Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung: Fernwartung

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XRAY
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Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung: Fernwartung

Beitrag von XRAY »

Heute hat uns CGM unaufgefordert und unkommentiert eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-DVO für Fernwartung zugesandt.
Als würde wir den Sch... brauchen. Lachhaft, TM zeichnet sich nur durch immer neue Bugs aus, auch bei Medistar kotzen hier in der Region einige Kollegen richtig ab :roll:
Johnny
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Re: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung: Fernwartung

Beitrag von Johnny »

Hallo XRAY,
habe ich auch bekommen :evil:
Was soll ich damit? Bin doch gar nicht im Internet mit meinen Praxisrechnern 8)
Ist dies jetzt ein Zwangsneuzusatzvertrag?
Mir kommt diese Gebahren ähnlich vor wie dies bei den Banken gang und gäbe ist! :mrgreen:

Gruß aus Kiel
Johnny
JueHof
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Re: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung: Fernwartung

Beitrag von JueHof »

XRAY hat geschrieben:Heute hat uns CGM unaufgefordert und unkommentiert eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-DVO für Fernwartung zugesandt.

Diese Post habe ich zwar (noch) nicht bekommen, aber vor zwei Tagen eine eMail von CGM, die das angekündigt hat.

Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es um eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit Bezug auf die Europ. Datenschutzverordnung, um zukünftig datenschutzkonforme Fernwartungen durch CGM oder einen Servicepartner zu ermöglichen.
Eine derartige Vereinbarung war auch in den Begleitunterlagen zur Installation der TI enthalten (vielleicht habe ich deswegen keine weitere Ausfertigung mehr bekommen). Darin werden lediglich die rechtlichen Rahmenbedingungen i.S. des Datenschutzes definiert, von einer kostenpflichtigen Auftragserteilung lese ich da nichts. Quasi eine Ergänzung der AGB´s.

Ist ja auch irgendwie logisch/sinnvoll, da aufgrund dieser besch.... Datenschutzverordnung eine Fernwartung ohne so eine Vereinbarung nicht mehr möglich wäre bzw. eine Verstoß gegen den Datenschutz darstellen würde.

Beste Grüße,
J. Hofmann
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RAMöller
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Re: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung: Fernwartung

Beitrag von RAMöller »

Ich denke auch, dass diese Vereinbarung ein reiner Verwaltungsakt ist.
Langfristig wird man ohne Vertrag das Programm wohl nicht mehr bedienen können :-)
Kasimir
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Re: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung: Fernwartung

Beitrag von Kasimir »

Man muss das Ding ja nur zurückschicken, wenn man auch Fernwartung zulassen will.
Bei mir ist das Praxissystem auch nicht am Internet, also ist die Vereinbarung erst einmal gegenstandslos, denn ohne dass CGM Zugriff auf unsere Daten hat, ist CGM freilich ja auch kein Auftragsdatenverarbeiter.

Wichtig ist es dagegen, mit der Instanz, die für die Praxismitarbeiter die monatlichen Lohnabrechungen usw. macht, eine solche Vereinbarung abzuschließen, denn dort gehen Personendaten über den Tisch.
Viele Grüße
Kasimir
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Lazarus
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Re: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung: Fernwartung

Beitrag von Lazarus »

Es gibt verschiedene Fernwartungsmöglichkeiten bei CGM. Einige sind nicht kostenpflichtig, werden aber angeboten, wenn die Störung z.B. softwarebedingt ist. Ohne vorherige Vereinbarung geht es wohl nicht. Es könnte also auch für Leute interessant sein, die keinen Level 2,3,4 oder 5 Support brauchen.
Wir hatten vor einiger Zeit einen derartigen Fall, bei dem CGM eine Fernwartung "for free" gemacht hat. (Sorry, ich hab´s vergessen was es war, wir hatten in letzter Zeit einige Wartungen wegen der TI, da kommt man etwas durcheinander).
mhh
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Re: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung: Fernwartung

Beitrag von mhh »

Lazarus hat geschrieben:Es gibt verschiedene Fernwartungsmöglichkeiten bei CGM. Einige sind nicht kostenpflichtig, werden aber angeboten, wenn die Störung z.B. softwarebedingt ist. Ohne vorherige Vereinbarung geht es wohl nicht. Es könnte also auch für Leute interessant sein, die keinen Level 2,3,4 oder 5 Support brauchen.
Wir hatten vor einiger Zeit einen derartigen Fall, bei dem CGM eine Fernwartung "for free" gemacht hat. (Sorry, ich hab´s vergessen was es war, wir hatten in letzter Zeit einige Wartungen wegen der TI, da kommt man etwas durcheinander).
Genu so ist es: jeder Anwender benötigt nach der DSGVO so eine Vereinbarung. Sonst ist keine Fernwartung möglich.
Martin H.
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