Hallo, dies ist mein erster Beitrag hier.
Ich bin niedergelassener Hausarzt in einer hausärztlichen Praxisgemeinschaft in Hessen, die aus 2 Gemeinschaftspraxen und 2 Einzelpraxen (insges. also 6 Ärzten) besteht.
Wir vertreten uns im Urlaubs- und Krankheitsfall regelmäßig gegenseitig, wobei wir darauf achten, daß der Anteil der Vertretungsscheine einer Praxis 20 % des Gesamt-scheinvolumens der Praxis nicht übersteigt.
In diesem Quartal wird es urlaubsbedingt erstmals vermutlich das Problem geben, daß wir zu viele Vertretungsscheine ansammeln, also wahrscheinlich deutlich mehr als 20 % des jeweiligen Gesamtscheinzahl der einzelnen Praxen.
Kennt jemand die genauen Bedingungen, die zu beachten sind oder hat evtl. auch eine verlässliche Quelle, wo man entsprechende Informationen zu den Vorschriften und Möglichkeiten herbekommen kann (außer per Direkt-Auskunft bei der KV)?
Ich wäre für Informationen sehr dankbar,
Rimbo
Praxisgemeinschaft - Vertretungsscheine
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Re: Praxisgemeinschaft - Vertretungsscheine
Hallo,
meines Wissens sind diese 20% nur ein 'Aufgreifkriterium' für eine Auffälligkeit und führt dann zunächst nur zur weiteren Überprüfung.
Wenn Sie korrekt arbeiten, sollten Sie nichts zu befürchten haben, wenn dann überprüft wird, ob diese hohe Zahl an Vertretungsscheinen wirklich durch einen realen Urlaub (und nicht durch willkürlich kurze Abwesenheitszeiten einzelner Partner[z.B.: Ein Patient an einem Tag bei zwei Ärzten usw.]) entstanden sind. Ihnen kann ja niemand den Urlaub verbieten und Ihren Patienten niemand den Arztbesuch beim Urlaubsvertreter - und korrekt abrechnen dürfen - ja müssen - Sie diesen Fall ja! Hier sind Sie dann in einer monetär recht lukrativen Zwickmühle . Auch ich hatte dieses unangenehme Problem bereits, das dann erst vor dem Sozialgericht zu meinen Gunsten entschieden worden ist.
Auch hier zeigt sich die Verrücktheit des Abrechnungssystems: Je mehr Urlaub Sie machen, umso mehr Geld verdienen Sie .
Alfons Geigenberger
meines Wissens sind diese 20% nur ein 'Aufgreifkriterium' für eine Auffälligkeit und führt dann zunächst nur zur weiteren Überprüfung.
Wenn Sie korrekt arbeiten, sollten Sie nichts zu befürchten haben, wenn dann überprüft wird, ob diese hohe Zahl an Vertretungsscheinen wirklich durch einen realen Urlaub (und nicht durch willkürlich kurze Abwesenheitszeiten einzelner Partner[z.B.: Ein Patient an einem Tag bei zwei Ärzten usw.]) entstanden sind. Ihnen kann ja niemand den Urlaub verbieten und Ihren Patienten niemand den Arztbesuch beim Urlaubsvertreter - und korrekt abrechnen dürfen - ja müssen - Sie diesen Fall ja! Hier sind Sie dann in einer monetär recht lukrativen Zwickmühle . Auch ich hatte dieses unangenehme Problem bereits, das dann erst vor dem Sozialgericht zu meinen Gunsten entschieden worden ist.
Auch hier zeigt sich die Verrücktheit des Abrechnungssystems: Je mehr Urlaub Sie machen, umso mehr Geld verdienen Sie .
Alfons Geigenberger
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Re: Praxisgemeinschaft - Vertretungsscheine
Hallo und vielen Dank für die Antwort,
um diese Fragestellung endgültig zu klären, bleibt wahrscheinlich wirklich nur die Anfrage an die KV mit der Bitte um eine rechtsverbindliche schriftliche Stellungnahme, die dann hoffentlich auch abgegeben wird.
Rimbo
um diese Fragestellung endgültig zu klären, bleibt wahrscheinlich wirklich nur die Anfrage an die KV mit der Bitte um eine rechtsverbindliche schriftliche Stellungnahme, die dann hoffentlich auch abgegeben wird.
Rimbo
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Re: Praxisgemeinschaft - Vertretungsscheine
Hallo,
das viel größere Problem ist, daß Vertretungsfälle kein eigenes Regelleistungsvolumen auslösen, sondern aus der Differenz zwischen Ordinationsgebühr + evtl. Chronikerzuschlag und dem RLV der Orignalfälle honoriert werden.
Da es wohl nicht schwer sein dürfte, die RLVs mit eigenen Leistungen nicht nur zu füllen, sondern zu überschreiten, werden die Vertreterfälle im Prinzip gar nicht mehr bezahlt...
MfG
M.O.
das viel größere Problem ist, daß Vertretungsfälle kein eigenes Regelleistungsvolumen auslösen, sondern aus der Differenz zwischen Ordinationsgebühr + evtl. Chronikerzuschlag und dem RLV der Orignalfälle honoriert werden.
Da es wohl nicht schwer sein dürfte, die RLVs mit eigenen Leistungen nicht nur zu füllen, sondern zu überschreiten, werden die Vertreterfälle im Prinzip gar nicht mehr bezahlt...
MfG
M.O.
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Re: Praxisgemeinschaft - Vertretungsscheine
Wie kommen Sie darauf, daß Vertretungsfälle kein RLV auslösen?
Das stimmt so (Gott sei Dank) nicht, es ist lediglich so, daß nur 50% des Honorars 03121 etc und kein Chronikerzuschlag abgerechnet werden kann.
Gruss, Rimbo
Das stimmt so (Gott sei Dank) nicht, es ist lediglich so, daß nur 50% des Honorars 03121 etc und kein Chronikerzuschlag abgerechnet werden kann.
Gruss, Rimbo
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