WhatsApp

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RAMöller
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WhatsApp

Beitrag von RAMöller »

Unsere Apotheke hat es: WhatsApp zur Rezeptbestellung. Foto vom Rp. oder Artikel, Bestellung läuft an, Meldung beim Eintreffen
Wir hätten es auch gerne. Nur wie?
Ich frage mich schon, wie die das mit dem Datenschutz hinbekommen haben.

Die Apotheke schreibt zum Thema Datenschutz:
"Ein weiteres Argument für die Nutzung von WhatsApp ist, dass die Kunden freiwillig die Namen ihrer Arzneimittel oder ihre Rezepte über die App verschicken – die Kommunikation wird nicht von der Apotheke eingeleitet. Die Apotheke weist deutlich auf Risiken hin: „Hiermit weisen wir Sie darauf hin, dass der Kurznachrichtendienst WhatsApp nicht die Voraussetzungen an die erforderliche Datensicherheit nach § 9 des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie den Anhang zu § 9 BDSG erfüllt und wir für die Sicherheit Ihrer Daten keine Haftung übernehmen.“
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Lazarus
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Re: WhatsApp

Beitrag von Lazarus »

Einfach auf mit der Homepage verlinken oder besser Zettel verteilen? Der Patient kann entscheiden, ob er sich per WhatsApp an die Praxis wendet. Die Ausschlussklausel oben sollte vielleicht überall erwähnt werden.
Mit Bluestacks** oder einem anderen Emulator auf dem PC installieren.

http://www.bluestacks.com/de/enterprise.html
http://www.bluestacks.com/de/apps/commu ... .html#gref

Alternativ kann man natürlich auch ein eigenes WhatsApp Handy/Tablet laufen lassen.

Mir wäre es zu etwas zu heiß
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Re: WhatsApp

Beitrag von Forti »

Aus Sicht eines Datenschützers (ich bin einer, allerdings nicht für Ärzte, sondern bei einer Behörde) sehe ich WhatsApp und Co. kritisch.
Zugleich halte ich es für "machbar" und richte es auch wunschgemäß für meine Ärzte ein - mit Absegnung der jeweiligen DSB der Praxen.

Technisch wird ausschließlich wie folgt realisiert:
Android-Handy ohne SIM, nur WLAN und praktisch nackt ohne Google-Play-Dienste, verschlüsselt und mit PIN.
WhatsApp-Web mittels Handy für jeweils bearbeitende Station aktiviert (die vorherige ist dann "raus").
Browser-Cookies beim Beenden löschen. Firefox kann das.
Die WhatsApp-Rufnummer entspricht der TelNr. der Praxis, damit die Patienten den Kontakt automatisch haben.
Freischaltung per Sprachmitteilung des Codes auf der Praxisnummer (ggfs. kurzzeitig Anrufe ohne Warteschleife direkt auf ein Telefon routen).

Anmerkung: Ein Android-Simulator mag funktionieren. Neben der Einschränkung, dass nur einer pro WhatsApp-Account möglich ist, kommt hier zum Tragen, dass praktisch auf dem PC im Emulator die WhatsApp-Nachrichten der Patienten gespeichert werden. Das ist nicht gut, wenn der PC nicht hinreichend gesichert ist (also nicht verschlüsselt). Denn im Gegensatz zu TurboMed-Einträgen werden die Daten nicht beim Patienten erhoben, sondern unverlangt eingesandt, ohne dass der Kunde vorher belehrt wird, dass mit seinen Eingaben und Nachrichten "mehr" passiert als das Übliche bei WhatsApp (also Empfang auf Handy oder in der Weboberfläche und mehr nicht).

Weiterhin werden die Patienten auf der Website entsprechend informiert. Außerdem erhält jeder Patient auf seine Nachricht eine von genau DREI verfügbaren Antworten:
- Eingangsbestätigung mit Hinweis, dass keine Beratung erfolgt, dass Rezepte bei Stammpatienten am Folgetag bereit liegen usw. und dem vollständigen Impressum(!)
- Terminbestätigung ohne Namensnennung + Impressum.
- "Bitte nennen Sie Ihren vollständigen Namen, damit wir Sie zuordnen können".

Und im Zweifelsfall wird einfach zurückgerufen, um die Identität zu klären.

Hintergrund:
- Niemand kann die Identität der Gegenseite hinreichend beweisen, so dass bereits eine Namensnennung in der Antwort offenbaren könnte, dass man den Patienten kennt. Speziell bei Fachärzten (z.B. Psychiatrie) könnte das für die betroffene Person und damit auch den Arzt unangenehm werden. *
- Das Impressum ist bei E-Mails Pflicht, und ich würde auch bei Messengern nicht darauf verzichten.
- Die Weboberfläche (web.whatsapp.com) erlaubt ergonomischeres Arbeiten als ein Handy oder Tablet. Außerdem kann man per Copy+Paste seine Textbausteine, ggfs. mit Terminzeit individualisiert, direkt reinkopieren.

* = Ich könnte Sie ohne Weiteres mit Ihrer eigenen oder einer beliebigen Rufnummer anrufen (ist wirklich einfach und legal freischaltbar. Es gibt auch gute Gründe für das Dienstmerkmal "CNS". Das zu missbrauchen, ist allerdings eine Straftat, die sich nachhaltig auf die Bewegungsfreiheit auswirken kann). Oder wenn jemand Ihre Handynummer und ein paar weitere Details kennt, kann diese Person mit Ihrer Nummer z.B. bei der Hilfskraft in der Apotheke irgendwelche Medis für jemanden freigeben... Rufnummern-Spoofing + Social Engineering. Grundwissen Kommunikationssicherheit. In der Datenschutzpraxis gibt es allerdings eher die Fälle, in denen jemand physischen Zugriff auf ein fremdes Telefon hat...


Ergo: WhatsApp kann gut sein. Aber wenn es nicht absolut konsequent auch im MFA-Team umgesetzt wird, geht es schnell nach hinten los.
Und dann sind da noch die Patienten, die es (je nach Handy auch unwissentlich) per WhatsApp-Sprachanruf probieren.... :>

Das Positive: Ich kenne Praxen, die gut 50 Bestellungen und Terminwünsche am Tag per WA abwickeln. Das wären sonst vermutlich z.T. Anrufe oder E-Mails geworden.
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Re: WhatsApp

Beitrag von Forti »

Nachtrag für die Apotheke:
Die sollten mal ihren Datenschutzbeauftragten fragen, wie er das sieht.
Ich meine, die Apo kann sich nicht per Disclaimer aus der Verantwortung stehlen.

Denn letztlich ermuntert sie durch Bereitstellung eines Anschlusses mit öffentlich beworbener Rufnummer zur Übermittlung der Daten.
Und in dem Moment, in dem diese eingesandt werden, landen sie im Verantwortungsbereich der Apo.


Analogie:
Sie stellen ein Faxgerät auf und drucken die Nummer auf Ihre Visitenkarte.
Wenn Sie ein Fax erhalten, muss Einsender davon ausgehen können, dass Sie damit rechtskonform umgehen.
-> Sie hängen einen gefaxten Entlassbericht sicherlich nicht an die Pinnwand im Wartezimmer, oder?
Und wenn ein Irrläufer kommt, z.B. Entlassbericht für unbekannten Patienten, werden Sie den auch sorgfältig vernichten (allenfalls eine interne Prüfung, ob Patient als Neuzugang angekündigt ist, scheint sinnvoll).

Es gibt auch gute Gründe, weshalb die Festplatten größerer Kopierer oder Multifunktionsgeräte vor der Entsorgung oder bei Leasingrückgabe usw. "sicher gelöscht" werden müssen. Und ebenso, weshalb man tunlichst keinen Fax-2-mail-Service für die Praxis nutzt....

Und wenn die Apo noch keinen DSB hat, wird es langsam Zeit (spätestens mit der Grundverordnung Mai 2018 wird es mutmaßlich mehr Prüfpersonal geben. Und damit auch ein höheres Bußgeldrisiko).
--
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Re: WhatsApp

Beitrag von RAMöller »

Wenn man die Praxistelefonnummer für die WhatsApp Freischaltung verwendet, können die Pat. Kontakt aufnehmen, wenn sie die Praxistelefonnumer im Handy gespeichert haben. Das erscheint sehr praktisch.

Allerdings kann so die Kontaktaufnahme ohne irgendeinen Disclaimer erfolgen.....So macht es unsere Apotheke.

Ich würde eine eigene, nichtöffentliche Telefonnummer bevorzugen, da die Abmahnanwälte die Verknüpfung WhatsApp-Praxistelefonnummer leicht herausfinden können.
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Re: WhatsApp

Beitrag von Forti »

RAMöller hat geschrieben:Wenn man die Praxistelefonnummer für die WhatsApp Freischaltung verwendet, können die Pat. Kontakt aufnehmen, wenn sie die Praxistelefonnumer im Handy gespeichert haben. Das erscheint sehr praktisch.
Allerdings kann so die Kontaktaufnahme ohne irgendeinen Disclaimer erfolgen.....So macht es unsere Apotheke.
Ich würde eine eigene, nichtöffentliche Telefonnummer bevorzugen, da die Abmahnanwälte die Verknüpfung WhatsApp-Praxistelefonnummer leicht herausfinden können.
Nun, das ist mit einer öffentlichen E-Mail-Adresse genauso.
Um Abmahnanwälte würde ich mir weniger Sorgen machen, da Datenschutzverstöße wegen der noch unübersichtlichen Rechtslage nicht leicht zu einem UWG-Fall zu machen sind. Zumindest ist es kein Sureshot.
Glücklicherweise obliegt die Verfolgung solcher Verstöße nicht den Anwälten, sondern den jeweils zuständigen (Landes-)Datenschutzbehörden. Auch in Hinsicht auf "Geschäftsführung ohne Auftrag" sehe ich eher geringe Aussichten für den Anwalt :)

Und: Die nicht-öffentliche TelNr. muss zur Nutzung ja auch bekannt gegeben werden. Die können sich die Patienten untereinander auch ohne Disclaimer weitergeben.
Und zudem müssten Sie im QM sicherstellen, dass bei jeder Herausgabe der Patient aktiv über die Risiken informiert wird.
Der Knackpunkt ist, dass die Rechtslage bei WhatsApp-Nachrichten nicht so fein ausgearbeitet ist wie beim TKG (Fax, Telefon).

Die Datenschutzkontrollen hingegen laufen vor Ort, meist anlassunabhängig. Naja, oder eben mit Anlass, dann aber eher nach Beschwerde durch Betroffene...
--
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Re: WhatsApp

Beitrag von EXEWERKER »

Zwar ist die Technik vermutlich relativ abhörsicher (außer man hat den Bundestrojaner oder Metasploitpayload auf dem Handy), aber hinsichtlich der Rechtslage, des Reputationsschadens und wegen der Übermittlung der der Adressbücher sämtlicher Patienten zu Herrn Zuckerberg würde ich abraten
EX EWERKER :-)
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Re: WhatsApp

Beitrag von RAMöller »

Wenn jemand eine Abmahnlücke findet, dann müsste er nur die öffentlichen Praxistelefonnummern abklappern, um Probleme zu machen.
Im Ernstfall läßt sich nur eine sonstige Nummer einfach stilllegen.
Gründe für Abmahnungen gibt es genug, der nicht auffindbare Disclaimer ist nur einer davon.
Wie gesagt, wo ist der Disclaimer, wenn der Pat. direkt via Telefonbuchfunktion über WhatsApp Kontakt aufnehmen kann. Man zwar nachreichen, allerdings ist die Reihenfolge Aufklärung-Datenweitergabe vertauscht.
Eine sonstige Telefonnummer hat der Pat. zunächst nicht in seinem Telefonbuch.
Die Kontaktaufnahme erfolgt erst via z.B. Barcode auf der Webseite etc.mit Disclaimer
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Re: WhatsApp

Beitrag von Forti »

RAMöller hat geschrieben:Wenn jemand eine Abmahnlücke findet, dann müsste er nur die öffentlichen Praxistelefonnummern abklappern, um Probleme zu machen.
Im Ernstfall läßt sich nur eine sonstige Nummer einfach stilllegen.
Gründe für Abmahnungen gibt es genug, der nicht auffindbare Disclaimer ist nur einer davon.
Wie gesagt, wo ist der Disclaimer, wenn der Pat. direkt via Telefonbuchfunktion über WhatsApp Kontakt aufnehmen kann. Man zwar nachreichen, allerdings ist die Reihenfolge Aufklärung-Datenweitergabe vertauscht.
Eine sonstige Telefonnummer hat der Pat. zunächst nicht in seinem Telefonbuch.
Die Kontaktaufnahme erfolgt erst via z.B. Barcode auf der Webseite etc.mit Disclaimer
Mit der Auffindbarkeit über die öffentliche Rufnummer ist noch nicht bewiesen, dass die Funktion wissentlich eingerichtet wurde. Eine Testnachricht, die zu einer Antwort führt, reicht noch nicht aus.
Der Patient kann genau so viel oder wenig darauf vertrauen wie bei jeder anderen Nummer, die er in die Kontakte aufnimmt.

Die Beweislage für Abmahnende ist schwieriger bei einer öffentlichen Rufnummer. Denn wenn der Patient eben KEINE direkte Einladung und KEINEN Disclaimer bekommt, MUSS er erstmal von der immanenten Sicherheit/Unsicherheit gemäß WhatsApp-Datenschutz(v)erklärung ausgehen. Wie bei jedem anderen Kontakt in WhatsApp...
Mit der ersten Antwort werden dann Disclaimer und Impressum geschickt.

Die gesonderte Nummer wird im Regelfall aktiv mitgeteilt. Und eine Kontodeaktivierung ist in allen Fällen gleich leicht/schwer umzusetzen.

Es ist also so oder so ein unsicheres Terrain. So unsicher wie E-Mail per se oder eine Website z.B. bei 1&1, Jimdo (diese Klickbaukästen) oder Euroweb, die meines Wissens ohne besonderen Hinweis für die Statistiken allerlei Zählpixel und sowas an die Seitenbesucher ausliefern.

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Mir fällt gerade ein ganz anderes Problem auf: AGB von WhatsApp und die darin praktisch untersagte geschäftliche Nutzung...
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Re: WhatsApp

Beitrag von Forti »

Punkt D: http://www.rechtzweinull.de/archives/17 ... enger.html
Darauf könnte wohl eine Abmahnung am ehesten fußen. Also sind Disclaimer und Co. hier schon egal...
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Re: WhatsApp

Beitrag von Frankolas »

Ich habe mit WhatsApp keine positiven Erfahrungen gemacht. Und zwar aus einer ganz anderen Richtung, als hier beschrieben wurde.
Meine Rufnummer bekamen nur Bekannte und Freunde ( nicht Patienten ).
Es dauerte garnicht so lange, bis ich die Bilder vom offenen Bein der Schwiegermutter oder dem ablehnenden Kurbescheid fröhlich
zugesendet bekam, um doch hier mal was dazu zu sagen. Diese App ist für mich seit dem gestorben.

Selbst wenn man Apotheken und/oder Patienten die Nummer für WhatsApp gibt, ist diese als Kontakt schneller geteilt und verbreitet
als einem lieb ist.

Just my two Cents ( Sorry für evtl. OT )
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