Beim Aufrufen der Heilmittelverordnung direkt oder aus abgespeichertem Formular kann das Eintragskreuz bei "Behandlungs-Bericht" weggelassen oder weggekreuzt werden, ohne dass das "Gegenkreuz'" gesetzt wird.
Dies sei nach den Heilmittelrichtlinien seit vielen Jahren nicht zulässig (wurde ich belehrt...).
Bei "Hausbesuch" und "Erst-/Folgeverordnung" geht nur der "Kreuz-Wechsel". So müsse es beim "Behandlungs-Bericht" auch sein...
Grüsse, Wahnfried
Heilmittelverordnung "Berichts-Kreuz"
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- wahnfried
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