elektronische Akten bei Übernahme?

Alles rund um das Thema Arztpraxis. Hier ist aber auch Platz für Belangloses, Nebensächliches und Politisches

Moderator: Forum Moderatoren

Antworten
eis
Beiträge: 1
Registriert: Mittwoch 2. September 2009, 13:35
14

elektronische Akten bei Übernahme?

Beitrag von eis »

Bei Praxisübernahme müssen ja bekanntlich die Patientenakten vorerst unter Verschluß. Wie wird das denn bei den elektronischen Akten geregelt? Ich übernehme eine laufende Praxis und werde die Software weiternutzen. Momentan sind wir uns nicht im klaren, wie wir das am besten handeln. Vielen Dank für Tipps im Voraus :)


eis
Igel
Beiträge: 90
Registriert: Dienstag 22. August 2006, 18:43
17

Re: elektronische Akten bei Übernahme?

Beitrag von Igel »

Hallo,
eigentlich ganz einfach: man hospitiert VOR der Übernahme beim Alt-Eigentümer (und behandelt). Das entspricht eigentlich auch der bewährten Praxis. Damit ist man ähnlich einem Angestellten gestellt und hat als Angestellter ("Erfüllungsgehilfe") Zugriffsrecht auf die Daten. Da man aber nun schon zumindest einen Teil der Patienten behandelt hat (und theoretisch in dieser Funktion auch alle Patienten konsiliarisch besprechen konnte), wird dieser Zugriff bei Praxisübernahme dann stillschweigend auf den Rest der Patienten ausgeweitet.
Normalerweise hängt man einige Zeit vorher ja auch einen gemeinsamen Hinweis auf die Praxisübernahme im Wartezimmer aus. Auf diesem sollte dann auch vermerkt sein, dass der Übernehmende bereits in der Alt-Praxis tätig ist. Wer sich nicht mehr in der Praxis weiterbehandeln lassen möchte, hat in dieser Zeit Gelegenheit, seine Daten noch vom Alt-Eigentümer dem zukünftig behandelnden externen Kollegen übermitteln zu lassen bzw. kann seinen Willen kundtun, dass die Daten nicht weitergegeben werden.
Um sicher zu gehen, kann man sich den Aushang ja aufheben.
viele Grüße vom Igel
Frankolas
Beiträge: 243
Registriert: Sonntag 18. Januar 2009, 11:07
15
Wohnort: Stralsund
Hat sich bedankt: 30 times
Bedankt: 23 times

Re: elektronische Akten bei Übernahme?

Beitrag von Frankolas »

Wenn man da gaaanz sicher gehen will, schlage ich folgendes vor.

Der Alteigentümer sichert sich die Daten. Nimmt diese mit nach Hause. Die Patienten rennen mit nem USB-Stick zum Alteigentümer und holen sich dann die Daten per BDT-Export und der Neueigentümer importiert diese dann auf die gleiche Weise. Höchst unpraktisch das Ganze.
Achso, der Neueigentümer muss natürlich trotz Lizenzübernahme alle Patientendaten bei sich löschen. :lol:

Ich habe auch eine elektronisch geführte Praxis vor 5 Jahren übernommen. Kein Mensch, Patient oder Angehöriger oder weggelaufener Patient oder dessen Angehöriger haben da irgendwie nachgefragt. Im Gegenteil, selbst die Arztwechsler waren froh, dass sie ihre Daten von mir komplett und komplikationslos für den weiterbehandelnden Kollegen mitbekommen haben. Die Anderen hats eh nicht gestört. Diese Sache mit der doppelten Aktenschrankführung ist ein juristisches Konstrukt, das nicht praktikabel ist. :!:

Man muss eben auch mal " die Butter bei die Fische lassen" können. sonst wie Igel. :!:

Gruß Frank
Kasimir
PowerUser
Beiträge: 1618
Registriert: Mittwoch 11. Mai 2005, 20:23
18
Wohnort: Land Brandenburg
Hat sich bedankt: 3 times
Bedankt: 23 times

Re: elektronische Akten bei Übernahme?

Beitrag von Kasimir »

Entschuldigung, wenn ich diesen uralten Thread wieder aufmache.

Wie würden die Kollegen verfahren, wenn das mit dem oben genannten vorübergehenden parallelen Mitlaufen des neuen mit dem alten Arzt nicht klappt?
Ich höre Ende des Jahres auf (Hurra) und es könnte sich evtl., womit ich nie gerechnet hätte, ein neuer Arzt finden, der weitermachen will. Er würde jedoch erst anfangen können, weil sein alter Krankenhausvertrag noch läuft, wenn meine KV-Zulassung schon beendet ist.

Einfach eine Lizenzumschreibung dürfte mit dem Patientengeheimnis kollidieren.
Wenn aber der neue Kollege aber mit einer neuen "leeren" Praxissoftware seiner Wahl anfängt, und auf einem separaten PC meine alten Patientendaten hätte und er sich verpflichtet, diese nur einzusehen, wenn der Patient einverstanden ist, dann ist das doch fast so, wie die früher praktizierte 2-Schränke-Regelung, oder?
Gut, man kann nicht sicher sein, dass der Neue nicht doch mal in "fremde" Akten guckt - aber das konnte man im analogen Zeitalter mit der o.g. 2-Schränke-Regelung ja auch nicht...
Viele Grüße
Kasimir
moose
Beiträge: 559
Registriert: Sonntag 29. November 2009, 19:42
14
Bedankt: 1 time

Re: elektronische Akten bei Übernahme?

Beitrag von moose »

Die vorgeschriebene Vorgehensweise ist weltfremd und nicht machbar. Sie wird auch in kaum eine Praxisübergabe so gehübt werden. Ich habe das noch nie erlebt.
Unfug, fern jeder Wirklichkeit.
mooswe
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste