LKK HzV Verträge in Bayern: Kündigung zurückgenommen

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Geigenberger
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LKK HzV Verträge in Bayern: Kündigung zurückgenommen

Beitrag von Geigenberger »

Hallo,

die Kündigung der HzV-Verträge in Bayern wurde ja nun von der LKK zurückgenommen:

Die LKK hat einen Anschlussvertrag nach altem Recht mit dem BHÄV abgeschlossen. Im Gegensatz zu dem alten Vertrag wurde eine Fallwertbegrenzung eingeführt:
100,00 € für Rentner
75,00 € für M und F
zusätzlich wird vergütet: alle Vorsorgen, Prä-und Poststationäre Behandlung,
über KV wird zusätzlich abgerechnet: Impfungen und Not/Bereitschaftsdienst

Geltung: Rückwirkend zum 1. Januar, Patienten müssen nicht neu eingeschrieben werden



auch nach zwei Tagen weiß ich noch nicht recht, was ich von dieser Nachricht halten soll.
Zunächst freute ich mich über diese Meldung, aber einige Fragen bleiben doch:

Lohnt sich der Aufwand überhaupt, alle bisherigen Patienten diese Quartals nochmal umzuschreiben??

Ist es nicht insgesamt besser, nach dem ganzen Durcheinander des letzten halben Jahres nun ganz konsequent nur noch mit der KV abzurechnen??

Wird hier nicht nur eine 'kleine Kasse' vorgeschoben, um die gewaltige Infrastruktur der HzV-Abrechnung noch künstlich am Leben zu erhalten??

Ist es nicht sogar rein rechnerisch interessanter, die Zusatzmodule beim Praxis-EDV-Anbieter generell zu kündigen, um Kosten zu sparen??

Die LKK zahlt ja im Rahmen der HzV-Verträge nur 1*/Quartal gut. Es folgen also nun die "drei mageren Quartale". Ein Grund für die LKK, die HzV-Verträge wieder 'aufleben' zu lassen, damit die Kasse nun von diesen "mageren Quartalen" profitiert??

Ist dies überhaupt nicht sowieso alles nur eine Alibi-Funktion, um uns ruhig zu stellen??

Der HzV Vertrag mit der LKK wird lückenlos fortgesetzt - nur so geht das wohl noch nach altem Recht. Oder??

Werden wir nicht im Spätsommer nach endlosem 'Geeiere' mit der AOK feststellen, dass so und so neue Verträge nur nach geltender (sprich aktueller) Rechtslage abgeschlossen werden können. Eigentlich kann's ja auch nur so sein, wozu gibt es denn sonst geltende Gesetze! -> Werden wir also nur 'verar...t'??

Fragen über Fragen!! Und niemand, der Antworten darauf geben kann!
Die Homepage des Hausärzteverbandes: Nach wie vor ein Armutszeugnis! Keinerlei Info!


So wie ich es verstanden habe, laufen die LKK-HzV-Verträge einfach weiter, man muß also im alten (HzV) Modus abrechnen, also die bisherigen KV-konformen Abrechnungs-Eingaben umschreiben. Außer man macht nun von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch.

Sollte man das tun?? Wie verhalten Sie sich????

Viele Grüße
Alfons
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