später wegen Ohrjucken kommt...( also D bzw F 11 oben)
XRAY
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Re: KVN Diagnose-/ Abrechnungscheck Barmer/ Dt. BKK/ KKH/ hk

Beitrag von XRAY »

Wenn das Amputationsproblem aber keinen Bezug zur Behandlung hat und nicht thematisiert wurde, d.h. Sie nicht bestenfalls den Stumpf des abgetrennten Beines in diesem Quartal versorgten, dann ist es eine anamnestische Dauerdiagnose, welche nicht abrechnungsrelevant ist.

Hierzu gilt m.E. (KVB, "IT in der Arztpraxis"): Unterscheidung von anamnestischen und regelhaft behandlungsrelevanten Dauerdiagnosen
Bei Diagnosen wird in der Regel zwischen anamnestischen und nicht anamnestischen Diagnosen unterschieden. Die anamnestischen Diagnosen sind zwar für die medizinische Dokumentation wichtig, erfüllen aber nur selten die Bedingungen einer Behandlungsdiagnose. (...) Anamnestische Dauerdiagnosen zeichnen sich dadurch aus, dass sie für das Wissen des Arztes und für die Patientendokumentation wichtig sind, aber nicht immer und primär behandlungsrelevant sind. Insofern wäre eine automatisierte Übernahme dieser anamnestischen Dauerdiagnosen in die Abrechnung eines Folgequartals nicht sachgerecht. Dennoch können diese Diagnosen abweichend vom Regelfall behandlungsrelevant sein und sollen dann im Rahmen der Abrechnung übertragen werden können.

Denken Sie bitte aber auch an Krankheiten, die einen dynamischen stadienhaften Verlauf haben, die sich im Schweregrad z.B. verschlechtern (Niereninsuffizienz/ Hepatopathie/ KHK/ Parkinson) bzw. bessern bzw. auch als anerkannte Chroniker-Erkrankung (Depression) remittieren können.

Bei uns wird z.B. angefragt, warum wir einen bestimmten Schweregrad der Erkrankung nicht mehr im Folgequartal kodieren, aber nicht berücksichtigt, dass wir zwischenzeitlich einen anderen Schweregrad festgestellt und verschlüsselt haben.

Im aktuellen KVN-Schreiben wird zumindest deutlich, dass der KV die Diagnoseproblematik einigermaßen bewusst ist: "Denkbar ist, dass die Behandlung im geprüften Quartal keinen Bezug zur chronischen Diagnose hatte".

Nein, entrüstet bin ich nicht, nur gefrustet :P xray
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