Schönen guten Tag.
Da die Abrechnungsstelle der KV uns bei drei Anrufen drei ziemlich widersprüchliche Auskünfte erteilt hat, bitte ich um Hilfestellung bezüglich der Abrechnung der EBM-Ziffern 01602 (Mehranfertigung/ Berichtkopie AN HAUSARZT) bzw. 40144 (Kostenpauschale für Fotokopie/ EDV-technische Abschrift an ANDERE ÄRZTE) und zwar bei unterschiedlichen Szenarien (Gesprächsziffern/ Untersuchungsziffern habe ich mal der Übersicht wegen weggelassen):
1. Erstkontakt im Quartal, Überweisung vom HAUSARZT oder FACHARZT, Brief aber an BEIDE erwünscht bzw. notwendig
- Macht es hier einen Unterschied, inwiefern der Hausarzt oder ein Facharzt der Überweiser ist:
z.B. bei HA-ÜW: Grundpauschale + 40120(2x Porto) + 40144 (z.B. 2 Seiten an FACHARZT)
z.B. bei FA-ÜW: Grundpauschale + 40120(2x Porto) + 01602 (Kopie an HAUSARZT)
... einer der Berichte ist ja durch die Grundpauschale abgedeckt, nur welcher HA/ FA/ Überweiser?
... was ist, wenn - wie häufig - gar keine Überweisung vorliegt?
2. Wiedervorstellung im GLEICHEN Quartal, erneut Berichtspflicht an BEIDE wg. neuer Untersuchung (z.B. chronisch Kranker):
40120 (2x Porto) + 01602 (Kopie an Hausarzt) + 40144 (z.B. 2x Seiten an FACHARZT) GLEICHZEITIG?
3. Und was passiert bei HA-Wechsel innerhalb des Quartals?
erneut 01602 mit anderem HA-Namen angeben?
4. Gibt es etwas was ich gar nicht bedacht habe?
Für Hilfestellung wäre ich dankbar, und meine MFAs erst recht
Viele Grüße und danke fürs geduldige Lesen.
Abrechnungsfragen zu EBM 01602 +/- 40144
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