Änderung Patientenanschrift nicht rückwirkend

Fragen, Anregungen oder Tipps und Tricks? Hier ist der erste Anlaufpunkt.
Nicht sicher, wo ein Thema hingehört? Hier hinein - wir kümmern uns! :)

Moderator: Forum Moderatoren

Forumsregeln
TM-Startforum - "offen für alle Themen".
Beiträge, die in einen anderen Bereich passen, werden bei Bedarf verschoben.
Antworten
XRAY
Beiträge: 295
Registriert: Donnerstag 4. Oktober 2012, 13:32
11
Hat sich bedankt: 11 times
Bedankt: 26 times

Änderung Patientenanschrift nicht rückwirkend

Beitrag von XRAY »

Guten Tag,

bei Namensänderungen wiederkehrender Patienten (z.B. nach Hochzeit/ Scheidung) fragt Turbomed beim Einlesen der eGK:
Sollen die Änderungen an den Patientendaten übernommen werden (Ja), (Nein) (Abbrechen)
und bei Bestätigung von (Ja) zusätzlich sinngemäß:
Bei welchen Behandlungsfällen des Patienten sollen die Änderungen übernommen werden? (Alle) (Nur aktiver) (Keine)
--> wunschgemäß wird dann die Namensänderung nur für den aktiven Fall durchgeführt.

Anders verhält es sich bei Adressänderung wenn Patienten z.B. ins Heim umziehen: Hier erfolgt nur die erste Abfrage, und leider wird die Adresse dann für alle Fälle rückwirkend übernommen. Das erscheint uns aus Dokumentationsgründen kontraproduktiv. Speziell bestehen Bedenken, inwiefern die Änderung bei bislang nicht abgerechneten Fällen aus dem Vorquartal problematisch sein kann (vermutlich allerdings werden die Patienten eher direkt über die Versichertennummer abgeglichen).

Kennt jemand von Ihnen ebenfalls dieses Verhalten, kann man dem vorbeugen?
Viele Grüße und besten Dank, xray
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Ahrefs [Bot], Bing [Bot], Google [Bot] und 94 Gäste