Hallo
mir ist mal wieder das Thema "Praxisgebühr sind Einnahmen und kein durchlaufender Posten" untergekommen.
Es gibt da ja dieses Schreiben vom Finanzministerium, und alle, insbesondere natürlich die Steuerberater, brabbeln das fleissig nach im Netz.
Ich bin ja nun wirtschaftlich eher unbedarft, was ja schon, wenn auch nicht zwingende, so doch hinreichende Bedingung für diesen Beruf ist.
Ich sag also mal, ich nehm 5000 Euro Praxisgebühr im Quartal ein und zahl dafür später 1000 Euro Einkommensteuer. Nur mal so als Beispiel.
In gut einem halben Jahr krieg ich die 5000 Euro von meinem KV-Honorar wieder abgezogen, bei der Quartalsabrechung. Kennen wir alle. Das Geld ist wieder weg.
Wie vom Erdboden verschwunden. Die Steuern zahl ich aber trotzdem??? Wie geht das? Wieso darf das so sein?
Hab ich irgendwo einen Denkfehler? Mach ich irgendwas falsch? Kenn ich irgendeinen Trick nicht? Seh ich den Wals vor lauter Bäumen nicht?
Schöne Ostern noch. Ich weiß, ich sollte mich mit was Anderem beschäftigen....
Praxisgebühr versteuern
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Re: Praxisgebühr versteuern
... in Ihrer Steuererklärung führen Sie alle Einnahmen auf, egal ob von der KV oder der Kasse oder als Bareinnahme via Praxisgebühr. Auf diese Einnahmen zahlen sie Ihre Steuern.
Die von Ihnen eingenommenen Praxisgebühren führen zu einer Minderung der KV-Zahlung.
Per Saldo bleibt's gleich.
A. Geigenberger
Die von Ihnen eingenommenen Praxisgebühren führen zu einer Minderung der KV-Zahlung.
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A. Geigenberger
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Re: Praxisgebühr versteuern
Ich glaube, jetzt hab ichs.
Es wird quasi ein Teil meines KV-Honorares zur Praxisgebühr.
Die Praxisgebühr kann man als Vorschuss auf mein KV-Honorar sehen.
Denn ich ich benutze das Geld ja und lege es nicht in die Ecke und bringe es einmal im Quartal zur Krankenkasse.
Ja. ich glaub jetzt hab ichs...
Es wird quasi ein Teil meines KV-Honorares zur Praxisgebühr.
Die Praxisgebühr kann man als Vorschuss auf mein KV-Honorar sehen.
Denn ich ich benutze das Geld ja und lege es nicht in die Ecke und bringe es einmal im Quartal zur Krankenkasse.
Ja. ich glaub jetzt hab ichs...
- schmidt-dietrich
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Re: Praxisgebühr versteuern
Tja, ist auch ein völlig umständlich-bürokratisches Verfahren, was m.M. nichts gebracht hst (die Kassengebühr von 10€) ...
Wird ja leider nicht abgeschafft, obwohl Studien besagen, wie unnötig weil Steuerungsfunktion HA = Lotse nicht funktioniert, wenn davon x-Pat. befreiht sind...
Und wir haben den Ärger, die Kassiererei und Lauferei zur Bank. Raffiniert von unseren Oberen
GLGL
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Praxis Schmidt-Dietrich
Landgraf-Karl-Straße
34 Kassel /Bezirk KV Hessen
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ab 01.04.2017: T2med ! CIAO CG-AG.
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