Vor der Erstellung von Privatrechnungen muss eigentlich überprüft werden, ob bei bestimmten Patienten (z.B. alle Jugendlichen/Kinder) ein abweichender Rechnungsempfänger (z.B. Erziehungsberechtigter) eingetragen ist.
Es gibt derzeit keine Möglichkeit, dieses Feld über eine Abfrage auszuwerten (wer ist unter 18 Jahre alt und hat keinen Eintrag im Feld "abw. Rechnungsempfänger").
Damit bleibt nur die aufwändige Suche von Hand, bzw. der erneute Rechnungsdruck, wenn beim Versenden der Fehler auffällt.
Privatrechnungen - abw. Rechnungsempfänger nicht abfragbar
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