Das ist soweit richtig - und sowohl Aussage der KV als auch der nicht-TM TI-Experten die den Konnektor bei uns installiert haben sowie der CGM-TI Hotline.Die "Erstattungsprüfung" erfolgt automatisch über die Abrechnungsdatei(en). Damit das aber funktioniert, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Getrennte Abrechnungsdateien pro Betriebsstätte
2. Jede Betriebsstätte benötigt eine SMC-B
Es gibt aber ein riesengroßes Problem:
Im Turbomed kann man (Stand 18.2.2) die SMC-B in den Praxisdaten zuordnen. Diese Einstellung scheint für die ganze Praxis zu gelten - man kann also der Betriebsstätte der Praxis keine spezielle SMC-B zuordnen! Damit sind alle Prüfnachweise, die die TI generiert nur einer SMC-B zugeordnet und die KV bekommt nix von der zweiten Karte mit. Pech bei der Erstattung der Kosten!
Ich deshalb habe bisher einmal im Quartal die SMC-B für die Praxis geändert - damit von beiden Karten Prüfnachweise generiert werden.
Laut TI-"Experten" müsste im Infomodel für jede Nebenbetriebsstätte ein Mandant angelegt werden, Turbomed sieht aber nur einen Mandanten pro Praxis vor. Damit gehen die Meinungen von CGM-Turbomed und CGM-TI auseinander....
Grüße
lcer