Sehr geehrte Damen und Herren Doctores,
unter "Freie Dienste" sind in der Tauschbörse weitere 3 Dienste nachzubesetzen. Es handelt sich um den 09.01.2013, 11.02.2013 und den 30.03.2013.
und noch 3 weitere Diesnet
Bitte bewerben Sie sich auf einen der Dienste, sofern es Ihnen möglich ist. Anderfalls muss leider eine Zwangseinteilung seitens der KV erfolgen.
So geht man mit den Ärzten in Niedersachsen um
Gruß
moose
Belangloses
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- wahnfried
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Re: Belangvolles
Hallo,moose hat geschrieben:...unter "Freie Dienste" sind in der Tauschbörse weitere 3 Dienste nachzubesetzen...
Bitte bewerben Sie sich auf einen der Dienste, sofern es Ihnen möglich ist. Anderfalls muss leider eine Zwangseinteilung seitens der KV erfolgen.
bevor man darüber klagt, würde ich mich dafür interessieren, ob der ursprünglich für diese Dienste Eingeteilte am Besorgen von Vertretungen drastisch verhindert wäre, z.B. aufgrund von schwerwiegender Erkrankung oder Tod.
Wenn handlungsfähig erhindert (Umzug oder Praxis-Schließung oder...) wäre es zumutbar, daß der ursprünglich Eingeteilte selbst eine Vertretung besorgt.
Grüsse, Wahnfried
Re: Belangloses
Bei Tod, hier nicht der Fall, ist das kein Problem - da bin ich vorbehaltlos kollegial.
Wer aber eine Kassenpraxis führt und nicht schliesst, der hat egal wie krank, für einen Dienstarzt zu sorgen, das sind die Spielregeln. Die KV könnte sogar dabei helfen. Mitgehangen ist mitgefangen, wer ein ordentliches Kostgeld zahlt bekommt immer einen Vertreter. Hier wurden 6 Dienste bis 3/13 abgegeben - das ist immer planbar. Unsere KV lässt aber schon mal böse Rückenschmerzen als KV Notdienstbefreiung gelten, bei weitere Praxisführung. Auch Angst vor der Nacht werden als Begründung angegeben, keine Dienste zu machen. Und die MVZ haben auch spannende Konstrukte sich aus den Zwangsdiensten zu verabschieden. Das Alles ist ganz und gar unerfreulich, genauso unerfreulich wie die Tatsache, uns zu ZWANGSARBEITERN zu degradieren.
moose
gerade im Zwangsdienst
Wer aber eine Kassenpraxis führt und nicht schliesst, der hat egal wie krank, für einen Dienstarzt zu sorgen, das sind die Spielregeln. Die KV könnte sogar dabei helfen. Mitgehangen ist mitgefangen, wer ein ordentliches Kostgeld zahlt bekommt immer einen Vertreter. Hier wurden 6 Dienste bis 3/13 abgegeben - das ist immer planbar. Unsere KV lässt aber schon mal böse Rückenschmerzen als KV Notdienstbefreiung gelten, bei weitere Praxisführung. Auch Angst vor der Nacht werden als Begründung angegeben, keine Dienste zu machen. Und die MVZ haben auch spannende Konstrukte sich aus den Zwangsdiensten zu verabschieden. Das Alles ist ganz und gar unerfreulich, genauso unerfreulich wie die Tatsache, uns zu ZWANGSARBEITERN zu degradieren.
moose
gerade im Zwangsdienst
- schmidt-dietrich
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- Wohnort: Bezirk KV Hessen: Kassel - 10-Finger-System klappt katastrophal mal wieder ;-) Sorry...
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Re: Belangloses
unglaublich..
Praxis Schmidt-Dietrich
Landgraf-Karl-Straße
34 Kassel /Bezirk KV Hessen
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ab 01.04.2017: T2med ! CIAO CG-AG.
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