SPRINZ SCHRIEB..Wir sind allerdings nur für unsere Behandlungsdaten aufbewahrungspflichtig, nicht unbedingt für die Briefe anderer...
zufällig las ich eine gute Zusammenfassung der Vorschriften in
"Der Kassenarzt" Die KV-Abrechnung Nr 9 Sept 2005 , ..auch im Internet zu finden unter
http://www.kassenarzt.de/index.php?pVId ... 577&page=4
1)
...da steht auch was über
Eigenbefund / Fremdbefund da wird NICHT unterschieden!
2) Nachdem wir mit der üblichen TM Scannerei nicht rechtssicher scannen, bleibt nur die Aufbewahrung im Keller.
...( Paginierstempel ...nach Nummern) für den hoffentlich nicht eintretenden "Notfall"
3) Mit den eigenen und den NUR per Fax erhaltenen Briefen haben wir da eigentlich ein Problem!
Denn dass die Dokumente, wenn Sie nur in elektronischer Form vorliegen
noch "Original" sind kann ich nicht nachweisen. Ichstimme Ihnen zu, eine TM Erweiterung hierzu wäre interessant
4)
Praxisübergabe Mit Grausen las ich übrigens die Ergüsse zum Thema
Praxisübergabe + Patientenkartei
wie sie in den bekannten Regelungen drinstehen.
-2 Schrank-Modelle
- Arzthelferin des Vorgängers darf nur an den Alt-schrank usw
Mir wird schlecht, was da von den Datenschützern zusammengekotzt wird
Deutschlands VURSCHRIFTN werden nur durch die der EU noch getoppt
Wie soll den das per EDV funktionieren. Hat IRGENDEIN Programmhersteller die stufenweise Übergabe denn schon realisiert??
Oder haben Sie diese Gesetze einfach ignoriert (... in diesem Foum war ja einer ganz begeistert über die TM Untestützung bei der Zusammenlegung der Einzelpraxis zu einer GP) ... ich nehm an Sie haben die Alternative Mailing + Unterschriften aller übernommenen Patienten gewählt ??? oder??.
Wenn man die Schrauben zu fest anzieht, dann drehen sie irgendwann einfach durch ... das gilt sinngemäss auch für Gesetze, Vorschriften und Steuern.
Mfg RL[/b]