Praxisübergabe und EDV-Daten -- Datenschutz!?

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Geigenberger
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Praxisübergabe und EDV-Daten -- Datenschutz!?

Beitrag von Geigenberger »

Hallo,

wer hat sich eigentlich schon einmal Gedanken gemacht über das Problem 'Praxisübergabe und EDV-Daten'?

Soweit ich informiert bin, dürfen bei einer Praxisübergabe nur die Patientendaten an den Praxisnachfolger weitergegeben werden von den Patienten, die 'zum Ausdruck bringen' (z.B. durch weiteres Erscheinen in der alten Praxis), daß sie auch vom Praxisnachfolger behandelt werden wollen.

Wie soll das mit den Daten, die z.B. in TurboMed gespeichert sind (inclusive der gescannten Befunde!) realisierbar sein??

Wenn man noch einen Schritt weiter geht, wird das Problem noch größer: Wie kann ein Praxisinhaber, der in einer Praxisgemeinschaft (nicht Gemeinschaftspraxis!) arbeitet, dieses Problem juristich korrekt lösen? Es mag ja noch funktionieren, daß es die _bestehende_ Praxisgemeinschaft schafft, die Daten mit TurboMed juristisch korrekt zu trennen (wenn man ehrlich ist, ist das in der Praxis aber aber auch schon nicht möglich!), aber nach der Übergabe einer Einzelpraxis aus dieser Praxisgemeinschaft heraus an einen Praxisnachfolger sehe ich keine Möglichkeit, seine Daten an den Nachfolger weiterzugeben, ohne sich des Bruchs der ärztlichen Schweigepflicht schuldig zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
Alfons Geigenberger
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