Datenschutzverordnung - Markierung Patienten

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Krichbaum
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Re: Datenschutzverordnung - Markierung Patienten

Beitrag von Krichbaum »

baerdoc hat geschrieben:
kalli hat geschrieben:... Also lässt man besser Jeden in der Praxis einmal vorsorglich unterschreiben. Einscannen, Desktopsymbol.

Wie geht das vom Ablauf her am einfachsten?
Mein Plan dafür:
1.) Information des Patienten an der Anmeldung über die Datenschutzverordnung per Aushang.
2.) Aufruf eines (selbst erstellten) TurboMed-Formulars über einen Button in der TM-Symbolleiste
3.) Übergabe der Patientendaten durch das Turbomed-Formular an ein (selbst erstelltes) PDF-Formular mit den rechtlich notwendigen Infos zum Datenschutz + digitalem Unterschriftenfeld.
4.) Patient auf Unterschriften-Pad unterschreiben lassen und in PDF einfügen.
5.) Abspeichern des PDF in der Patientenakte und auf Wunsch Ausdruck für den Patienten.
6.) TM-Formular legt ein Symbol zur erfolgten Datenschutzerklärung auf dem Desktop an und schließt die Dokumentation -> Zeigt bei späteren Besuchen der Anmeldung, dass bereits eine Datenschutzerklärung vorliegt

Punkt 1,2,3,5,6 sind eigentlich recht einfach zu programmieren und sollten im Ablauf nur ca. 2-3 Mouseclicks erfordern.
Zu Punkt 4 suche ich gerade ein preiswertes Unterschriften-Pad, das man einfach einbinden und konfigurieren kann. Falls jemand Vorschläge hat, bitte melden.

PS: Bin mal gespannt, ab wann CGM-Turbomed ein kostenpflichtiges Zusatzmodul für die Datenschutzdokumentation anbietet - Vielleicht bin ich ja schneller :-)

Genau so macht es jetzt die Compugroup und bedient sich dabei eines "signpads" von Stepover, welches sie zum gleichen Pries verkauft wie es Stepover anbietet (oder das war nur der Messepreis...)
Forti
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Re: Datenschutzverordnung - Markierung Patienten

Beitrag von Forti »

Wirtschaftlichkeit Pad?

Kostet einige hundert Euro, ersetzt nicht den Zeitaufwand.
Alternative: A5-Bogen, Unterschrift, Ablage (oder Scan als PDF/A oder TIF mit qual. Signatur der erfassenden Person - Revisionssicherheit). Kostet pro Blatt böse gerechnet 5ct inkl. Toner. Zeitaufwand ist gleich -> 1.000 Einwilligungen = 50 Euro.

So oder so sind ja an die Archivierung der Unterlagen per "Ersetzendem Scannen" im Gesundheitswesen gewisse Anforderungen gestellt: https://www.bsi.bund.de/DE/Publikatione ... x_htm.html


Mal so ein paar Mutmaßungen ohne Rechtsverbindlichkeit:

Zunächst einmal ist für DSGVO-konforme Einwilligung m.W. keine Form vorgeschrieben. Allerdings ist es für die Beweisbarkeit sinnvoll, einen Nachweis zu führen. Ein Eintrag ist ein Anscheinsbeweis, eine einfache Unterschrift natürlich optimal - auch wenn selbst diese angefochten werden könnte, wenn Pat. nur "zwischen Tür und Angel" ohne aktive Information unterschrieben haben will.
Und warum bei Kassenpat. eine (widerrufliche!) Einwilligung einholen? Solange es sich um die gesetzlichen Leistungen handelt, wäre ein Widerruf ein lästiges Problem - zumindest solange die Einwilligung nicht nur ergänzend und explizit unter Einschluss der ohnehin bestehenden Rechtsgrundlage nach DSGVO/BDSG stattgefunden hat. Schließlich ist dann eine neuerliche Belehrung erforderlich. Und eine Willigung einzuholen für etwas, was ohnehin erlaubt ist, ist wiederum eine überflüssige Datenerhebung - rechtmäßig?

Bei Wahlleistungen und Privatpat. sieht es natürlich anders aus.

Nur... wenn es um die berufliche Schweigepflicht als solche geht, insbesondere Übermittlung an Dritte usw., ist Datenschutz nach BDSG/DGSVO nicht allein betroffen. Und da sind wir wieder bei Schriftform. Wird diese wirklich rechtssicher per Pad eingeholt? Vielleicht, aber was passiert dann? Sicheres PDF/A, das mittels Signatur nochmals bestätigt und dann revisionssicher abgelegt wird? (Bestätigung der Echtheit: eHBA oder qual. Signatur der einholenden Person (MFA)).

Bevor ich da an ein Unterschriftenpad denke, würde ich mir Gedanken um die grundlegenden Aspekte machen. Nur so als Idee aus dem Tagesgeschäft heraus...

VG
Forti
--
Beste Grüße
Forti
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