"gerichtsfeste" Datensicherung

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DrHJvdB
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Re: "gerichtsfeste" Datensicherung

Beitrag von DrHJvdB »

Ich möchte das Thema nicht in seiner Wichtigkeit herabsetzen (wir wollen ja auch einiges dafür tun, s.o.), aber:

ich bin ja nun auch schon seit über 25 Jahren als Kassenarzt zugelassen und hatte diese Fragestellung noch niemals. Ich wurde noch nie gerichtlich belanmgt etc. So wird es doch den allermeisten Kollegen gehen.
Also: das Thema ist sicherlich wichtig, aber viel viel wichtiger finde ich persönlich Themen wie:

-Schnelligkeit des Programmes, z.B. des Laboblattes
-einfache Updates, guter Support
-tatsächliche Innovationen für uns Ärzte
-freie Verfügbarkeit über die eigenen Daten: BDT-SCHNITTSTELLE - also raus aus der totalen Ahängigkeit vom Softwarehersteller. Die Daten gehören der Praxis und deren Patienten, nicht dem Softwarehersteller!
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RAMöller
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Re: "gerichtsfeste" Datensicherung

Beitrag von RAMöller »

DrHJvdB hat geschrieben:Schnelligkeit des Programmes, z.B. des Laboblattes
-einfache Updates, guter Support
-tatsächliche Innovationen für uns Ärzte
-freie Verfügbarkeit über die eigenen Daten: BDT-SCHNITTSTELLE - also raus aus der totalen Ahängigkeit vom Softwarehersteller. Die Daten gehören der Praxis und deren Patienten, nicht dem Softwarehersteller!
Absolut einverstanden, Sie bekommen meine volle Zustimmung.
Diese Argumente waren übrigens der Grund, Turbomed als PVS zu nehmen.....
Meine bisherige Lebenserfahrung sagt mir hingegen, dass eine Wiederholung des gleichen Fehlers kein neues Ergebnis mit sich bringt.
So sorry :-)
Stefan
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Re: "gerichtsfeste" Datensicherung

Beitrag von Stefan »

Na werden wir doch mal konkreter.

Wir haben unsere zu sichernden Daten (Dateien & Ordner), die regelmäßig und zeitnah (schwammiger Begriff) gesichert werden müssen. Im Idealfall werden diese Daten dann mit einer "qualifizierten digitalen Signatur" (Elektronische Signatur) versehen. Diese beinhaltet auch einen Hash-Wert (Prüfsumme), der eine nachträglich Veränderung der Daten detektiert.

Weiterhin wird ein Zeitstempel erzeugt, der rechtssicher belegt, dass zum Zeitpunkt x die Daten vorgelegen haben.

Ob danach das Ganze auf einem WORM-Medium (WORM ; write once read multiple ; z.B. CD, DVD) gespeichert werden muss darüber lässt sich streiten. Durch die elektronische Signatur wird eine nachträgliche Veränderung ja erkannt aber man könnte ausschließen, dass einzelne Datensätze "verschwinden".


Für qualifizierte digitale Signaturen inkl. Zeitstempel listet die Bundesnetzagentur derzeit diese Anbieter auf: Zertifizierungsdiensteanbieter
Wollen für diesen Dienst natürlich Geld sehen. Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (monatliche Kosten) soll eine "qualifizierte digitale Signatur" nach SigG übrigens möglich sein. Ein rechtssicherer Zeitstempel wird aber bestimmt nicht ohne einen anerkannten Anbieter (s.o.) möglich sein.
Gruß
Stefan
Stefan
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Re: "gerichtsfeste" Datensicherung

Beitrag von Stefan »

Eine ordentliche Dokumentation der Sicherungslösung gehört natürlich auch noch dazu.
Gruß
Stefan
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EXEWERKER
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Re: "gerichtsfeste" Datensicherung

Beitrag von EXEWERKER »

Genau so wäre es ok. Die Frage ist nur, will das noch jemand ohne Not bezahlen....

Aber wenn ich das neue e-Health Gesetz anschaue, dann ist das ein Schnäppchen. Aber dafür braucht man einen eigenen Threat.
EX EWERKER :-)
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baerliC30
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Re: "gerichtsfeste" Datensicherung

Beitrag von baerliC30 »

EWERKER hat geschrieben:....

Aber wenn ich das neue e-Health Gesetz anschaue, dann ist das ein Schnäppchen. Aber dafür braucht man einen eigenen Threat.
HiHi... sicher ein Schreibfehler, aber das e-Health Gesetzt betrachte ich auch als Drohung !
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mhh
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Re: "gerichtsfeste" Datensicherung

Beitrag von mhh »

In der Medizin gibt es wesentlich wichtigere Probleme als ein 'e-health-Gesetz' und Datensicherheit/Dokumentation bis hin zum letzten Gesprächsfetzen!

Es ist höchste Zeit sich als Arzt auch mal wieder den Kernproblemen, sprich der Medizin, zuzuwenden und sich nicht im Gesetzesdschungel (Arbeitsrechts, Gewerberecht, Abrechnungsrecht, Arbeitssicherheitsrecht, Steuerrecht, KV-Recht, Kammerrecht etc. pp mit monatlichen 'Updates'...) zu verlieren, davon wird die Medizin in Deutschland nicht besser. Die Regelungswut kennt ja in D keine Grenzen, von der Wiege bis zur Bahre......der Staat sorgt für Dich, Gehirn bitte ausschalten.... Sorry, ich glaube die wollen einfach keine Einzelpraxen mehr, denn wer soll das noch leisten können, das Ganze hat System, je weniger Ärzte umso billiger wirds im Gesundheitswesen... das Gejammer der politischen Kaste nach aussen, dass es zu wenig Ärzte gäbe auf dem Land, ist nur dem Wunsch nach Wiederwahl geschuldet IMHO. Mit immer noch mehr Knüppeln zwischen den Beinen hat man langsam keine Lust mehr... jetzt bin ich endgültig 'off topic', Entschuldigung.
Martin H.
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Re: "gerichtsfeste" Datensicherung

Beitrag von baerliC30 »

Liebe(r) mhh,
ich stimme ihnen vollständig zu!
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lapins
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Re: "gerichtsfeste" Datensicherung

Beitrag von lapins »

auch Affenteppich: äh offtopic

@ mhh ...

so nachlässig wie Sie die Vorschriften aufzählen, frage ich mich, wie sie sich so lange schon in diesem Forum schon halten können, denn ich nehme mal an so lange sind sie schon niedergelassen.

Sie vergessen doch glatt das Medizinproduktegesetz und ich bin sicher sie wissen nix über Brandschutzverordnung und dass sie mit mehr als 100m2 Praxisfläche einen zweiten Feuerlöscher brauchen!

Unmöglich, dieser Schlendrian!

tztz :lol:
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Re: "gerichtsfeste" Datensicherung

Beitrag von lapins »

Mal ein andere Frage an die "gerichtsfest archivierenden" User. Exportieren sie die TM db in ASCII bzw text-editor lesbare form?

Oder verlassen sie sich darauf, dass ihnen eine Gute Fee ein System mit Betriebssytem, Subsysteme {java, TM} mit Stand 10.11.2006 zur Verfügung stellt, nur weil ihre gezippte Datenbanksicherung (natürlich gerichtsfest) auch vom 10.11.2006 stammt?

Na vielleicht waren da auch 16 bit programme drin ,die sie mit einem neuem Computer mit win7 gar nicht aufrufen können? Haben sie das probiert?

Wie stellt man sich das realistisch vor? Ich Entpacke zB eine 5 Jahre alte TM-Fastobject DASI und starte TM Version von 15q4 und blubb blubb erscheint die Kartei??.


? rLap
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wahnfried
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Re: alte Versionen für Daten-Rücksicherung

Beitrag von wahnfried »

lapins hat geschrieben:Mal ein andere Frage an die "gerichtsfest archivierenden" User. Exportieren sie die TM db in ASCII bzw text-editor lesbare form?

Oder verlassen sie sich darauf, dass ihnen eine Gute Fee ein System mit Betriebssytem, Subsysteme {java, TM} mit Stand 10.11.2006 zur Verfügung stellt, nur weil ihre gezippte Datenbanksicherung (natürlich gerichtsfest) auch vom 10.11.2006 stammt?

Na vielleicht waren da auch 16 bit programme drin ,die sie mit einem neuem Computer mit win7 gar nicht aufrufen können? Haben sie das probiert?

Wie stellt man sich das realistisch vor? Ich Entpacke zB eine 5 Jahre alte TM-Fastobject DASI und starte TM Version von 15q4 und blubb blubb erscheint die Kartei??.


? rLap
Dasselbe Problem entsteht im Falle eines Regresses - allerdings dann maximal 4 Jahre zurück.

Daher bewahre ich ausgemusterte Notebooks auf und notiere mir, welche TurboMed-Version darauf installiert ist - dann kann ich bei Notwendigkeit das Notebook reaktivieren, habe dadurch ein lauffähiges "älteres" Betriebssystem. Dabei kann ich mir ggfs. ein Notebook heraussuchen, das wenige Versionen vor der gewünschten TurboMed-Version liegt und mache das passende Update. Geht natürlich auch mit Normal-PC - dann aber mit etwas mehr Platzbedarf.

Wenn es eine "etwas neuere" TurboMed-Version wäre, muss nach dem Rücksichern der DaSi eben noch die Datenbankaktualisierung laufen.

Sollte bis XP auf der Festplatte eine Sicherung des TurboMed-Ordners aus verschiedenen Versionen existieren (bei mir benannt als "TurboMed_Versionsangabe", solange gut Platz auf der HDD ist...), weil man vor einem Update den TurboMed-Ordner kopiert, und die passende Version wäre darunter, braucht man nur diesen Ordner als "TurboMed" bezeichnen und nach der Rücksicherung würde die Datenbankaktualisierung entfallen.

Solche Sachen laufen dann selbstverständlich auf Einzelplatz unabhängig vom Produktivsystem. Wie auch für "Experimente" mit Erweiterungen, oder komplexe Suchläufe oder Datenbanküberprüfungen (Probe, ob alles o.k. ist, muß nicht im Produktivsystem laufen - nur falls ein Fehler existiert, muß man dann mal dort 'ran...)

Grüsse, Wahnfried
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Re: "gerichtsfeste" Datensicherung

Beitrag von lapins »

GERICHTSFESTES PC-MUSEUM?
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wahnfried
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Re: "gerichtsfeste" Datensicherung

Beitrag von wahnfried »

lapins hat geschrieben:GERICHTSFESTES PC-MUSEUM?
...nun ja, und wenn die 30-jährige Möglichkeit zum privatrechtlichen Klageverfahren dann um ist, kann man die ältesten PC-chen sicherlich wieder gewinnbringend an Liebhaber verkaufen ;-)

satirt Wahnfried
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Re: "gerichtsfeste" Datensicherung

Beitrag von EXEWERKER »

ich hätte heute eine manipulationssichere Dateiablage, ob nun gerichtsfest oder nicht, dringend gebraucht. Aber darüber werde ich in einem neuen Thema berichten. :-(
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RAMöller
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Re: "gerichtsfeste" Datensicherung

Beitrag von RAMöller »

@Gerichtsfestes Hardwaremuseum

Man kann in der Virtualbox verschiedene Windowsversionen vorhalten;
und wenn es nötig sein sollte, auf alte Datensicherungen zurückzugreifen.

So entsteht mit der Zeit ein kleiner Betriebsystemzoo. Auf diese Weise bekommt man auch 16bit Programme auf 64bit Systemen zum Laufen. Mit MS Dos haben wir es noch nicht ausprobiert.
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Re: "gerichtsfeste" Datensicherung

Beitrag von EXEWERKER »

Bevor man sich nun einen Zoo an Hardware, alten PC, teuren NAS, externen Festplatten, alten Betriebssysteme, x- Datensicherungsstände und virtuelle PC anlegt,könnte man auch überlegen, ob die Transaktionskosten nicht ein bisschen hoch sind? Denn das Ergebnis ist wohl auch nicht perfekt, eher eine Krücke. Selbst ein Praxisarchiv Start (im Upgrade zu Turbomed Basis) oder auch einzeln gekauft ist auf jeden Fall immer günstiger und zumindest TÜV geprüft und durch einen nachvollziehbaren standardisierten Prozess abgesichert. Da kann man sich doch den ganzen Quatsch für Betrieb eines Zoos für die PRAXIS-DB sparen. Warum eine Krücke für ständigen Aufwand, statt einmal 449 Euro + MwSt. + 2 h Arbeit ausgeben und fertig? Zusätzliche Wartung wäre ja meist gar nicht fällig. Kann mir das jemand plausibel machen? Oder geht es nur darum etwas umständlich zu machen, was auch einfach geht? Teurer ist jedenfalls ein 10-30 Jahre Technik Zoo. Vielleicht hatte ich auch die <Ironie>-Tags übersehen.
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Re: "gerichtsfeste" Datensicherung

Beitrag von DrHJvdB »

Ich bin immer wieder erstaunt, wie 'begehrt' dieser Thread ist, so als ob es das wichtigste überhaupt wäre.
In der Tat sind all diese Wünsche nur schwer oder kostenaufwändig zu realisieren. So ein Hardware-Zoo wäre in der Tat merkwürdig...

Eine weitere Möglichkeit wäre auch (und die würde mir fast am besten gefallen) ein kompletter BDT-Export aller Daten. Dann hätte man ja alles. Und man wäre vor allem unabhängig von den verschiedenen Programm- oder Windowsversionen etc.
Dann müsste man nur noch die BDT-Datei auf CD brennen und fertig!

Und meine Meinung ist ja bekannt: alle Daten der Praxis gehören der Praxis und keinesfalls einem Softwarehersteller. Hat jeder Arzt die Möglichkeit eines BDT-Exportes, hat er jederzeit seine ganzen Daten in einem allgemeinverständlichen Format zur Verfügung und kann hiermit

-problemlos einen Systemwechsel vollführen
-problemlos einem Patienten, der bspw. in eine andere Stadt zieht, seine Daten im BDT-Format mitgeben
-problemlos einem Kollegen Befunde übermitteln
-die Daten irgendeines Zeitpunktes einem Gericht demonstrieren, wenn's denn mal wirklich erforderlich ist

Im Grunde ist das so eine Selbstverständlichkeit: an die eigenen Daten endlich problemlos heranzukommen. Dass das so schwierig derzeit ist, as ist eigentlich eine Unverschämtheit!!!
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Re: "gerichtsfeste" Datensicherung

Beitrag von EXEWERKER »

In der Tat wäre dies schön. Man muss allerdings (siehe Thema) Backup, Archivierung und Datenexport thematisch trennen. Eigentlich hat es nichts miteinander zu tun.

Der neue - nicht verabschiedete und wohl von keinem umgesetzte XML-basierte BDT- wäre für einen einmaligen Export sicherlich ausreichend. Der letzte offizielle BDT Stand ist doch von 1994 ?? oder? und kann schon lange nicht mehr zum Export dienen. Da fehlt ja quasi alles.............und als Backup oder Archivierung geht es schon gar nicht. Zwar gibt es dank kommerzieller Anbieter, die sich es aber gut bezahlen lassen (pro LANR und pro Tag!) einen xBDT, den können aber nur alle importieren und nicht exportieren.

Im Thema gerichtsfeste Archivierung wird dies aber nicht helfen.
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Re: "gerichtsfeste" Datensicherung

Beitrag von DrHJvdB »

Das ist nicht ganz richtig geschildert:

es gibt sehr wohl eine neue, gültige BDT-Version. Das ist die Version BDT 3.0
Die ist auch nicht im XML-Format, sondern im klassischen xDT-Format.
Die BDT-Version 3.0 ist wirklich ausgebufft und vollständig. Damit würde man so gut wie alles erschlagen.

Nähere Hinweise findet man unter
http://www.qms-standards.de/standards/b ... ittstelle/
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Re: "gerichtsfeste" Datensicherung

Beitrag von EXEWERKER »

Ja XML Version war mal das Ziel und aus dem wurde nichts . Jetzt sind wir in einem Betastadium der V3 (seit 2011 wird gewerkelt). Nur umgesetzt hat dies doch exportseitig niemand. Kann mich da irren, aber ich kenne kein System was gerade aktuell BDT 3.0 exportieren kann.
Ich würde es ausdrücklich begrüßen.
EX EWERKER :-)
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