Dosierungshinweis bei neuer Verordnung

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lcer
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Dosierungshinweis bei neuer Verordnung

Beitrag von lcer »

Hallo liebes Forum,

Folgendes Problem tritt auf, wenn man keine formalisierte Dosierung eingebn möchte - sondern dafür das Medikamenthinweis-feld nutrzen möchte (z.B. "stündlich linkes Auge" - Augenärzte sind halt schwierig).


Folgende Situation:

Im Formular "Verordnung" ist unter Strg-E die Kreuze für Allgemein/Informationszeilen beide gesetzt.

Im Formular Verordnung wird per Strg-N ein neues Medikament wird verordnet, welche noch keine Dosierungsangaben enthält.

Im unteren Bereich wird auf Dosierung doppelt geklickt.


Variante A:

Die erscheinende Auswahlliste wird abgebrochen da sie (für Äugenärzte) unpassende Vorgaben enthält.

Im Formular "Medikamentenbehandlung bearbeiten" sind Dosis und Hinweis jetzt leer.

Es wird nur ein Hinweis eingetragen - keine Dosierung.

Das Formular wird mit Enter bestätigt.

Der Dosierungshinweis ist NICHT in die Dosiszeile übernommen und NICHT im Rezept ausgedruckt.



Variante B:
Man wählt man einen Eintrag der Auswahlliste z.B. (0-0-0-1).
Man löscht Formular "Medikamentenbehandlung bearbeiten" die Dosierungseinträge per Hand aus den Dosisfeldern.
Man trägt einen Hinweis ein.

Der Dosierungshinweis ist in die Dosiszeile übernommen und im Rezept ausgedruckt.


Es wäre zu wünschen, die Funktion dahingehend korrigiert wird, dass auch ein alleiniger Hinweis auf dem Rezept ausgedruckt werden kann.

Dies wäre nämlich für kompliziertere Dosierungsanweisungen wichtig:

"stündlich linkes Auge"
"2 Tage 2x täglich beidseits"

Nebenbei wäre es schön, wenn die Auswahlliste für die Dosierungseinträge für Augenärzte erweitert werden könnte. Für Tabletten gibt es nämlich nur einen Mund in der Mitte des Gesichts, für Augentropfen ein rechtes und ein linkes Auge. Statt 0-0-0-1 wäre z.B. 0-0-0-R oder 0-0-0-L erforderlich.

habe das per Email auch schon an TM geschickt.

Grüße

Christoph
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Kühl, Telse
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Re: Dosierungshinweis bei neuer Verordnung

Beitrag von Kühl, Telse »

Hallo Icer,

danke für die konstruktiven Hinweise, die ich gern beantworten möchte.
Zum Juli Update sind in Bezug auf die Dosierungseingaben folgende Korrekturen/Erweiterungen/Verbesserungen in Arbeit:

- Die Auswahlliste der Dosierungen wird editierbar
- Die Auswahlliste kann deaktiviert werden (so dass der Einsprung immer direkt auf die Maske "Medikamentenbehandlung bearbeiten" stattfindet)
- Die Eingabe der Dosierung (im unteren Bereich stehend) kann über einen neuen Hotkey erfolgen (ebenso auch der Einsprung in den Einnahmehinweis und in die Infozeile)
- Doppelklick in die Spalte "Einnahme Hinweis" ruf direkt die Maske "Medikamentenbehandlulng bearbeiten" auf und der Cursor steht in dem Feld "Hinweis"
- Einnahmehinweise werden auch dann ausgedruckt, wenn sonst keine Dosierung hinterlegt ist (was Sie ja auch als Fehler festgestellt hatten)
Viele Grüße,
Telse Kühl
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mschiller
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Re: Dosierungshinweis bei neuer Verordnung

Beitrag von mschiller »

Liebe Frau Ramm,

welches Juli-Update?????? Ich werd leicht hysterisch gerade. Ich hab das letzte Update mit Hängen und vielem Würgen installiert. So schlimm war es noch nie. Und jetzt ist von einem Juli-Update die Rede? was ist das denn? Ich dachte ich hab ein viertel Jahr meine Ruhe. Wär es denn bitte bitte bitte nicht möglich das nicht mit einem kompletten Update zu reparieren, sondern mit einer kleinen schicken reperatur-exe??? Bitte, es war wirklich schlimm diesmal.
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wahnfried
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Re: Update-Management und Hysterie

Beitrag von wahnfried »

mschiller hat geschrieben:Liebe Frau Ramm,

welches Juli-Update?????? Ich werd leicht hysterisch gerade.
Hallo mschiller,

daß Ende Juli ein Ergänzungs-Update für die Neue Verordnung an alle Praxen geschickt wird, wissen wir von Frau Ramm doch schon einige Zeit und Viele hier haben deswegen entschieden, in der Praxis bis dahin nichts upzudaten.

Die Schwierigkeiten beim jetzigen Update hängen m.E. insbesondere mit dem Deinstallieren der bisherigen Ifap-Version und dem Neuinstallieren des IPC3 zusammen, das sollte beim Juli-Update nicht mehr vorkommen, wenn davor auch schon der IPC3 installiert ist. Wer auf Testsystem die Version 12.3.1. über vorbestehendes 12.2.1. installiert, kann ja die möglichen Schwierigkeiten schon mal ausloten. Hier fand ich die Prozedur beim Einspielen der Testversion zwar etwas zeitaufwendig und wegen des anschließenden Ifap-Aktivierungs-Generves an einigen Stellen ausgebremst, das kürzliche Update auf 12.3.1. verlief dann aber (auf Test-Rechner) unproblematisch - und habe auch seitdem kein Ifap-Aktivierungs-Generve mehr...

weniger für mschiller als für die anderen Leser:

Weiterhin ist meine dringende Empfehlung an Alle, eine solche Test-Installation zum Einüben und ggfs Abrechnen als Einzelplatzversion von TurboMed auf einem Windows-Client des Praxis-Netzwerkes (dann Spiegelung PraxisDB über Netzwerk möglich - ansonsten bei nicht am Praxis-Netzwerk angeschlossenen Rechner: Kopie der PraxisDB mit Windowsmitteln auf Datenträger und diesen am Einzelplatz einkopieren oder als PraxisDB-Ordner definieren) bereitzustellen - habe dies bei einem befreundeten Kollegen mit Zweiplatzanlage inzwischen als Minimalvariante per telef. Anleitung realisiert, so dass er die Neue Verordnung und Abrechnung auf dem Einzelplatz-TM (mit Netzwerk-Anschluß zum regelmäßigen Spiegeln der PraxisDB) testen und dort abrechnen kann (dafür bis zur Entscheidung über Update auch auf dem Server eben an diesem Arbeitsplatz keine Eingaben machen kann, nur Daten bis zum Spiegelungszeitpunkt ansehen...). Rückschritt auf 12.2.1. wäre leicht möglich nach sachgerechtem Deinstallieren des IPC3, da der TurboMed-12.2.1.-Ordner vorher kopiert wurde. Die Abrechnung ist dort inzwischen bereits bei der KV...

Grüsse, Wahnfried
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wahnfried
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Re: Maßnahmen für "Später-Updater"

Beitrag von wahnfried »

wahnfried hat geschrieben:
mschiller hat geschrieben:Liebe Frau Ramm,

welches Juli-Update?????? Ich werd leicht hysterisch gerade.
Hallo mschiller,

daß Ende Juli ein Ergänzungs-Update für die Neue Verordnung an alle Praxen geschickt wird, wissen wir von Frau Ramm doch schon einige Zeit und Viele hier haben deswegen entschieden, in der Praxis bis dahin nichts upzudaten.
Für die "später-Updater":

Was ist zu beachten, um "AVWG-konform" zu verordnen?

1) es dürfen keine Zusätze wie "wohl zuzahlungsfrei" o.ä. eingedruckt werden. Das kann man vom angezeigten Kassenrezept per "Strg+E" in den Zusatzeinstellungen deaktivieren - scheint nur an einem Arbeitsplatz nötig zu sein (sofern die Formulare vom Server bezogen werden? Besser: überprüfen...). Danach können aber bei der Übernahme von Altverordnungen die früher eingedruckten derartigen Hinweise weiter auftauchen, da müssen die MFA darauf getrimmt werden, sowas zu löschen!

2) PZN dürfen nur bei gesetztem "nec aut idem"-Kreuz eingedruckt werden. Also muß mindestens die Voreinstellung unter von der Kassenrezeptansicht aufgerufenen Formulareinstellungen/Zusatz deaktiviert werden (sofern überhaupt benutzt), daß die PZN generell eingedruckt werden solle. Ansonsten wäre darauf zu achten, bei welchen Medikamenten beim Aufruf aus der Eigenen Liste der Medikamenten die PZN noch eingetragen wird, um neu zu entscheiden, ob dies per "nec-aut-idem"-Kreuz legalisiert werden soll (muß dann aber bis zum ersten Verordnen per Neuer Verordnung bei jedem betroffenen Patienten jeweils händisch gesetzt werden!!) oder ob in den Eigenschaften des Medikamenten-Eintrages das Kreuz bei "Name nicht eindeutig" entfernt werden soll.

3) die Berücksichtigung der Rabattverträge kann über den parallel laufenden MMI-Pharmindex (Gelbe Liste) erfolgen, wird dort die Krankenkasse des Patienten ausgewählt, sind die Rabattvertragsmedikamente mit einem "R" markiert. Vorteil: viele Medikamente sind abgebildet, generell Teilbarkeitsinformation - seit Jahren schon, man kann in JEDEM Arbeitsschritt von TurboMed nachsehen, ohne diesen zu verlassen (Aufruf der AMDB innerhalb von TurboMed funktioniert aber nicht überall...)

4) ansonsten möglichst die Präparate wiederverordnen, die die Patienten beim letzten Mal in der Apotheke anstelle des echt Rezeptierten ausgehändigt bekommen hatten - damit dürfte in aller Regel das Rabattvertragsproblem berücksichtigt sein. Also fragen die MFA die Patienten, ob ein Austausch durch die Apotheke erfolgte (sehr oft bringen die Patienten ja auch einen Packungsteil davon mit..., dann erübrigt sich meist die Frage).

Habe ich etwas Wichtiges vergessen?

Grüsse, Wahnfried
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